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Be­ra­tungs­an­ge­bot

Uni Bielefeld
© Uni­ver­si­tät Bie­le­feld

Be­ra­tungs­an­ge­bot

Per­so­nen­kreis

Das An­ge­bot der Stu­den­ti­schen Rechts­be­ra­tung Bie­le­feld rich­tet sich an

  • Stu­die­ren­de und
  • Be­schäf­tig­te

der Uni­ver­si­tät Bie­le­feld. Pro Be­ra­tung kann le­dig­lich ein recht­li­ches Pro­blem be­ra­ten wer­den.

Es er­folgt keine Ver­tre­tung vor Ge­richt.

Bitte be­ach­ten Sie, dass die Be­ra­tungs­ter­mi­ne in Prä­senz er­fol­gen - eine te­le­fo­ni­sche Rechts­be­ra­tung wird nicht er­bracht.

 

Rechts­ge­bie­te

Unser Be­ra­tungs­an­ge­bot um­fasst die recht­li­che Be­ra­tung

  • im Zi­vil­recht (insb. Miet-, Kauf- und Ar­beits­recht),
  • im Straf­recht sowie
  • im öf­fent­li­chen Recht.

Ty­pi­sche Fra­gen, die uns er­rei­chen, lau­ten:

  • Ich bin Zeuge / Ge­schä­dig­ter einer Straf­tat und habe einen Äu­ße­rungs­bo­gen von der Po­li­zei er­hal­ten. Was ist nun zu tun?
  • Ich bin Be­schul­dig­ter einer Straf­tat und soll in den nächs­ten zur po­li­zei­li­chen Ver­neh­mung er­schei­nen. Was soll ich tun?
  • Mein Ver­mie­ter hat mir wegen "Ei­gen­be­darfs" ge­kün­digt. Ist dies rech­tens?
  • Ich bin ge­ring­fü­gig Be­schäf­tig­ter. Mein Chef möch­te mir al­ler­dings kei­nen Ur­laub ge­wäh­ren, könnt ihr da was ma­chen?
  • Mein Ar­beit­ge­ber zahlt mir mein Ge­halt auch auf mehr­fa­che Nach­fra­ge nicht. Wie komme ich nun an mein Geld?

Fälle, in denen wir nicht be­ra­ten dür­fen

In fol­gen­den Fäl­len kön­nen bzw. dür­fen wir lei­der keine Rechts­be­ra­tung an­bie­ten:

  • Fälle mit einem Ge­gen­stands­wert von mehr als 750,- €
  • steu­er­recht­li­che An­ge­le­gen­hei­ten
  • An­ge­le­gen­hei­ten gegen die Uni­ver­si­tät Bie­le­feld
  • Fälle, in denen die Frist nicht ein­ge­hal­ten wer­den kann
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