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Prak­ti­kums­leit­fa­den

Campus der Universität Bielefeld
© Uni­ver­si­tät Bie­le­feld

Leit­fa­den für die An­rech­nung

Hier fin­den sich alle re­le­van­ten In­for­ma­tio­nen zur An­rech­nung des Prak­ti­kums des Stu­di­en­gangs der Po­li­tik­wis­sen­schaft.

Vor­be­rei­tung des Prak­ti­kums

Die ei­gen­stän­di­ge Suche nach so­zi­al­wis­sen­schaft­lich re­le­van­ten Prak­ti­kums­plät­zen und die Kon­takt­auf­nah­me mit mög­li­chen Ar­beit­ge­bern ge­hö­ren zu den prak­ti­kums­be­zo­ge­nen An­for­de­run­gen an Stu­die­ren­de. Die po­ten­zi­el­len Tä­tig­keits­fel­der sind breit ge­fä­chert und kön­nen an per­sön­li­chen In­ter­es­sen aus­ge­rich­tet wer­den, so­fern die so­zi­al­wis­sen­schaft­li­che Re­le­vanz der Tä­tig­kei­ten be­grün­det wer­den kann. Tä­tig­kei­ten im Feld der So­zi­al­ar­beit und So­zi­al­päd­ago­gik im en­ge­ren Sinne sind nicht hin­rei­chend ein­schlä­gig. Das Prak­ti­kums­bü­ro berät die Stu­die­ren­den in allen Fra­gen rund um po­ten­zi­el­le Tä­tig­keits­fel­der und ist bei der Aus­wahl un­ter­stüt­zend tätig. Zudem gibt es die Mög­lich­keit, wei­ter­füh­ren­de An­ge­bo­te der Uni­ver­si­tät wahr­zu­neh­men.

An­mel­dung des Prak­ti­kums

Das Prak­ti­kum muss einen sach­li­chen Bezug zum Stu­di­um bzw. zu einem po­ten­zi­el­len Be­rufs­feld für So­zi­al­wis­sen­schaft­ler*innen er­ken­nen las­sen. Es muss also einen so­zi­al­wis­sen­schaft­li­chen Schwer­punkt haben. Der An­mel­dung des Prak­ti­kums ist eine form­lo­se Dar­stel­lung über die mit dem Prak­ti­kums­ge­ber ver­ein­bar­ten oder vor­ge­se­he­nen Tä­tig­kei­ten bei­zu­fü­gen. Der An­mel­de­bo­gen ist zu­sam­men mit der Dar­stel­lung der Tä­tig­kei­ten beim Prak­ti­kums­bü­ro per E-​Mail oder ge­druckt ein­zu­rei­chen. 

Nach Prü­fung die­ser Un­ter­la­gen wird durch das Prak­ti­kums­bü­ro be­stä­tigt, ob das vor­ge­se­he­ne Prak­ti­kum für eine An­rech­nung an der Fa­kul­tät in Frage kommt. 

Soll­ten Fra­gen oder Un­klar­hei­ten über mög­li­che Prak­ti­ka be­stehen, bie­ten u.a. die im Prak­ti­kums­bü­ro ar­chi­vier­ten Prak­ti­kums­be­rich­te einen guten Ein­blick in mög­li­che Tä­tig­keits­fel­der. Zudem berät euch das Prak­ti­kums­bü­ro gerne bei ent­spre­chen­den Fra­gen sowie auch zu Fra­gen der An­rech­nung von be­reits ge­leis­te­ten, ein­schlä­gi­gen Tä­tig­kei­ten.

