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Be­ra­tungs­ab­lauf

© Uni­ver­si­tät Bie­le­feld

Be­ra­tungs­ab­lauf

Falls auch Du Dich bei einem recht­li­chen Pro­blem be­ra­ten las­sen möch­test, kannst Du uns Dein An­lie­gen per E-​Mail oder über unser neu ein­ge­rich­te­tes Kon­takt­for­mu­lar schil­dern.

Soll­te sich Dein Pro­blem für un­se­re Stu­den­ti­sche Rechts­be­ra­tung eig­nen, be­kommst Du von uns Dei­nen ers­ten Be­ra­tungs­ter­min.

Dort er­klärst Du Dei­nem Be­ra­ter­team noch mal genau den Sach­ver­halt und bringst wich­ti­ge Do­ku­men­te (Ver­trä­ge, Schrift­ver­kehr) als Kopie mit.

Durch Rück­fra­gen kön­nen sich die Be­ra­ter ein ge­nau­es Bild von der Si­tua­ti­on ma­chen. In die­sem Ter­min fin­det noch keine recht­li­che Be­ra­tung statt.

Beim zwei­ten Be­ra­tungs­ter­min, meist zwei Wo­chen spä­ter, stellt das Be­ra­ter­team dann seine Lö­sung vor und be­spricht sie mit Dir.

Die stu­den­ti­schen Rechts­be­ra­ter kön­nen Dich lei­der nicht vor Ge­richt ver­tre­ten. Gerne hel­fen sie Dir beim Aus­fül­len eines Beratungshilfe-​ oder Pro­zess­kos­ten­hil­fe­an­trags oder be­rei­ten für Dich Schrei­ben vor.

Die Ter­min­ver­ga­be er­folgt nur nach vor­he­ri­ger Ver­ein­ba­rung!

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