Rechtsstaatsprobleme greift zu kurz: Es geht im Kern um die freiwillige und friedliche Übergabe der Macht in der Demokratie.
Die deutsche Version des Berichts der deutsch-französischen Arbeitsgruppe zu institutionellen Reformen der EU "Unterwegs auf hoher See: Die EU für das 21. Jahrheundert reformieren und erweitern" ist jetzt verfügbar.
Zur deutschen Version des Berichts
Interview mit Prof. Mayer für die Berichterstattung im ZDF heute journal zum EU Gipfel in Granada.
Die unabhängige deutsch-französische Gruppe von Expertinnen und Experten („Group of Twelve“) hat heute am Rande des Rats für Allgemeine Angelegenheiten in Brüssel den EU-Mitgliedsstaaten ihren Abschlussbericht vorgestellt. Europa-Staatsministerin Anna Lührmann und die französische Europa-Staatssekretärin Laurence Boone hatten die Gruppe im Januar 2023 initiiert.
Unter dem Titel „Sailing on High Seas – Reforming and Enlarging the EU for the 21st century“ formuliert der Bericht Vorschläge zur Reform der EU, der Rechtsstaatlichkeit und der EU-Erweiterung. Er bietet wichtige Impulse für die aktuelle europäische Debatte, wie die EU fit für die Erweiterung gemacht werden kann.
Prof. Dr. Mayer war einer der zwölf Experten, die seit Januar 2023 an dem Bericht gearbeitet haben. Er war einer der drei Juristen in der Gruppe.
Die auf einer gemeinsamen Initiative des Auswärtigen Amtes und des französischen Ministeriums für Europa und auswärtige Angelegenheiten ins Leben gerufene deutsch-französische Expertengruppe zu institutionellen Reformen der EU hat sich am 9. und 10. Juli 2023 in Paris zu einer Arbeitssitzung getroffen. Der Bericht soll im September fertig gestellt sein.
Am 27.06.2023 wurde in der Frankfurter Rundschau ein Interview mit Professor Mayer veröffentlicht. Im Gespräch mit Ursula Rüssmann äußerte er sich dazu, wie Landesregierungen die Demokratie angreifen könnten und welche Gegenmittel das Grundgesetz dazu bereithält.
In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäuschen Union des Bundestages am 12. Juni 2023 nahm Professor Mayer als geladener Sachverständiger zu europa- und verfassungsrechtlichen Aspekten einer Änderung des Europäischen Direktwahlaktes (u.a. Einführung einer Sperrklausel bei Europawahlen) Stellung.
Am 5. Juni 2023 stand Professor Mayer der Redaktion der Fernsehsendung "ZDF heute" zur Einordnung des EuGH-Urteils zur polnischen Justizreform vom selben Tag als Interviewpartner zur Verfügung.
In einem Interview in der Deutschlandfunk-Radiosendung "Kulturfragen" am 19. Februar 2023 äußerte sich Professor Mayer zur Frage der Wehrhaftigkeit der deutschen Demokratie und möglichen Angriffspunkten.
Am 23. Januar 2023 wurde Professor Mayer in die vom Auswärtigen Amt und dem französischen Ministerium für Europa und auswärtige Angelegenheiten anlässlich des deutsch-französischen Ministerrats initiierte Deutsch-französische Expertengruppe zu institutionellen Reformen der EU berufen. Die Gruppe setzt sich aus zwölf Nichtregierungs-Expertinnen und -Experten aus beiden Ländern zusammen. Um eine breitere europäische Perspektive einzubeziehen, wird sich die Expertengruppe auch mit Vertreterinnen und Vertretern anderer Mitgliedsstaaten und Kandidatenländer austauschen.
Die von der Gruppe erarbeiteten Schlussfolgerungen sollen Staatsministerin Lührmann und Staatssekretärin Boone bis Herbst 2023 übergeben werden. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe wollen dabei auch die Perspektiven anderer europäischer Länder in ihre Analyse einbeziehen.
Die weiteren Mitglieder der gemeinsamen Arbeitsgruppe sind:
Pervenche Beres, Fondation Jaurès
Olivier Costa, CNRS CEVIPOF
Gilles Gressani, Grand Continent
Gaëlle Marti, Université de Lyon III
Thu Nguyen, Jacques Delors Centre
Nicolai von Ondarza, Stiftung Wissenschaft und Politik
Sophia Russack, Centre for European Policy Studies (CEPS)
Daniela Schwarzer, Open Society Foundations
Funda Tekin, Institut für Europäische Politik (IEP)
Shahin Vallée, DGAP
Christine Verger, Institut Jacques Delors
Am 18. Januar 2023 nahm Professor Mayer, zusammen mit den Professoren Markus Artz und Ansgar Staudinger, auf Einladung des Bundesjustizministers Dr. Marco Buschmann am Neujahrsempfang des Bundesministeriums der Justiz in Berlin teil.
Am 24. November 2022 wurde Professor Mayer für drei Jahre in das Präsidium der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik (DGAP) gewählt. Das Präsidium berät die DGAP in strategischen Fragen, beschließt Richtlinien und gibt Impulse für deren inhaltliche Arbeit und Debatten zu außen- und sicherheitspolitischen Fragen. Zur Wahl stellten sich 25 Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft, Medien, Wissenschaft und der Zivilgesellschaft.
Am Freitag, den 21. Oktober 2022 hielt Professor Mayer bei einem Festakt der "Marcus-Lutter-Deutsche Rechtsschule Warschau“ an der Universität Warschau anlässlich der Übergabe der Abschlusszeugnisse an die Absolventen des 26. Kurses für deutsches und europäisches Recht und der Eröffnung der neuen Vorlesungsreihe der Deutschen Rechtsschule einen Festvortrag mit dem Titel "Europa - quo vadis?".
Am 12. Oktober 2022 stand Professor Mayer den Mitgliedern des Wirtschaftsausschusses des Deutschen Bundestags in einer öffentlichen Anhörung als Sachverständiger zur Verfügung. Thema der Anhörung war die Ratifikation des Freihandelsabkommens mit Kanada (CETA).
Auf dem ORF-Radiosender "Ö1" wurde am 7. Oktober 2022 ein Interview mit Professor Mayer gesendet. In dem Interview äußert sich Professor Mayer zu dem Projekt der "Europäischen Politischen Gemeinschaft".
Bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union am 26. September 2022 stand Professor Mayer den Mitgliedern des Deutschen Bundestages als Sachverständiger für Fragen zu verfassungs- und europarechtlichen Aspekten in Bezug auf ein Zustimmungsgesetz zur Erweiterung des Straftatenkatalogs in Art. 83 AEUV zur Verfügung. Anlass war ein Vorschlag der Kommission, die Durchsetzung von EU-Sanktionen in den Mitgliedstaaten zu harmonisieren und dafür in einem ersten Schritt die Liste der EU-Straftaten zu erweitern.
Am 21. bzw. 22. September 2022 veröffentlichte Professor Mayer zusammen mit Shahin Vallée (DGAP), Professorin Daniela Schwarzer (Open Society Foundations) und Jean Pisani-Ferry (Bruegel) auf dem Internet-Auftritt der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik (deutsche Zusammenfassung), im Bruegel Policy brief (englischer Volltext) sowie bei Le Grand Continent (französischer Volltext) ein Konzept für den Vorschlag des französischen Staatspräsidenten Emmanuel Macron einer Europäischen Politischen Gemeinschaft (EPG).
Bei einer gemeinsam vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) ausgerichteten Fachkonferenz zu Ehren des 70-jährigen Bestehens des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) hielt Professor Mayer einen Vortrag zum Thema "Grundrechtsschutz: Dialog zwischen EuGH und nationalen Gerichten und grundrechtliche Grenzen des gegenseitigen Vertrauens zwischen den Mitgliedstaaten“.
Im November/Dezember 2022 findet die Fußball-Weltmeisterschaft in Quatar statt. Vor diesem Hintergrund bietet Prof. Dr. Mayer im Wintersemester 2022/2023 erneut sein europarechtliches Seminar/Kolloquium "Europäisches Fußballrecht" an.
Es wird darin um Sport als Gegenstand des Rechts, insbesondere des öffentlichen Wirtschaftsrechts, gehen, mit besonderem Schwerpunkt auf der Fußballindustrie.
Das Seminar findet geblockt an Spieltagen der WM statt. Der Termin für eine Vorbesprechung wird noch bekannt gegeben.
Teilnahmevoraussetzungen: Vorkenntnisse im Europarecht, Bereitschaft zur Übernahme eines Seminarreferates (Vortrag von 20-30 Minuten) zu einem der Themen nebst Erstellung eines substantiierten Thesenpapiers oder aktive Teilnahme an einem der vorherigen Seminare von Prof. Dr. Mayer. Es besteht die Möglichkeit zum Erwerb einer Schlüsselqualifikation, eines Seminar- bzw. ÖR-HA-Scheins (Seminararbeit bis Semesterende einzureichen).
Interessensbekundungen per E-mail an sekretariat.mayer@uni-bielefeld.de, weitere Hinweise folgen über den im eKVV angelegten Mailverteiler für das Seminar. Zur Veranstaltung im Vorlesungsverzeichnis gelangen Sie über diesen Link.
Mögliche Themen umfassen Grundfragen des deutschen und europäischen Sport- und Fußballrechts (Beispiele: Staatsziel Sport - eine Änderung des Art. 20a GG?; Die „europäische Dimension des Sports“ nach dem Vertrag von Lissabon; Die Bindung von Fußballverbänden an das Europarecht); Sportwetten; Sportsicherheitsrecht; Sportindustrie (Beispiele: Die 6+5 Regel und das Europarecht; Zentralvermarktung und das europäische Kartellrecht, Fußballverbände, Korruptionsvorwürfe, Aufarbeitung – die FIFA und die Vergabe von Weltmeisterschaftsturnieren).
Am 24. und 25. Juni 2022 fand in den Räumlichkeiten der Friedrich-Ebert-Stiftung in Berlin die fünfte Auflage des von Professor Mayer mitveranstalteten Gesprächskreises "Recht und Politik in der Europäischen Union" unter der Fragestellung "Europäisches Zwischenland - Auf dem Weg zur europäischen Souveränität?" statt.
Am 2. Juni 2022 veröffentlichte Professor Mayer einen Beitrag mit dem Titel "Die Kapitulation" auf dem Verfassungsblog. Der Beitrag beschäftigt sich mit der Entscheidung der Europäischen Kommission, die Mittel aus dem Corona-Wiederaufbaufonds "Next Generation EU" an Polen freizugeben.
Am 3. Mai 2022 hielt Professor Mayer einen Impulsvortrag zum Thema "Pacta sunt servanda. Rechtsstaatskrise in der Europäischen Union?" bei einer Veranstaltung der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Jurist*innen OWL im Alarmtheater Bielefeld.
Am 27. April 2022 um 18 Uhr trägt Professor Mayer zu dem Thema "Die EU und die Rechtsstaatskrise - Krise des Rechts?" bei der Juristischen Gesellschaft OWL im Landgericht Bielefeld (Niederwall 71, 33602 Bielefeld), Alter Schwurgerichtssaal (Saal 44), vor.
Das Kolloquium Aktuelle Fragen der Rechtspolitik (Europa- und
Verfassungsrecht) findet
ab Mittwoch 27.4.22 wöchentlich von 11 Uhr s.t. bis 12 Uhr
in X-E1-202 statt. (KEIN Hybridformat).
Da nur eine Unterrichtsstunde vorgesehen ist, fangen wir um 11 Uhr
pünktlich an (s.t.).
Am ersten Termin wird es um die Präsidentschaftswahl in Frankreich
gehen. Was ist in Frankreich bisher passiert, was wird als Nächstes
passieren: verfassungsrechtliche Einordnung der politischen Ereignisse.
Zur Erinnerung:
Ich biete im Sommersemester 2022 ein Kolloquium zu aktuellen Fragen der
Rechtspolitik aus dem Bereich des Europa- und Verfassungsrechts an. Im
Rahmen des Kolloquiums sollen aktuelle rechtspolitische Fragen
diskutiert werden. Am Anfang der einstündigen Veranstaltung steht eine
kurze Einführung in die Thematik, die auch aus dem Kreise der Teilnehmer
kommen kann, danach wird diskutiert.
