Postanschrift:
Universität Bielefeld
Studierendensekretariat
Universitätsstr. 25
33615 Bielefeld
1. Fachsemester: Bachelor / Staatsprüfung Rechtswissenschaft/ Medizin:
Den Antrag auf Immatrikulation können Sie im nach dem Login als Bewerber*in im Bewerbungs- und Statusportal herunterladen. Wählen Sie hier zunächst den entsprechenden Bewerbungsantrag aus oder gehen Sie über das ≡ Burgermenü in der oberen linken Ecke auf → Studienangebot → Studienbewerbung. Dort könnten Sie nach Annahme des Studienangebots den Antrag auf Immatrikulation stellen und ausdrucken.
➥ Zum Bewerbungs- und Statusportal
Master (of Science/ Arts/ Education) / Höhere Fachsemester / Promotion:
Nutzen Sie für die Erstellung des Antrags auf Einschreibung bitte unsere Einschreibhilfe.
für deutsche Staatsangehörige mit inländischen Bildungsnachweisen:
Zeugnis der Hochschulreife als amtlich beglaubigte Kopie.
für deutsche Staatsangehörige mit ausländischen Bildungsnachweisen:
Anerkennungsbescheinigung der Bezirksregierung Düsseldorf
für ausländische Staatsangehörige mit Studienzeiten an einer deutschen Hochschule:
Ausländische Bildungsnachweise in Form von beglaubigten Kopien und Übersetzungen (deutsch oder englisch) des Sekundarschulabschlusszeugnisses sowie ggf. der Nachweise über im Ausland absolvierte Studienzeiten (Transcript/s und Abschlussurkunde/n)
NEU ab 01.12.2022: Der für die Einschreibung erforderliche Krankenversicherungsnachweis wird erbracht über das neue elektronische Studierenden-Meldeverfahren der gesetzlichen Krankenversicherungen.
Bitte fordern Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse die Meldung „M10“ für die Universität Bielefeld an; die für das Meldeverfahren erforderliche Absendernummer der Universität Bielefeld lautet H0000644. Ihre Versicherungsbestätigung wird uns dann auf elektronischem Weg übermittelt.
Sollten Sie nicht gesetzlich versichert sein, kontaktieren Sie bitte eine beliebige deutsche gesetzliche Krankenversicherung. Auch in diesem Fall ist eine „M10“-Meldung an die Universität erforderlich, die bestätigt, dass Sie nicht in einer gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig sind.
Krankenversicherungsbescheinigungen in Papierform bzw. Versichertenkarten sind für die Einschreibung nicht ausreichend.
Für die Einschreibung in die Promotion ist der Nachweis der Krankenversicherung nicht erforderlich.
Gegebenenfalls Zulassungsbescheid bei zulassungsbeschränkten Studiengängen.
Die Zulassungsbescheide werden ausschließlich in den entsprechenden Online-Portalen zum Stand der Bewerbung zum Download bereit gestellt.
➥ Bewerbungs- und Statusportal für Bachelorstudiengänge & Staatsexamen
➥ Bewerbungsportal für Masterstudiengänge
Gegebenenfalls Nachweis über Wehr- oder Zivildienst als amtlich beglaubigte Kopie bei zulassungsbeschränkten Studiengängen.
Gegebenenfalls Sprachzertifikat (DSH, TestDaF, Sprachdiplom etc.), sofern die Hochschulreife an einer nichtdeutschsprachigen Einrichtung erworben worden ist.
➥ Mehr Informationen über den Nachweis der sprachlichen Zugangsvoraussetzungen
Gegebenenfalls Exmatrikulationsbescheinigung der bisherigen Hochschule bei früherem Hochschulstudium.