 

Be­gleit­semi­nar

Das Be­gleit­semi­nar ist ob­li­ga­to­ri­scher Be­stand­teil des Prak­ti­kums­mo­duls. Diese Ver­an­stal­tung un­ter­stützt Stu­die­ren­de in der Vor- und Nach­be­rei­tung der Prak­ti­ka und dient ins­be­son­de­re dazu, die Un­ter­schie­de zwi­schen einer wis­sen­schaft­li­chen und einer (berufs-​)prak­ti­schen Aus­ein­an­der­set­zung mit Pro­ble­men, die sich im je­wei­li­gen Tä­tig­keits­feld stel­len, her­aus­zu­ar­bei­ten und zu re­flek­tie­ren. Die Ter­mi­ne des je­wei­li­gen Se­mes­ters wer­den im ekvv be­kannt ge­ge­ben.

Men­tor/in su­chen

Für die Be­glei­tung des Prak­ti­kums sowie für die Lek­tü­re und Be­wer­tung des Prak­ti­kums­be­rich­tes müsst ihr euch eine Men­to­rin oder einen Men­tor su­chen. An­ders als im Mas­ter­stu­di­um ist im Ba­che­lor­stu­di­um der Prak­ti­kums­be­richt im Ba­che­lor­stu­di­en­gang eine un­be­no­te­te Prü­fungs­leis­tung, die aber durch den/die Men­tor/in als be­stan­den ab­ge­zeich­net wer­den muss.  Zudem sind Men­tor bzw. Men­to­rin eine mög­li­che wei­te­re An­lauf­stel­le bei Fra­gen und Pro­ble­men im Prak­ti­kums­pro­zess. 

Als Men­tor/in kommt jede prü­fungs­be­rech­tig­te Per­son der Fa­kul­tät für So­zio­lo­gie in Frage, also jeder/jede Leh­ren­de. Lehr­be­auf­trag­te (ohne Stel­le) soll­ten nur in be­grün­de­ten Aus­nah­men ge­wählt wer­den.  Wir emp­feh­len auf­grund der Be­treu­ungs­funk­ti­on drin­gend eine früh­zei­ti­ge An­spra­che und Fest­le­gung des Men­tors/ der Men­to­rin. Spä­tes­tens für den Ab­schluss des Prak­ti­kums und die damit ver­bun­de­ne Ab­ga­be des un­ter­zeich­ne­ten Prak­ti­kums­scheins ist es un­ver­zicht­bar, einen Men­tor/eine Men­to­rin zu haben.

Prak­ti­kum ab­sol­vie­ren

So­bald die For­ma­li­tä­ten im Vor­feld (Er­folg­rei­che Suche nach einem Prak­ti­kum, An­mel­dung des Prak­ti­kums, Suche nach einer Men­to­rin/einem Men­tor) ge­klärt sind, könnt ihr euer Prak­ti­kum star­ten. Be­züg­lich des Zeit­raums und des wö­chent­li­chen Ar­beits­auf­wands habt ihr dabei aus uni­ver­si­tä­rer Sicht eine hohe Handlungs-​ und Ge­stal­tungs­au­to­no­mie. Ihr könnt somit (ggf. nach Ab­spra­che mit dem Ar­beit­ge­ber) in Voll- oder Teil­zeit­mo­del­len ar­bei­ten, das Prak­ti­kum wäh­rend der Vor­le­sungs­zeit oder in­ner­halb der vor­le­sungs­frei­en Zeit ab­sol­vie­ren und nach in­di­vi­du­el­len Wün­schen oder Not­wen­dig­kei­ten wäh­rend­des­sen uni­ver­si­tä­re Ver­an­stal­tun­gen be­le­gen. Ent­schei­dend ist nur, dass ihr euch an die ver­ein­bar­ten Tä­tig­kei­ten, die ihr über den An­mel­de­bo­gen mit­ge­teilt habt, hal­tet. Soll­te es wäh­rend eures Prak­ti­kums zu Pro­ble­men oder Fra­gen kom­men, mel­det euch früh­zei­tig bei eurem Men­tor/eurer Men­to­rin oder im Prak­ti­kums­bü­ro. Wir hel­fen euch gerne wei­ter. Denkt auch daran, eurem Ar­beit­ge­ber mög­lichst früh­zei­tig daran zu er­in­nern, dass ihr ein Arbeits-​ oder Prak­ti­kums­zeug­nis be­nö­tigt. Die­ses ist ob­li­ga­to­ri­scher Be­stand­teil der ein­zu­rei­chen­den Un­ter­la­gen.