Die Themen werden im Wochenabstand kurzfristig festgelegt werden,
aktuelle Beispiele für mögliche Themen sind Rechtsfragen der
Corona-Pandemie (Impfpflicht, Infektionsschutzgesetz), des
Ukraine-Kriegs oder der Rechtsstaatskrise in Polen.
Die Veranstaltung beginnt am Mittwoch dem 27.4.22. Bitte tragen Sie sich
bei Interesse im eKVV ein, weitere Hinweise folgen über den im eKVV
angelegten Mailverteiler. Nachfragen an sekretariat.mayer@uni-bielefeld.de
https://ekvv.uni-bielefeld.de/kvv_publ/publ/vd?id=346986646
Am 9. April 2022, dem Vortag des ersten Wahlgangs der französischen Präsidentschaftswahl, strahlte der Radiosender WDR5 in seinem Europamagazin "Denk' ich an Europa" ein Interview mit Professor Mayer zu europarechtlichen und europapolitischen Themen aus.
In einer öffentlichen Anhörung im Bundestags-Gesundheitsausschuss am 6. April 2022 beantwortete Professor Mayer Fragen der Abgeordneten zu europarechtlichen Aspekten der Dauer des Genesenen-Status nach einer Infektion mit Covid-19.
Am 31. März 2022 nahm Professor Mayer an einer Podiumsdiskussion zum Thema Rechtsstaatskrise in der Europäischen Union im Maison Heinrich Heine (Paris) teil.
Videoaufzeichnung:
Am 21. März 2022 stand Professor Mayer den Mitgliedern des Gesundheitsausschusses des Bundestages in einer öffentlichen Anhörung zum Thema "Einführung einer allgemeinen Impfpflicht gegen das Coronavirus" als Sachverständiger zur Verfügung.
In einem am 5. März 2022 auf dem Online-Auftritt der Tageszeitung "Handelsblatt" veröffentlichten Beitrag äußerte sich Professor Mayer zur Frage einer etwaigen völkerstrafrechtlichen Verantwortlichkeit Vladimir Putins im Zusammenhang mit möglicherweise auf dem Gebiet der Ukraine verübten Kriegsverbrechen.
Am 15. Februar 2022 wurde in der Tageszeitung "Neue Westfälische" (Nr. 38/7 (212. Jahrgang), S. 2) ein Interview mit Professor Mayer zum Thema "Allgemeine Impfpflicht" veröffentlicht, das Redakteurin Angela Wiese führte. Eine Langfassung des Interviews war bereits am 11. Februar 2022 auf dem Online-Auftritt der Zeitung erschienen.
In der 89. Ausgabe des "Corona-Podcast" der Rhein-Neckar-Zeitung vom 9. Februar 2022 stand Professor Mayer RNZ-Redakteur Benjamin Auber als Gesprächspartner zum Thema "Allgemeine Impfpflicht" zur Verfügung.
In einem Beitrag des ZDF Nachrichtenmagazins "heute journal" vom 25. Januar 2022 vertrat Professor Mayer im Rahmen einer Gegenüberstellung von Argumenten für und gegen eine allgemeine Impfpflicht die Position "Pro Impfpflicht". Gegen die allgemeine Impfpflicht äußerte sich im selben Beitrag der ehemalige Bundesverfassungsgerichtspräsident Prof. em. Papier.
Am 15. Januar 2022 nahm Professor Mayer als Experte am vom Auswärtigen Amt ausgerichteten "Nationalen Bürgerforum zur Zukunft Europas" teil, das sich an diesem Tag mit dem Thema "Rechtsstaatlichkeit und Werte" beschäftigte.
In einem auf dem Online-Portal des Magazins "Times Higher Education" (THE) am 13. Januar 2022 veröffentlichten Artikel äußerte sich Professor Mayer zur Verfassungsbeschwerde der Humboldt-Universität gegen das Berliner Hochschulgesetz im Zusammenhang mit einer darin enthaltenen Neuregelung zu Entfristungen im Hochschulwesen.
Am 13. Januar 2022 wurde auf ZEIT ONLINE ein Interview mit Professor Mayer veröffentlicht. Im Gespräch mit Redakteurin Lisa Caspari äußerte sich Professor Mayer dabei zu verfassungsrechtlichen Fragen in Bezug auf die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht.
Für einen Artikel der Stuttgarter Zeitung vom 12. Januar 2022 zur Thematik der allgemeinen Impfpflicht stand Professor Mayer als Interviewpartner zur Verfügung.
Am 10. Januar 2022 nahm Professor Mayer als Experte an einer Online-Veranstaltung der Mittelstands-Union der CSU zum Thema "Impfpflicht - Pro & Contra" teil.
In der Wochenendausgabe der taz (die tageszeitung) vom 8./9. Januar 2022 ("taz am wochenende") veröffentlichte Professor Mayer ein Essay zur Lage der europäischen Integration.
In der Deutschlandfunk-Radiosendung "Europa heute" gab Professor Mayer am 29. Dezember 2021 ein Interview zur polnischen Rechtsstaatskrise und seinen Auswirkungen auf die Europäische Union, die sich momentan in einer Art Zwischenland befinde.
Am 17. Dezember 2021 veröffentlichte Professor Mayer in der Süddeutschen Zeitung einen Namensbeitrag mit dem Titel "Die Freiheit aller - Eine große Mehrheit der Bevölkerung befürwortet eine Impfpflicht - und die Gerichte lassen dem Gesetzgeber viel Spielraum. Er sollte ihn nutzen".
Professor Mayer wurde am 3. Dezember 2021 auf dem Radiosender "Deutschlandfunk" zur Einstellung des wegen des PSPP-Urteils des Bundesverfassungsgerichts eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik Deutschland interviewt.
Corinna Budras vom "FAZ Einspruch"-Podcast interviewte in ihrer Sendung vom 1. Dezember 2021 Professor Mayer zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30. November 2021 zur Corona-"Notbremse".
Im ZDF-Nachrichtenmagazin "heute journal" wurde am 30. November 2021 ein Interview mit Professor Mayer zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom selben Tag zur Corona-"Notbremse" ausgestrahlt.
Der Berliner Radiosender "Spreeradio" sendete am 29. November 2021 ein Interview mit Professor Mayer zur Rechtmäßigkeit und praktischen Umsetzbarkeit einer allgemeinen Impfpflicht.