Gegebenenfalls Eignungsnachweis (abhängig vom gewählten Studienfach)
Gegebenenfalls Einstufungsbescheid der jeweiligen Fakultät bei Quereinstieg
➥ Mehr Informationen zur Bewerbung für ein höheres Fachsemester
Gegebenenfalls sind weitere Angaben im Zulassungs- bzw. Zugangsbescheid zu beachten!
bei allen Master-Studiengängen: zusätzlich Bachelor Abschluss bzw. Nachweis des abgeschlossenen Hochschulstudiums (amtlich beglaubigte Kopie). Falls das Bachelorzeugnis bei der Ein-/Umschreibung in den Master noch nicht vorliegt, ist ein Nachweis über das Bestehen des Bachelor vom Prüfungsamt (4,0 Bescheinigung, vorläufiger Nachweis über das Bestehen, etc.) ausreichend. Das Bachelorzeugnis (beglaubigte Kopie) muss in diesem Fall im laufenden Semester nachgereicht werden. |
bei Master of Education: zusätzlich den Zugangsbescheid der Bielefeld School of Education |
bei fachwissenschaftlichen Master-Studiengängen: zusätzlich die Zugangsbescheinigung der zuständigen Fakultät/Einrichtung. Beachten Sie bitte, dass die Bewerbung dafür über ein Online-Portal erfolgt. |
bei Promotion: zusätzlich Nachweis des einschlägigen abgeschlossenen Hochschulstudiums, sowie Nachweis der Fakultät über die Annahme als Doktorand*in bzw. zusätzlich bei Promotionsstudiengängen Zulassungsbescheid der Graduate School oder der Fakultät. |
ggf. sind weitere Angaben im Zulassungs- bzw. Zugangsbescheid zu beachten! |
Bereits an der Uni Bielefeld eingeschriebene Studierende
Weitere Informationen zur Umschreibung und zum Übergang in den Master
Zusätzlich ist der Semesterbeitrag zu entrichten. Entsprechende Informationen (inkl. Ihrer Matrikelnummer) erhalten Sie nach Eingang Ihres Einschreibungsantrages von der Universität Bielefeld per Email.
Sofern bei zulassungsfreien Studiengängen der Einschreibungsantrag außerhalb der Einschreibungsfristen eingereicht wird, ist eine Verwaltungsgebühr i.H.v. 10,- € zu entrichten. Bei zulassungsbeschränkten Studienfächern wird der Studienplatz mit Ablauf der festgesetzten Einschreibungsfrist (siehe Zulassungsbescheid) an andere Bewerber*innen vergeben.
Is it possible to authorise a person that you trust to enrol on your behalf. To do this, you need to give the person an informal, written power of attorney (PDF). The authorised person must present this document when enrolling etc. at the University. It is essential that all the necessary documents are ready at the time of enrolment. It is also important that this person regularly opens your post or downloads notifications in the online portal during the period of your absence so that no deadlines are missed. The deadlines for enrolment will be stated in the respective notifications.
If you have submitted your enrolment application but have not yet paid your semester fees and do not wish to take up your studies, please send a short message via the contact form to the student office. After inputting some personal details you can indicate that you are withdrawing your enrolment in the message box. It is not possible to withdraw your enrolment application by telephone.
Here you can find further information on the theme of exmatriculation.
If you initially re-enrol, but then exmatriculate by 15 May at the latest in the summer semester or by 15 November at the latest in the winter semester then the social contribution can be reimbursed on a pro-rata basis if the following conditions are met:
The money for the NRW-Ticket will be proportionally reimbursed by the AStA from 1 April and 1 October respectively; therefore, please contact the AStA directly.
You can also find this information on the application form for exmatriculation, which you can download from the forms section of the Student Office.
If you have submitted your enrolment application but have not yet paid your semester fees and do not wish to take up your studies, please send a short message via the contact form to the Student Office. After inputting some personal details you can indicate that you are withdrawing your enrolment in the message box. It is not possible to withdraw your enrolment application by telephone.
No. All enrolment documents must be submitted on time and in full. Incomplete documents will not be accepted or will be returned unprocessed.
Please allow for the time it takes for the application documents to reach Bielefeld University (by post).
Please note the guidance on the documents to be submitted which will be included on your notice of admission.
Please note the guidance on the documents to be submitted included in your notification of admission.
If the Bachelor's degree certificate is not yet available at the time of enrolment/transfer to the Master's programme, proof of passing the Bachelor's degree from the examination office (4.0 certificate, provisional proof of passing, etc.) is sufficient. In this case, the Bachelor's certificate (certified copy) must be submitted later in the current semester.