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Fachbeschreibung

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Was ist Jura?

Für die typischen juristischen Berufe (Richterin oder Richter, Staatsanwältin oder Staatsanwalt, Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt, etc.) benötigt man die erste und zweite juristische (Staats)Prüfung.

Den ersten Teil der juristische Ausbildung, bis zum ersten Examen, absolviert man an der Universität. Den zweiten Teil, das Referendariat in der Praxis, schließt man mit dem zweiten Examen ab. Die Ausbildung richtet sich nach dem Deutschen Richtergesetz (DRiG) und den Juristenausbildungsgesetzen der Länder (hier das JAG-NRW).

Erforderlich ist zunächst ein umfassendes Studium an der Universität, das verschiedene Fachgebiete in sich vereint. Dabei unterteilt man das geltende Recht in drei große Rechtsgebiet: Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht. Diese werden für ein generelles Verständnis durch die gesellschaftlichen, historischen, philosophischen, ökonomischen sowie praktischen Bezüge ergänzt. Zudem werden auch die kommunikativen Fähigkeiten im Studium geschult. Im Großen und Ganzen stellt sich das Studium als ein Methodenstudiengang dar, der neben der Vermittlung von Wissen über das Recht, vor allem auch das Handwerkszeug für den Umgang mit diesem vermittelt. Die Studierenden werden gleichermaßen in allen drei Rechtsgebieten parallel ausgebildet.

Da Jura kein klassisches Schulfach ist und Studienanfänger selten bewusst Kontakt mit juristischen Inhalten hatten, wollen wir hier kurz darauf eingehen, was sich hinter diesen drei Teildisziplinen verbirgt. Die folgende Beschreibung kann natürlich nur eine erste Idee vermitteln, da jedes Rechtsgebiet für sich genommen wiederum sehr facettenreich ist und selbst das Studium, der Weite des Gebietes geschuldet, davon nur Teile umfassen kann. Das ist aber deswegen kein Problem, weil man im Studium gerade die Methodik erlernen soll, mit neuen Rechtsfragen und unbekannten Gesetzen umzugehen!

Dazu ein kleiner Fall, dessen Betrachtung sich im Strafrecht, Zivilrecht und Öffentlichem Recht unterscheidet:

„A will auf eine Vogelscheuche schießen, übersieht aber, dass es sich dabei um B handelt und verletzt diesen leicht.“

Schauen Sie sich die Betrachtung dieses Falls in den verschiedenen Rechtsgebieten an! Auch wenn Jura oft vorgeworfen wird, es wäre ein trockenes Fach, so kann dieser Vorwurf leicht entkräftet werden. Mit stupidem Auswendiglernen kommt man nicht weit. Es geht darum, das Leben mit Recht und das Recht mit Leben zu füllen!

Womit beschäftigen sich die einzelnen Rechtsgebiete?

Unser kleiner Fall:

A will auf eine Vogelscheuche schießen, übersieht aber, dass es sich dabei um B handelt und verletzt diesen leicht.

Das Zivilrecht beschäftigt sich mit den rechtlichen Verhältnissen, die private Personen eingehen können und zwischen diesen bestehen. Auf den obigen Fall angewandt, drängt sich offensichtlich die Frage auf, inwiefern der B von dem A nun Schadensersatz verlangen kann (z.B. in Form von Schmerzensgeld), was Inhalt des Deliktsrechts und damit der gesetzlichen Schuldverhältnisse wäre. Aber auch sachenrechtlich, also unter Betrachtung der Rechtsbeziehungen zwischen Rechtssubjekten und Rechtsobjekten bietet der Fall eine spannende Frage. Wem gehört eigentlich das Gewehr, mit dem der A geschossen hat? Diese und andere Fragen lernen Sie in den Vorlesungen zum Bürgerlichen Gesetzbuch kennen.
 

Auszug aus den Pflichtmodulen im Rechtsgebiet Zivilrecht: BGB AT, Allgemeines Schuldrecht und vertragliche Schuldverhältnisse, gesetzliche Schuldverhältnisse, Sachenrecht, Familien- und Erbrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilprozessrecht, Europäisches Privatrecht, Internationales Privatrecht, Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht und Weitere.

Unser kleiner Fall:

„A will auf eine Vogelscheuche schießen, übersieht aber, dass es sich dabei um B handelt und verletzt diesen leicht.“

Das Öffentliche Recht betrachtet im Gegensatz zum Zivilrecht, die rechtlichen Verhältnisse im Verhältnis von Staat zu Bürger. Inwiefern kann der Staat als Staatsmacht gegenüber dem untergeordneten Bürger Handeln durchsetzen oder ihm Pflichten auferlegen? Wie kann der Bürger umgekehrt vom Staat hoheitliches Handeln einfordern? In unserem Fall wäre dann die Frage zu prüfen, wie der Staat das Verhalten des A verhindern kann. Dies ist einer der Hauptanwendungsfälle im Polizeirecht.