In der 19-Uhr-Ausgabe der ZDF-Nachrichtensendung "heute" vom 25. November 2021 wurde Professor Mayer zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes interviewt.
In der Radiosendung "MDR aktuell" vom 24. November 2021 wurde Professor Mayer zur Frage der Verfassungsmäßigkeit einer allgemeinen Impfpflicht interviewt.
Auf dem Nachrichtensender "ntv" äußerte sich Professor Mayer am 23. November 2021 zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer allgemeinen Impfpflicht.
In der Sendung "RTL Aktuell" vom 23. November 2021 wurde Professor Mayer zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer allgemeinen Impfpflicht interviewt.
Professor Mayer stand Markus Decker vom Redaktionsnetzwerk Deutschland (rnd) am 23. November 2021 für einen Beitrag zur Frage der Rechtmäßigkeit einer allgemeinen Impfpflicht als Interviewpartner zur Verfügung.
In der WDR-Nachrichtensendung "Aktuelle Stunde" vom 22. November 2021 wurde ein Interview mit Professor Mayer zur Zulässigkeit einer allgemeinen Impfpflicht ausgestrahlt.
Im ZDF-Nachrichtenmagazin "heute journal" vom 21. November 2021 wurde ein Interview mit Professor Mayer zur Frage der Verfassungsmäßigkeit einer generellen Impfpflicht ausgestrahlt.
Am 21. November 2021 wurde Professor Mayer auf dem Radiosender "Deutschlandfunk Kultur" in der Sendung "Studio 9" zur Frage der Vereinbarkeit einer generellen Impfpflicht mit dem Grundgesetz interviewt.
Professor Mayer wurde im ZDF-Nachrichtenmagazin "heute journal" am 19. November 2021 von Marietta Slomka zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes interviewt.
Im 3sat-Magazin "Kulturzeit" vom 18. November 2021 wurde Professor Mayer zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes interviewt.
Professor Mayer äußerte sich im Handelsblatt (Beitrag vom 15. November 2021, "'Absoluter Fehlstart der Ampel' – So bewerten Experten den Corona-Schlingerkurs der Politik") zur Entscheidung, die epidemische Lage nationaler Tragweite auslaufen zu lassen.
Professor Mayer veröffentlichte am 12. November 2021 einen Beitrag mit dem Titel "Besser Gesetze nicht ändern als schlecht ändern - Zur Rechtssicherheit als vorgeschobenes Argument in der Pandemie" zur geplanten Änderung des Infektionsschutzgesetzes auf dem von Maximilian Steinbeis geleiteten "Verfassungsblog".
Am 3. November 2021 veröffentlichte Professor Mayer auf ZEIT ONLINE einen Gastbeitrag zum Urteil des polnischen Verfassungsgericht vom 7. Oktober und seinen Folgen für die Zukunft der europäischen Rechtsgemeinschaft.
Professor Mayer äußerte sich am 29. Oktober 2021 in der Abendausgabe des ARTE-Nachrichtenmagazins "Journal" zu Reaktionsmöglichkeiten auf die polnische Rechtsstaatskrise.
Am 21. Oktober 2021 war Professor Mayer zu Gast im WDR2-Morgenmagazin und wurde dort zum Urteil des polnischen Verfassungsgerichts vom 7. Oktober 2021 interviewt.
Professor Mayer stand am Abend des 19. Oktober 2021 als Interviewpartner in der ZDF-Nachrichtensendung heute journal:update zur Verfügung. Thema waren die Entwicklungen rund um das Urteil des polnischen Verfassungsgerichts vom 7. Oktober 2021.
Professor Mayer war als einer der Mitautoren einer Festschrift für Professor Mirosław Wyrzykowski Teilnehmer einer Podiumsdiskussion, die am 16. Oktober 2021 an der Universität Warschau stattfand. Dort hielt Professor Mayer einen Vortrag zu seinem Festschriftbeitrag "Die Europäische Union als Präsidialregime – aus polnischen Verfassungserfahrungen lernen?" und beantwortete Fragen des Publikums.
In der Ausgabe des SWR-Podcasts "Die Justizreporter*innen" vom 15. Oktober 2021 besprach Professor Mayer mit den Justizreporterinnen Claudia Kornmeier und Gigi Deppe die Entscheidung des polnischen Verfassungsgerichts vom 7. Oktober 2021, in der sich das Gericht zum Verhältnis von polnischem Verfassungsrecht und Unionsrecht geäußert hatte.
Twitter-Zitate von Professor Mayer zum Beschluss des polnischen Verfassungsgerichts vom 7. Oktober 2021 wurden in einem Beitrag des Magazins DER SPIEGEL vom selben Tag aufgegriffen.
Für einen Beitrag des Radiosenders Deutschlandfunk vom 8. Oktober 2021 über die Europäische Staatsanwaltschaft stand Professor Mayer als Interviewpartner zur Verfügung.
In einem Interview im ZDF-Nachrichtenmagazin "heute journal" vom 7. Oktober 2021 ordnete Professor Mayer die Entscheidung des polnischen Verfassungsgerichts zum Verhältnis von Europarecht und polnischem Verfassungsrecht vom selben Tag inhaltlich ein.
In der ZDF-Nachrichtensendung "heute journal up:date" vom 1. Oktober 2021 äußerte sich Professor Mayer zu einer denkwürdigen Sitzung des polnischen Verfasungsgerichts vom 30. September 2021.
Für die 179. Folge des F.A.Z. Einspruch Podcast vom 29. September 2021 interviewte FAZ-Redakteurin Corinna Budras Professor Mayer zu Fehlern bei der Durchführung des Superwahltages in Berlin und zu etwaigen Konsequenzen - auch mit Blick auf den erfolgreichen Volksentscheid "Deutsche Wohnen & Co enteignen".
Professor Mayer veröffentlichte am 23. September 2021 einen Gastbeitrag in der Legal Tribune Online, in dem er die europäische Dimension der Bundestagswahl deutlich macht - in Form des deutschen Sitzes im Europäischen Rat, einem kollektiven europäischen Präsidenten.
Für die Nachrichtensendung "zdf heute" wurde Professor Mayer am 22. September 2021 zu aktuellen Entwicklungen rund um die polnischen Justizreformen interviewt.
