zum Hauptinhalt wechseln zum Hauptmenü wechseln zum Fußbereich wechseln Universität Bielefeld Play Search

SPB 7 Arbeit und sozialer Schutz

© Universität Bielefeld
Zum Hauptinhalt der Sektion wechseln

Video zu den Veranstaltungen und Prüfungen im SPB 7

Dieses Video informiert Sie über das Veranstaltungsangebot im SPB 7 und die Prüfungsleistungen, die Sie in diesem Schwerpunktbereich absolvieren müssen.

Allgemeine Informationen

© Universität Bielefeld

Dieser Text verwendet die männliche Form, um die Lesbarkeit des Textes zu erleichtern. Gemeint sind stets Männer, Frauen sowie Personen, die dem dritten Geschlecht angehören.

Der Schwerpunktbereich „Arbeit und sozialer Schutz“ zeichnet sich durch seine besonders hohe praktische Relevanz aus und bereitet die Studierenden auf vielfältige berufliche Einsatzmöglichkeiten vor. So umfassen die Themengebiete des Schwerpunktbereichs die Zuständigkeit von gleich 2 Fachgerichtsbarkeiten (Arbeitsgerichtsbarkeit und Sozialgerichtsbarkeit) mit insgesamt über 2.800 Richterstellen (Zahlenangeben lt. Richterstatistik 2020 des Bundesamtes für Justiz). Unter den Fachanwaltschaften ist der Fachanwalt für Arbeitsrecht mit über 11.000 Fachanwälten am weitesten verbreitet, was auf die überragende wirtschaftliche Bedeutung des Arbeitsrechts hinweist. Ähnliches gilt für den Fachanwalt für Sozialrecht. Hier sind derzeit ca. 1.700 Fachanwältinnen und Fachanwälte zugelassen (Zahlenangaben lt. Fachanwaltsstatistik 2023 der BRAK). Von daher eröffnet das Schwerpunktbereichsstudium und damit die frühzeitige intensive Beschäftigung mit dem Arbeits- und Sozialrecht einen zusätzlichen Qualifikationsnachweis, der für die spätere berufliche Tätigkeit sicherlich erhebliche Vorteile bietet. Neben den klassischen juristischen Berufen in der Justiz, der Anwaltschaft und der Verwaltung (Krankenkassen, Rentenversicherungsträger, Berufsgenossenschaften, Bundesagentur für Arbeit) öffnen sich für den arbeits- und sozialrechtlich ausgewiesenen Juristen darüber hinaus weite Berufsfelder in der Wirtschaft (Rechts- und Personalabteilungen der Unternehmen) und bei zahlreichen Verbänden (insbesondere den Gewerkschaften und den Verbänden der Arbeitgeber).

Die Gegenstände des Studiums im Schwerpunkt „Arbeit und sozialer Schutz“ sind in § 41 Abs. 1 StudPrO 2023 aufgelistet. Im Schwerpunkt werden die arbeitsrechtlichen Grundkenntnisse aus der Vorlesung „Arbeitsrecht“ (Pflichtfachstudium) vertieft und Kenntnisse im Sozialrecht vermittelt. Im Arbeitsrecht werden z.B. Vertiefungsveranstaltungen zum Individualarbeitsrecht sowie Veranstaltungen zum Koalitions-, Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht, zum Betriebsverfassungsrecht und zum europäischen Arbeitsrecht angeboten. Das Angebot im Sozialrecht erfasst z.B. das Sozialversicherungsrecht einschließlich des Arbeitsförderungsrechts, das Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende, das Sozialhilferecht und das Gesundheitsrecht. Das Angebot wird abgerundet durch Veranstaltungen zum Verfahrensrecht beider Rechtsgebiete. Das Studium dieser Gegenstände des Schwerpunktbereichs erstreckt sich auf 12 SWS. Das jeweilige Angebot, das in der Regel durch eine Fallübung begleitet wird, wird rechtzeitig vor Semesterbeginn im ekVV bekanntgegeben.

Bei weiteren 2 SWS bestehen in gewissem Umfang Wahlmöglichkeiten. Die Studierenden bestreiten sie mit Veranstaltungen aus dem Gesellschaftsrecht, dem Insolvenzrecht, der Rechnungslegung oder solchen Veranstaltungen aus dem Arbeits- oder Sozialrecht, die als Veranstaltungen nach Wahl ausgewiesen sind.

