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Campus-​Support

Leis­tungs­mel­dung au­ßer­halb BA/MA

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Noch Fra­gen?

Sie haben Fra­gen rund um die BIS-​Anwendungen, die hier noch nicht be­ant­wor­tet wur­den?

Spre­chen Sie uns an!

bis­sup­port@uni-​bielefeld.de

Die Leis­tungs­mel­dung im eKVV ist aus­ge­rich­tet auf die Stu­di­en­gän­ge im "Stu­di­en­mo­dell 2011", das sind der­zeit die BA/MA-​Studiengänge sowie Me­di­zin/Staats­examen.

Da­ne­ben gibt es aber auch Stu­di­en­an­ge­bo­te oder An­läs­se, für die eine an­de­re Form der Leis­tungs­mel­dung vor­ge­se­hen ist.

Aus­gangs­punkt für die Leis­tungs­mel­dung ist für Leh­ren­de und deren Se­kre­ta­ria­te die Seite

Rechts­wis­sen­schaft/Staats­examen

Im Stu­di­en­gang "Rechts­wis­sen­schaft/Staats­examen" ist keine Er­brin­gung von Stu­di­en­leis­tun­gen vor­ge­se­hen, des­halb wer­den Sie dort keine Mög­lich­keit zur Leis­tungs­mel­dung fin­den.

Für das Mel­den von Prü­fungs­leis­tun­gen wurde ein ei­ge­nes Import-​Feld ein­ge­rich­tet, das die be­son­de­re Form der Be­no­tung in die­sem Stu­di­en­gang auf­neh­men kann. Das Mel­den von Prü­fungs­leis­tun­gen als Ein­zel­leis­tung ist Stand heute (Fe­bru­ar 2022) nicht mög­lich.

Bei Ver­an­stal­tun­gen, die eine Fach­zu­ord­nung in die­sem Stu­di­en­gang hat, wird unter dem Link "Leis­tungs­bu­chung" -> "Im­port" ein ei­ge­ner Punkt "Zum Leis­tungs­im­port für das Staats­examen Rechts­wis­sen­schaft" an­ge­zeigt.

Um Leis­tun­gen im­por­tie­ren zu kön­nen, soll­ten sie ide­laer­wei­se in Form eine Excel-​Tabelle vor­lie­gen. Um diese Ta­bel­le zu er­stel­len, kön­nen Sie die Teil­nah­me­lis­te der Ver­an­stal­tung ex­por­tie­ren und ent­spre­chend be­ar­bei­ten (wir haben auf die­ser Seite be­schrie­ben, was dabei zu be­ach­ten ist).

 

Vor­ge­hen bei der Leis­tungs­mel­dung Rechts­wis­sen­schaft

Screenshot Excel-Tabelle

In der Ta­bel­le müs­sen fol­gen­de Spal­ten in genau die­ser Rei­hen­fol­ge vor­han­den sein (Sie müs­sen die Spal­ten der Ta­bel­le ggf. um­sor­tie­ren):

  • Ma­tri­kel­num­mer: Die Ma­tri­kel­num­mer muss in jedem Fall vor­han­den sein und an ers­ter Stel­le ste­hen.
  • Be­no­tung Erst­prü­fer*in: Nach der Spal­te mit der Ma­tri­kel­num­mer muss die Be­no­tung der ers­ten prü­fen­den Per­son an­ge­ge­ben wer­den. Hier ist ein Wert von 0-18 zu­läs­sig oder der Text 'NE'.
  • (nur im SPB) Be­no­tung Zweit­prü­fer*in: Als letz­te Spal­te kann eine Be­no­tung der zwei­ten prü­fen­den Per­son an­ge­ge­ben wer­den . Hier sind die­sel­ben Werte zu­läs­sig wie in der vor­he­ri­gen Spal­te.

Wei­te­re Spal­ten wie Namen und Leis­tungs­ar­ten sind nicht not­wen­dig und dür­fen nicht mit in das Im­port­feld ko­piert wer­den!

Wäh­len Sie zu­nächst über dem Im­port­fens­ter die Leis­tungs­art und das Er­brin­gungs­da­tum der Leis­tung aus.

Mar­kie­ren Sie in der Ta­bel­le die not­wen­di­gen Spal­ten und ko­pie­ren Sie diese in das große Text­feld auf die­ser Seite. Falls in der Ta­bel­le un­ter­schied­li­che Leis­tungs­ar­ten ent­hal­ten sind, so müs­sen Sie diese in meh­re­ren Schrit­ten im­por­tie­ren. Bei einem Im­port kann immer nur eine Leis­tungs­art ver­wen­det wer­den.

Wenn Sie den Schal­ter "Im­port" kli­cken, er­hal­ten Sie im nächs­ten Schritt eine Vor­schau der zu im­por­tie­ren­den Da­ten­sät­ze, sowie ggf. eine Liste der Daten, die nicht über­nom­men wur­den, weil sie feh­ler­haft sind. Sie kön­nen dann den Im­port ab­schlie­ßen und da­nach die Kor­rek­tur der nicht im­por­tier­ba­ren Da­ten­sät­ze durch­füh­ren. Die im­por­tier­ten Daten wer­den jetzt an das zu­stän­di­ge Prü­fungs­amt ge­schickt. Den Sta­tus aller Leis­tungs­bu­chun­gen einer Ver­an­stal­tung kön­nen Sie unter dem Ak­ti­ons­punkt "Leis­tungs­lis­te" ein­se­hen.