Das Medium Legal Tribune Online (LTO) interviewte Professor Mayer für einen am 11. Juni 2021 erschienen Beitrag zu den Justizreformen in Polen.
Professor Mayer stand der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ), der Süddeutschen Zeitung (SZ), der griechischen Zeitung Kathimerini sowie dem polnischen Medium Gazeta Prawna als Interviewpartner zur Verfügung. Thema der Beiträge war die Eröffnung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen des PSPP-Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2020.
Für einen am 1. Juni 2021 veröffentlichten Beitrag der ZDF-Nachrichtensendung "heute" wurde Professor Mayer zu der neu eingerichteten Europäischen Staatsanwatschaft interviewt.
Für einen am 10. Mai 2021 im Handelsblatt veröffentlichten Beitrag zu Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland stand Professor Mayer als Interviewpartner zur Verfügung.
Professor Mayer wurde am 7. Mai 2021 in der Deutschlandfunk-Sendung "Europa heute" zum Fall des spanischen Anwaltes Alejandro del Campo interviewt. Der spanische Rechtsanwalt hatte im Rahmen des Formates "Meine Frage an Europa" die Verfahrensdauer auf europäischer Ebene thematisiert.
Am 5. Mai 2021 jährte sich das umstrittene PSPP-Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum ersten Mal. Professor Mayer stand in diesem Zusammenhang für einen Beitrag der Deutsche Presse-Agentur und des Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) als Interviewpartner zur Verfügung.
Professor Mayer hat in der 53. Ausgabe der Weekend Edition von EU Law Live vom 10. April 2021 einen Beitrag zum Stand und Zustand der Europarechtswissenschaft in Deutschland veröffentlicht.
Am 25. Januar 2021 stand Professor Mayer den Mitgliedern des Bundestagsausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union für Fragen zum Handels- und Kooperationsabkommen (TCA) zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich in einer öffentlichen Anhörung als Sachverständiger zur Verfügung.
Am 13. Januar 2021 stand Professor Mayer den Mitgliedern des Bundestagsausschusses für Wirtschaft und Energie als Sachverständiger zur Verfügung. Thema war die Ratifizierung des CETA zwischen Kanada und der EU .
Videoaufzeichnung:
Am 25. November 2020 nahm Professor Mayer an einer Online-Podiumsdiskussion des Jacques Delors Centre der Hertie School (Berlin) zum Thema "The German Constitutional Court: A Threat to European Unity?" als Experte teil.
Am Montag, den 26. Oktober 2020 stand Prof. Dr. Mayer den Mitgliedern des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union in einer öffentlichen Anhörung zum Thema "Reform des Eigenmittelsystems der Europäischen Union" als Sachverständiger zur Verfügung.
Am 13. Oktober 2020 vertrat Prof. Dr. Mayer die Bundesregierung bei der mündlichen Verhandlung im "CETA-Organstreit I" vor dem Bundesverfassungsgericht.
Prof. Dr. Mayer hielt am 11. September 2020 auf dem 22. Deutschen Mietgerichtstag einen Vortrag mit dem Titel "Landeskompetenz im Mietpreisrecht".
Am 18. Juni vertrat Prof. Dr. Mayer zusammen mit Prof. Dr. Artz die Initiative "#6 Jahre Mietenstopp" bei einer mündlichen Verhandlung vor dem Bayrischen Verfassungsgerichtshof.
Am 19. Juni 2020 hielt Professor Mayer im Rahmen des Webinar "Crise sanitaire & Finances publiques" einen Vortrag zum PSPP-Urteil des BVerfG und stand für Fragen zur Verfügung. Das Webinar wurde vom Institut IRENEE der Université de Lorraine veranstaltet.
Informationen zur Veranstaltung (französisch)
Videoaufzeichnung:
Am 18. Juni 2020 wurde im Radiosender Bayern 2 ein Interview mit Professor Mayer zu seiner Prozessvertretung im Verfahren zum bayerischen Volksbegehren "6 Jahre Mietenstopp" gesendet.
Einleitende Stellungnahme in der mündlichen Verhandlung
Am 2. Juni 2020 wurde Professor Mayers Podcast-Gespräch mit Europarechtler Daniel Sarmiento auf dessen Blog „EU Law Live“ veröffentlicht. Das Thema des Podcasts ist „The German Constitutional Court’s ruling in the Weiss case and its implications“.
Am 27. Mai 2020 hat Professor Mayer der Legal Tribune Online ein Interview zum PSPP-Urteil des Bundesverfassungsgerichts und zum Vorschlag eines Kompetenzgerichtshofs gegeben.
Professor Mayer hat am 25. Mai (15:30 - 18:30 Uhr) als Sachverständiger an einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union des Deutschen Bundestages zum PSPP-Urteil des Bundesverfassungsgerichts teilgenommen.
Am 21. Mai (14:00 - 15:00 Uhr) nahm Professor Mayer als Experte am Webinar „Legal, economic and political implications of the GCC ruling on ECB“ der School of Transnational Governance des European University Institute teil.
Aufzeichnung des Webinars:
Professor Mayer stand am 14. Mai der Journalistin Anna Wójcik als Interviewpartner für ihren Artikel zur polnischen Reaktion auf das PSPP-Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfügung.
Am 9. Mai 2020 wurde Professor Mayer vom Deutschlandfunk zum PSPP-Urteil des Bundesverfassungsgerichts interviewt.
Professor Mayer wurde am 7. Mai 2020 von der Süddeutschen Zeitung zum PSPP-Urteil des Bundesverfassungsgerichts interviewt.
Am 7. Mai 2020 hat sich Professor Mayer in einem Beitrag auf dem Verfassungsblog („Auf dem Weg zum Richterfaustrecht? Zum PSPP-Urteil des BVerfG“) kritisch zum PSPP-Urteil des Bundesverfassungsgerichts geäußert.
Professor Mayer wird am 5. Mai ab 15:15 Uhr auf Bruegel.org das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Public Sector Purchase Programme (PSPP) der Europäischen Zentralbank analysieren (Urteil vom 05. Mai 2020 - 2 BvR 859/15).