Prak­ti­kums­be­richt und Prak­ti­kums­schein

Der Prak­ti­kums­be­richt ist, ab­ge­se­hen vom Prak­ti­kums­schein und dem Ar­beits­zeug­nis, wich­tigs­ter Be­stand­teil der ein­zu­rei­chen­den Un­ter­la­gen. Im Ba­che­lor­stu­di­en­gang um­fasst die­ser ca. 8-10 Sei­ten und be­inhal­tet eine Organisations-​ und Tä­tig­keits­be­schrei­bung sowie die wis­sen­schaft­li­che Re­fle­xi­on des Prak­ti­kums. Der Be­richt ori­en­tiert sich an den Stan­dards des wis­sen­schaft­li­chen Ar­bei­tens und Schrei­bens. Wei­te­re Ein­zel­hei­ten kön­nen dem Mo­dul­hand­buch ent­nom­men oder mit dem Men­tor/der Men­to­rin ab­ge­spro­chen wer­den. 

So­bald ihr den Prak­ti­kums­be­richt fer­tig­ge­stellt habt, lasst ihr ihn durch eure/n Men­tor/in be­wer­ten. Dafür füllt ihr einen Prak­ti­kums­schein (Link unten) aus und gebt ihn zu­sam­men mit dem Be­richt eurem Men­tor oder eurer Men­to­rin. Diese/r be­stä­tigt auf dem Prak­ti­kums­schein das Be­stehen. Be­ach­tet, dass ihr den Prak­ti­kums­schein und den Be­richt wie­der zu­rück­er­hal­tet.

Ab­ga­be der Do­ku­men­te

 

Für die An­rech­nung des Prak­ti­kums­mo­duls sind fol­gen­de Un­ter­la­gen voll­stän­dig ein­zu­rei­chen:

  • der aus­ge­füll­te und von der Men­to­rin/dem Men­tor ab­ge­zeich­ne­te Prak­ti­kums­schein,
  • die Be­stä­ti­gung des Ar­beit­ge­bers bzw. der Prak­ti­kums­stel­le über eure Tä­tig­keit z. B. in Form eines Ar­beits­zeug­nis­ses (bitte nur Ko­pien und keine Ori­gi­na­le ein­rei­chen)
  • der Prak­ti­kums­be­richt Falls ihr nicht be­reit seit, euren Prak­ti­kums­be­richt im Prak­ti­kums­bü­ro an­ony­mi­siert für an­de­re Stu­die­ren­de zur Ein­sicht ver­füg­bar zu ma­chen, gebt das bitte bei Ein­rei­chung ex­pli­zit an. 

Die voll­stän­di­gen Do­ku­men­te könnt ihr ent­we­der per Mail an pbuero@uni-​bielefeld.de schi­cken, per­sön­lich wäh­rend der of­fe­nen Sprech­stun­den (ak­tu­el­le Sprech­zei­ten, siehe Kon­takt) ab­ge­ben oder in das Post­fach des Prak­ti­kums­bü­ros (Ge­bäu­de X Ebene C2 Nr.: 327; in der Nähe der Prü­fungs­äm­ter) ein­wer­fen. Die an­schlie­ßen­de Prü­fung der Un­ter­la­gen und die Ver­bu­chung durch das Prü­fungs­amt be­an­spru­chen im Re­gel­fall zwei Ar­beits­wo­chen. Soll­tet ihr eine drin­gen­de Ver­bu­chung be­nö­ti­gen, teilt uns dies bitte früh­zei­tig mit.

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