Unter den nicht im­por­tier­ba­ren Daten kön­nen auch Ma­tri­kel­num­mern sein, die aus­schließ­lich eine Ein­schrei­bung im Ba­che­lor haben. Für diese Stu­die­ren­den muss die Vor­la­ge etwas an­ge­passt wer­den und für den Im­port wird auf der Bu­chungs­sei­te der Link "Zum Leis­tungs­im­port ge­wählt".

Screenshot Excel-Tabelle

Stu­die­ren­de des BA "Recht und Ma­nage­ment" die keine zu­sätz­li­che Ein­schrei­bung im Staats­examen Rechts­wis­sen­schaft haben, kön­nen über das nor­ma­le "Import-​Feld" ein­ge­ge­ben wer­den. Hier muss die vor­be­rei­te­te Excel-​Tabelle ein etwas an­de­res For­mat auf­wei­sen (s. Screen­shot):

  • Ma­tri­kel­num­mer: Die Ma­tri­kel­num­mer muss auf jeden Fall vor­han­den sein und an ers­ter Stel­le ste­hen.
  • Leer­spal­te: Die zwei­te Spal­te bleibt leer, weil die LPs in die­sem Stu­di­en­gang au­to­ma­tisch in der Prü­fungs­ver­wal­tung er­gänzt wer­den. Diese LPs sind nicht zu ver­wech­seln mit den No­ten­punk­ten im Staats­examen
  • Note: Hier sind die nor­ma­len No­ten­wer­te zu­läs­sig oder die Texte 'be­stan­den' und 'nicht be­stan­den'. Wenn die Be­no­tung fehlt, so wird immer 'be­stan­den' ein­ge­tra­gen

ERAS­MUS

In be­stimm­ten Fäl­len sol­len über die BIS-​Prüfungsverwaltung auch Leis­tun­gen oder Teil­nah­men an Ver­an­stal­tun­gen do­ku­men­tiert wer­den, die von Stu­die­ren­den er­bracht wur­den, die nicht in einem Bachelor-​ oder Mas­ter­stu­di­en­gang ein­ge­schrie­ben sind. Ein Bei­spiel sind die ERAS­MUS Stu­die­ren­den.

In der Seite zur Mas­sen­bu­chung von Stu­di­en­leis­tun­gen wird als wei­te­re Op­ti­on spe­zi­ell für diese Stu­die­ren­den die Mel­dung einer ''Com­ple­ted''-​Leistung an­ge­bo­ten. Sol­che ''Com­ple­ted''-​Leistungen müs­sen mit einer Leis­tungs­punkt­zahl aus­ge­stat­tet wer­den und kön­nen so den Stu­die­ren­den beim Ver­las­sen der Hoch­schu­le in einem se­mes­ter­be­zo­ge­nen Tran­script do­ku­men­tiert wer­den. Neben der Mel­dung von ''Com­ple­ted'' Leis­tun­gen ist es grund­sätz­lich auch mög­lich, die Funk­ti­on zur Bu­chung von Ein­zel­leis­tun­gen zu nut­zen. Hier kön­nen sol­chen Stu­die­ren­den Leis­tun­gen ver­bucht wer­den, die auch für die an­de­ren Teil­neh­mer*innen der Ver­an­stal­tung vor­ge­se­hen sind, so­fern dies in­halt­lich ge­recht­fer­tigt ist.

Bitte be­ach­ten Sie bei der Mel­dung von Leis­tun­gen für ERASMUS-​Studierende, dass diese ihre Leis­tun­gen im Rah­men eines "Lear­ning Agree­ment" er­brin­gen. In­for­ma­tio­nen zum Lear­ning Agree­ment fin­den Sie auf den Sei­ten des In­ter­na­tio­nal Of­fice

Pro­mo­ti­on

Auch für Pro­mo­ti­ons­stu­die­ren­de wird die Mög­lich­keit an­ge­bo­ten, eine "com­ple­ted"-​Leistung zu mel­den. Dabei gibt es die Be­son­der­heit, dass je nach Pro­mo­ti­on die Mel­dung von LPs mit der Leis­tung ob­li­ga­to­risch sein kann oder aber nicht in Frage kommt. Das eKVV un­ter­schei­det daher je nach Ein­schrei­bung:

  • Bei Stu­die­ren­den in Pro­no­ti­ons­stu­di­en­gän­gen wird die Ein­ga­be von LPs er­zwun­gen
  • Bei Stu­die­ren­den der frei­en Pro­mo­ti­on ist die Ein­ga­be von LPs nicht not­wen­dig
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Screenshot Excel-Tabelle
Screenshot Excel-Tabelle

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