Professor Mayer hat am 23. April 2020 als Gesprächspartner an der 15. Folge des Verfassungsblog-Podcast „Corona Constitutional“ mit dem Thema „Polen, die EU und das letzte Wort“ mitgewirkt. In der Podcast-Folge diskutieren Verfassungsblog-Chefredakteur Maximilian Steinbeis und Professor Mayer das Urteil des polnischen Verfassungsgerichts vom 20. April 2020 (U 2/20).
Prof. Dr. Mayer hat am 26. Januar 2020 dem Chefredakteur des Verfassungsblog, Maximilian Steinbeis, ein Interview zu den geplanten polnischen Justizgesetzen und zur Zukunft Polens in der Europäischen Union gegeben.
Prof. Dr. Mayer stand am 16. Januar 2020 dem Bundestags-Untersuchungsausschuss zur Pkw-Maut (2. Untersuchungsausschuss des 19. Deutschen Bundestages) für europarechtliche Fragen als Sachverständiger zur Verfügung.
Am 14. Januar 2020 nahm Prof. Dr. Mayer an einer Anhörung des polnischen Senats teil, wo er zu geplanten Änderungen des polnischen Richtergesetzes, der geplanten Gesetzesänderung betreffend das polnische Verfassungsgericht und zu anderen geplanten Justizgesetzen (Sejm form no. 69) aus der Perspektive des deutschen und europäischen Verfassungsrechts Stellung nahm.
Prof. Dr. Mayer nahm am 28. November 2019 als Sachverständiger an einem gemeinsamen Fachgespräch der EU-Ausschüsse von Bundestag und Bundesrat teil.
Prof. Dr. Mayer hat in der 11. Ausgabe der Deutschen Richterzeitung in 2019 einen Beitrag zur Verfassungsmäßigkeit des Berliner Mietendeckels veröffentlicht (DRZ 2019, 380).
Im „FAZ Einspruch“-Podcast erläuterte Prof. Mayer die verfassungsrechtliche Kompetenzfrage beim geplanten Berliner Mietendeckel.
Prof. Mayer äußerte sich in einem Interview auf WDR 5 zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 18. Juni 2019 (C-591/17), das die Europarechtswidrigkeit der geplanten deutschen PKW-Maut bestätigte.
Der Studienbeirat der Fakultät für Rechtswissenschaft hat am 12. Juni 2019 den Entwurf einer neuen Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Erste Juristische Prüfung (Staatsexamen) angenommen.
Erst nach der Befassung weiterer Gremien sowie Genehmigung durch das zuständige Ministerium kann diese Ordnung in Kraft treten. Bis dahin stehen alle Aussagen zum Inhalt der Ordnung unter Vorbehalt.
Zur Information gleichwohl folgendes Eckpunktepapier zum Entwurf einer neuen StudPrO als Zwischenbericht:
Prof. Mayer äußerte sich im Rahmen eines Artikels der Frankfurter Rundschau als Interviewpartner zur Rolle des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofes beim Schutz der Grundrechte.
In der Sendung „Update“ des Radiosenders Deutschlandfunk Nova wurde Prof. Mayer zum Thema „Grundgesetzänderungen“ interviewt.
Am 23. Mai 2019 hielt Prof. Dr. Mayer einen Kurzvortrag auf der Tagung „ES LEBE DIE FREIHEIT! – 70 Jahre Grundgesetz“ der Bundeszentrale für politische Bildung und der Allianz Kulturstiftung in Berlin.
Prof. Mayer wirkte als Interviewpartner an einem Zeitungsartikel zum 70. Jahrestag des Inkrafttretens des Grundgesetzes in der Augsburger Allgemeinen mit.
Prof. Mayer wirkte als Interviewpartner an einem Feature zum 70. Jahrestag des Inkrafttretens des Grundgesetzes in der Sendung „Perspektiven“ auf rbbKultur mit.
Anlässlich des 70. Jahrestags des Inkrafttretens des Grundgesetzes erläuterte Prof. Mayer in der Radiosendung „SWR2 am Morgen“ das Verhältnis des Grundgesetzes zur Europäischen Union.
Nachdem sich der Bundeswahlleiter kritisch über die steigende Zahl von Briefwählern geäußert hatte, nahm Prof. Mayer als Interviewpartner in einem Zeitungsartikel der Neuen Westfälischen dazu aus verfassungsrechtlicher Sicht Stellung.
Prof. Mayer äußerte sich in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit landesgesetzlicher Mietendeckel.
Prof. Mayer äußerte sich gemeinsam mit Prof. Artz in einem Artikel der Süddeutschen Zeitung zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit eines möglichen bayrischen Mietendeckels.
In research_tv erläutert Prof. Dr. Mayer, warum die Europäische Union als Friedensprojekt funktioniert und welche Rolle das Recht für den zivilisatorischen Fortschritt spielt.
Prof. Dr. Mayer stand den Mitgliedern des Bundestagsausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union am 14. Januar 2019 als Sachverständiger zur Verfügung. Gegenstand der Anhörung war der Entwurf eines Gesetzes für den Übergangszeitraum nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit-Übergangsgesetz).
Der Deutschlandfunk, die Bundeszentrale für politische Bildung und die Bundespressekonferenz veranstalteten vom 8.-9. November 2018 zum nunmehr vierten Mal die Konferenz „Formate des Politischen“ im Haus der Bundespressekonferenz in Berlin. Prof. Dr. Mayer nahm in diesem Rahmen an einer Podiumsdiskussion zum Thema „Repräsentation in der Demokratie und ihre Grenzen - Zur Legitimation von Parlamenten, Institutionen und Zivilgesellschaft“ teil.
Prof. Dr. Mayer hielt am 4. Juli 2018 einen Vortrag mit dem Titel „Seeing trees but not the forest? The rule of law in the EU from a German constitutional law perspective“ vor einer Gruppe Warschauer Jurastudenten in der Humboldt-Universität zu Berlin. Die polnischen Studierenden befanden sich auf einer DAAD-Studienreise.
Prof. Dr. Mayer stand den Mitgliedern des Bundestagsausschusses für Wirtschaft und Energie am 6. Juni 2018 als Sachverständiger zur Verfügung. Gegenstand der Anhörung waren Anträge der Linken und der FDP und eine Beschlussempfehlung des Rates der Europäischen Union über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Übereinkommen zur Errichtung eines multilateralen Investitionsgerichtshofs für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten.