Auszug aus den Pflichtmodulen im Rechtsgebiet Öffentliches Recht: Staatsorganisationsrecht, Grundrechte, Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrecht, Polizei- und Ordnungsrecht, Europarecht, Kommunal- und Baurecht und Weitere.

Unser kleiner Fall:

„A will auf eine Vogelscheuche schießen, übersieht aber, dass es sich dabei um B handelt und verletzt diesen leicht.“

Im Strafrecht wird die Frage beantwortet, wie das Verhalten des A nach den strafrechtlichen Vorschriften zu behandeln ist.

Hierbei steht maßgeblich die Frage der Strafbarkeit im Vordergrund. In den Vorlesungen zum Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches werden Sie über den Teil der Normen informiert, die für alle darauffolgenden Teile des Strafgesetzbuches gelten, also zum Beispiel, was die Folgen eines Irrtums sind. Die Vorlesungen in den darauffolgenden Semestern behandeln dann die einzelnen Straftatbestände wie Delikte gegen das Vermögen und Eigentum (klassisch sind hier natürlich der Betrug und Diebstahl zu nennen), die Delikte gegen die Person (für den Fall ganz relevant die Vorschriften zu Mord, Totschlag und Körperverletzung) und die sonstigen Delikte.

Auszug aus den Pflichtmodulen im Rechtsgebiet Strafrecht: Strafrecht AT, Delikte gegen die Person, Delikte gegen das Vermögen, Sonstige Delikte, Strafverfahrensrech und Weitere.


Studienverlauf

Die Regelstudienzeit im Staatsexamens-Studiengang beträgt 10 Semester.

Diese 10 Semester lassen sich in drei Abschnitte gliedern.

Die ersten vier Semester wird das sog. Pflichtfachstudium abgelegt, welches mit der Zwischenprüfung endet und den grundlegenden Stoff des juristischen Studiums vermittelt. Die Zwischenprüfung stellt keine selbstständige Prüfung dar, zu der man erscheinen muss, sondern wird automatisch durch das Ablegen aller bis dahin nötigen Prüfungsleistungen erreicht und durch ein Zeugnis bescheinigt. 

Anschließend können Sie zwei Semester lang einen Schwerpunkt Ihrer Wahl studieren und die Schwerpunktbereichsprüfung absolvieren. 

Am Ende des Studiums schließt sich ca. ein Jahr Aufbau- und Vertiefungsstudium an, inklusive der Examensvorbereitung, die mit dem Ablegen der Staatlichen Pflichtfachprüfung endet. 


Fähigkeiten

Empirische Nachweise, welche Fähigkeiten ein/e erfolgreiche/r Jurist/in aufweist, gibt es nicht. Es lässt sich aber durch Erfahrung sagen, was für den Studienerfolg förderlich sein kann:

  • Kernkompetenz ist die Sprache. Sie ist das Medium des Rechts. Deshalb ist eine sichere und vor allem präzise Verwendung der deutschen Sprache in Wort und Schrift (auch Rechtschreibung!) unerlässlich. Sie ist die Voraussetzung, um darauf aufbauend die juristische Fachsprache zu erlernen.
  • Wichtig ist außerdem eine logische und strukturierte Arbeits- und Denkweise, die man in der Schule in naturwissenschaftlichen Fächern unter Beweis stellen konnte.
  • Unerlässlich ist zudem eine ausgeprägte Selbstlernkompetenz, welche im Studium weiterentwickelt werden kann, aber spätestens in der Examensvorbereitung belastbar sein muss. Denn es gilt, dass die Hauptverantwortung für den Lernerfolg bei den Studierenden liegt. Die Universität bietet Angebote, die Sie dabei unterstützen.

Das Studium der Rechtswissenschaft gilt als eines der härtesten Studienfächer. Grund dafür ist, dass Sie ganz am Ende in der Staatsprüfung das Wissen des gesamten Studiums beherrschen müssen. Die Stofffülle und die dadurch bedingte lange Vorbereitungszeit auf das Examen, verbunden mit den nicht unbedingt motivierend wirkenden Notensystem können daher auch eine große Belastung darstellen. Für den Umgang mit dieser stressigen Situation sollten Sie daher bestenfalls auch gewappnet sein.


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