Die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung setzt sich aus einer Klausur, einer Hausarbeit und einer mündlichen Prüfung zusammen, § 34 Abs. 1 StudPrO. Die Details regeln § 41 sowie die §§ 47 ff. der StudPrO 2023. Zusammenfassend gilt Folgendes (verbindlich sind allein die Regelungen der StudPO): Der Klausurstoff erfasst nach § 48 Abs. 2 StudPrO 2023 die Gegenstände des von dem Prüfling gewählten Schwerpunktbereichs einschließlich der internationalen und interdisziplinären Bezüge sowie der Verbindungen zu den Pflichtfächern im Sinne von § 11 Abs. 2 und 3 JAG NW. Der Prüfungsausschuss gibt vor Vorlesungsbeginn bekannt, auf welche Gegenstände sich die Klausur bezieht, § 12 Abs. 3 StudPrO 2023. Die weiteren Prüfungen (§ 31 StudPrO) sind Voraussetzung für die Zulassung zur SPB-Aufsichtsarbeit. Die vierwöchige Hausarbeit (§ 46 StudPrO) wird regelmäßig als Themenhausarbeit ausgegeben. Wird die Hausarbeit in einem Seminar angefertigt, was im Arbeits- und Sozialrecht der Regelfall ist, so ist die Teilnahme an der Seminarveranstaltung nach § 41 Abs. 4 StudPrO eine nachzuweisende Studienleistung gemäß § 51 Abs. 2 StudPrO 2023. Die mündliche Prüfung ist eine Disputation über das Thema der Hausarbeit. Sie besteht aus einem einleitenden Vortrag des Prüflings über das Thema der Hausarbeit und einem Prüfungsgespräch, § 47 StudPrO.

Alle Leistungen werden von jeweils zwei Prüfern unabhängig bewertet. Das Ergebnis der universitären Schwerpunktbereichsprüfung fließt zu 30 % in das Gesamtergebnis der ersten Prüfung ein, dabei werden die häusliche Arbeit und die Klausur mit je 45 % bewertet, die mündliche Prüfung mit 10 %. Die übrigen 70% entstammen nach Maßgabe des JAG NW dem staatlichen Prüfungsteil (sechs Klausuren und eine mündliche Pflichtfachprüfung).

Während die Dogmatik im Arbeitsrecht weit fortgeschritten ist und von den Studierenden dementsprechend auch in Detailfragen vertiefte Kenntnisse erwartet werden, beschränkt sich die Lehre des Sozialrechts im Wesentlichen auf die Vermittlung grundlegender Zusammenhänge, die auch über tagespolitische Eingriffe des Gesetzgebers hinaus Bestand haben. Besondere Aufmerksamkeit wird den Schnittpunkten der beiden Rechtsgebiete zuteil.

V. Die Lehrenden

Die Lehrveranstaltungen des Schwerpunktbereichs werden im Wesentlichen von zwei Hochschullehrern der Universität Bielefeld betreut. Frau Prof. Dr. Sudabeh Kamanabrou und Herr Prof. Dr. Oliver Ricken teilen sich die arbeitsrechtlichen Veranstaltungen. Herr Prof. Dr. Oliver Ricken hält außerdem die sozialrechtlichen Veranstaltungen ab. Die Vorlesungen, die der Wahl der Studierenden unterliegen (§ 41 Abs. 2 StudPrO 2023), werden von denjenigen Hochschullehrern, die in den entsprechenden anderen Schwerpunktbereichen unterrichten, sowie von einer Honorarprofessorin und einem Honorarprofessor getragen (Frau Vors. Richterin am Bundesarbeitsgericht Prof. Dr. Anja Schlewing, Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Heinrich Gussen).

Für weitere Fragen zum Schwerpunktbereich Arbeit und sozialer Schutz wenden Sie sich bitte an:

Frau Prof. Dr. Sudabeh Kamanabrou, H 1 - 111, Telefon 106-6947

Herrn Prof. Dr. Oliver Ricken, H 1 - 107, Telefon 106-6971

 

 

V. Die Lehrenden

Die Lehrveranstaltungen des Schwerpunktbereichs werden im Wesentlichen von zwei Hochschullehrern der Universität Bielefeld betreut. Frau Prof. Dr. Sudabeh Kamanabrou und Herr Prof. Dr. Oliver Ricken teilen sich die arbeitsrechtlichen Veranstaltungen. Herr Prof. Dr. Oliver Ricken hält außerdem die sozialrechtlichen Veranstaltungen ab. Die Vorlesungen, die der Wahl der Studierenden unterliegen (§ 41 Abs. 2 StudPrO 2023), werden von denjenigen Hochschullehrern, die in den entsprechenden anderen Schwerpunktbereichen unterrichten, sowie von einer Honorarprofessorin und einem Honorarprofessor getragen (Frau Vors. Richterin am Bundesarbeitsgericht Prof. Dr. Anja Schlewing, Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Heinrich Gussen).

Für weitere Fragen zum Schwerpunktbereich Arbeit und sozialer Schutz wenden Sie sich bitte an:

Frau Prof. Dr. Sudabeh Kamanabrou, H 1 - 111, Telefon 106-6947

Herrn Prof. Dr. Oliver Ricken, H 1 - 107, Telefon 106-6971

 

 

Absolventen und Absolventinnen

Hier finden Sie die Einladung zum Verein Sieben. Dies ist ein spezieller Verein für die Absolventen und Absolventinnen des SPB 7 um den Kontakt aufrechtzuerhalten. Wir schlagen einmal jährlich einen Termin für ein Treffen in Bielefeld vor – eine Art Klassentreffen, bei dem Sie in nostalgischen Erinnerungen an Ihre schöne (SPB)Studienzeit schwelgen können.

Zum Seitenanfang