Prof. Dr. Mayer hat einen Kommentar zu der Europa-Rede Macrons auf dem „Verfassungsblog“ veröffentlicht:
Welche Besonderheiten gibt es beim Studienfach Rechtswissenschaft? Und welche Interessen und Voraussetzungen solltet Ihr mitbringen, wenn Ihr das Jura-Studium an der Universität Bielefeld erfolgreich absolvieren wollt? Prof. Dr. Mayer ist als Studiendekan der Fakultät für Rechtswissenschaft an der Universität Bielefeld gebeten worden, Antworten auf diese Fragen zu geben.
Am 4. November wurde Prof. Dr. Mayer vom DFB-Bundestag für drei Jahre als Ethik-Beisitzer in das DFB-Bundesgericht gewählt.
Am 12. Oktober 2016 fand eine mündliche Verhandlung in Sachen CETA-Abkommen vor dem BVerfG in Karlsruhe statt. Prof. Dr. Mayer hat dabei die Bundesregierung vertreten. Der Eilrechtsschutzantrag der Kläger wurde abgewiesen.
Der Schriftsatz von Prof. Dr. Mayer ist hier dokumentiert: Schriftsatz
Verfassungs- und europarechtliche Aspekte der Unterzeichnung, vorläufigen Anwendung und Annahme des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits Öffentliche Anhörung, Deutscher Bundestag, Ausschuss für Wirtschaft und Energie, Montag, 5. September 2016
Prof. Dr. Mayer nimmt als Sachverständiger an einer öffentlichen Anhörung im Deutschen Bundestag, im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am Mittwoch, dem 13. Januar 2016 teil. Seine Stellungnahme zu dem Thema „Die Beteiligung des Deutschen Bundestages an gemischten völkerrechtlichen Abkommen“ kann unter dem folgenden Link abgerufen werden:
Prof. Dr. Mayer nimmt als Sachverständiger an einer öffentlichen Anhörung im Deutschen Bundestag, im Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union am Montag, dem 2. November 2015 teil. Seine Stellungnahme zu dem Bericht „Die Wirtschafts- und Währungsunion Europas vollenden“ (Bericht der fünf Präsidenten) kann unter dem folgenden Link abgerufen werden:
Prof. Dr. Mayer hat auf der 75. Jahrestagung der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer vom 07.-10. Oktober 2015 am 8. Oktober einen Vortrag zum Thema: „Verfassung im Nationalstaat: Von der Gesamtordnung zur europäischen Teilordnung?“ gehalten. Die dazugehörigen Vortrags-Thesen finden Sie unter dem folgenden Link:
Zum Thema Schuldenschnitt für Griechenland erscheint heute (30.07.2015) ein Beitrag
von Prof. Dr. Mayer in der ZEIT (Wirtschaft, S. 25):
Prof. Dr. Mayer hat in einem Interview mit Isabell Hoffmann von der Bertelsmann Stiftung für die Reihe „flashlight europe“ Stellung genommen zu dem Urteil des EuGH vom 16. Juni 2015 zu dem Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV des Bundesverfassungsgerichtes vom 14. Januar 2014. Thema des Urteils ist das OMT-Programm der EZB, wonach durch das ESZB die Staatsanleihen hochverschuldeter Euro-Staaten in unbegrenzter Höhe angekauft werden können. Nach der Ansicht des EuGH überschreitet die EZB damit ihre währungspolitischen Befugnisse nicht und verstößt auch nicht gegen das Verbot der monetären Finanzierung von Mitgliedstaaten. Weiterhin sei das OMT-Programm dem Bereich der Währungspolitik zuzuordnen und stelle keine Wirtschaftspolitik dar.
Prof. Dr. Mayer hat am 27. Mai 2015 einen Vortrag auf der ALDE Anhörung „The rule of law in the Economic and Monetary Union - What role for the Court of Justice?“ im europäischen Parlament gehalten und an der anschließenden Podiumsdiskussion teilgenommen. Die Video-Aufzeichnung dazu befindet sich unter folgendem Link:
Am 11. Mai 2015 hat Prof. Dr. Mayer in einer öffentlichen Anhörung von Sachverständingen der Kommission zur Reform der Nordrhein-Westfälischen Verfassung (Verfassungskommission) eine Stellungnahme zu dem Thema „Verfassungsgerichtshof (Rechtsschutz vor dem VerfGH)“ gehalten. Die Video-Aufzeichnung der Anhörung befindet sich unter folgendem Link:
In NRW arbeitet man an der Optimierung der Landesverfassung. Meine Stellungnahme als Sachverständiger für eine Öffentliche Anhörung der Verfassungskommission am 11. Mai 2015 zum Themenkomplex „Verfassungsgerichtshof“ findet sich unter folgendem Link:
Der EuGH hat die Richtlinie über Vorratsspeicherung von Daten in seiner Entscheidung vom 08.04.2014 für ungültig erklärt. Prof. Dr. Mayer hat dazu einen kurzen Artikel auf „Verfassungsblog“ veröffentlicht:
Prof. Dr. Mayer hat in der Neuen Westfälischen vom 27.03.2015 ein Interview zum Thema Infrastrukturabgabe (PKW-Maut) gegeben:
Das Wortlautprotokoll zur Anhörung vom 18.3.2015 in Sachen PKW-Maut im Verkehrsausschuss findet sich hier. Eine Videoaufzeichnung der Anhörung wurde offenbar von der Ausschussmehrheit abgelehnt.
Prof. Dr. Mayer gibt am Mittwoch, dem 18. März im Deutschen Bundestag eine Stellungnahme in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrakstruktur zu dem Thema "Europarechtliche Aspekte einer „PKW-Maut“ (Infrastrukturabgabe)" ab:
Interview mit Prof. Dr. Franz Mayer zu Griechenland und Euro-Krise, erschienen in der Neuen Westfälischen vom 06.02.2015:
Prof. Dr. Mayer hat in einer Anhörung des Wirtschaftsausschusses am 15. Dezember als Sachverständiger teilgenommen, in welcher das geplante europäisch-kanadische Freihandelsabkommen Ceta im Ergebnis von verschiedenen Experten als verbesserungswürdig eingestuft oder abgelehnt wurde.
Der Beitrag „Rebels without a cause? Zur OMT-Vorlage des Bundesverfassungsgerichts“ von Prof. Dr. Mayer ist in der „Zeitschrift Europarecht (EuR)“ vom Nomos Verlag auf Deutsch veröffentlicht worden.
Prof. Dr. Mayer hat gestern im Deutschlandfunk in ein paar Interviewsätze zu der Parlamentskontrolle von deutschen Rüstungsexporten die Funktion des Grundgesetzes in Bezug auf seine Friedensorientierung nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges und die grundsätzlichen Informationsrechte des Parlamentes im Rahmen der Besonderheiten für Rüstungsexporte erläutert.
Prof. Dr. Mayer hat an einem Expertengespräch zum Thema „Ratifikations- und Verfahrensfragen bei Freihandelsabkommen der EU (CETA und TTIP)“ im Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union am 8. Oktober 2014 im deutschen Bundestag teilgenommen.
Legal Science Fiction! Letzten Dienstag hat Prof. Dr. Mayer einen Vortrag zum Thema „Die europäische Integration im Jahre 2050. Ein antizipierter Rückblick“ vor der Justizpressekonferenz in Karlsruhe gehalten. Es folgte auf den Vortrag eine interessante Diskussion.
Prof. Dr. Mayer hat im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums ein Gutachten zur Einstufung von CETA als „gemischtes Abkommen“ erstellt. Das Gutachten beschäftigt sich mit der Kompetenzverteilung zwischen Europäischer Union und Mitgliedstaaten im Rahmen eines Freihandelsabkommens. Prof. Dr. Mayer kommt in seinem Gutachten zu dem Schluss, dass CETA als „gemischtes Abkommen“ und nicht als sogenanntes „EU-only-Abkommen“ einzustufen ist. Ein Abschluss allein durch die EU kommt daher nicht in Frage. Vielmehr muss das Abkommen auch von allen 28 Mitgliedstaaten ratifiziert werden. Neben dem Europäischen Parlament müssen deshalb auch die nationalen Parlamente zustimmen.
Kritische Anmerkung von Prof. Dr. Mayer zur OMT-Vorlage des BVerfG im German Law Journal: „Rebels Without a Cause?“. Die deutsche Fassung ist in Vorbereitung.
Der französische Conseil constitutionnel hat den EuGH im Wege des Vorlageverfahrens angerufen. Zusammen mit Maja Walter hat Prof. Dr. Mayer im Verfassungsblog einen weiteren Kommentar veröffentlicht.
Hintergrund zum ESM-Urteil auf DLF, u.a. mit Statements von Prof. Dr. Mayer:
Prof. Dr. Mayer hat auf dem „Verfassungsblog“ eine Urteilskritik zu der Entscheidung des BVerfG über die Drei-Prozent-Sperrklausel bei den Europawahlen veröffentlicht:
Das BVerfG hat zum ersten Mal überhaupt dem EuGH vorgelegt, aber sehr widerwillig, lesenswert dazu die Sondervoten Lübbe-Wolff und Gerhardt. Dazu ein Interview von
Prof. Dr. Mayer mit der Bertelsmann-Stiftung:
Beweisphoto zum Weihnachts-Konzert der Juraband an der Universität
Bielefeld: Konzert mit Höhen und Tiefen, gut besucht und jedenfalls sehr
unterhaltsam. Alle guten Wünsche für die Feiertage und das neue Jahr!
Prof. Dr. Mayer hat zwei Artikel zu dem Thema „Mit Europarecht gegen die amerikanischen und britischen Abhöraktionen?“ auf dem „Verfassungsblog“ veröffentlicht.
Der Vorschlag der Glienicker Gruppe für eine Euro-Union liegt jetzt auch auf Ungarisch vor, veröffentlicht bei ‚Szuverén‘.
Die Aufzeichnung der Auftaktveranstaltung zu dem Forschungsprojekt: „Verfassungsblog: Perspektiven der Wissenschaftskommunikation in der Rechtswissenschaft“ vom 28.10.2013 ist verfügbar.
Der Vorschlag der Glienicker Gruppe für eine Euro-Union liegt jetzt auch auf Französisch vor, veröffentlicht bei ‚Notre Europe‘.
Als Mitglied der „Glienicker Gruppe“ hat Prof. Mayer ein Konzept zum „Aufbruch in die Euro-Union“ mitverfasst. Elf deutsche Ökonomen, Politologen und Juristen entwickeln darin Vorschläge für ein vertieftes Europa. Eine kürzere Fassung des Textes wurde am 17. Oktober 2013 in der ZEIT veröffentlicht.
Wir dokumentieren hier die Langfassung:
Am 10. Juni 2013 war Prof. Dr. Mayer als Sachverständiger zu einer Anhörung des Innenausschusses des Bundestages geladen. Thema war die Einführung einer Sperrklausel von 3% bei Europawahlen.
Am 3. Juni 2013 war Prof. Dr. Mayer als Sachverständiger zu einer Anhörung des Finanzausschusses des Bundestages geladen. Thema war unter anderem das Zustimmungsgesetz zur einheitlichen europäischen Bankenaufsicht.
Jetzt hat auch der französische Conseil constitutionnel den EuGH im Wege des Vorlageverfahrens angerufen. Zusammen mit Maja Walter hat Prof. Dr. Mayer im Verfassungsblog einen Kommentar veröffentlicht, mit besonders vielen weiterführenden Links.
Am 7. März 2013 war Prof. Dr. Mayer beim lpr forum Medienzukunft in Frankfurt (Main) zu Gast. Er sprach dort zum Thema „Mehr Online, mehr Bürgerbeteiligung, mehr Demokratie?“. Den Vortrag gibt es als Video.
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Prof. Dr. Mayer hielt am 4. März einen Vortrag zu den verfassungsrechtlichen Grenzen der Europäischen Wirtschafts-und Währungsunion bei der Fundación Ramón Areces in Madrid.
Die direkte Wirkung des Europarechts stellt auch unter den Euroskeptikern heute kaum jemand infrage. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, in dem ein Einzelinteresse über das Interesse des Heimatlandes gestellt wurde, bereitete dafür vor 50 Jahren den Boden: Van Gend & Loos.
Mit diesem Thema beschäftigt sich ein Beitrag von Maximilian Steinbeis für den Deutschlandfunk. Darin nimmt auch Prof. Dr. Mayer Stellung.