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Hilfe und Notfall

Frau zu Fuß unterwegs durch die Uni-Halle
© Universität Bielefeld

Unterstützung und Beratung bei Sexualisierter Belästigung, Diskriminierung und Gewalt

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Hilfe im Notfall

Sicherheitsdienst / ­Begleitservice

Wenn Sie sich unsicher fühlen oder Angstgefühle haben, besteht die Möglichkeit vom Sicherheitsdienst auf dem Weg zum Parkplatz, der Haltestelle oder dem Wohnheim innerhalb des Campus begleitet zu werden.

Telefon (Uni-intern): 3277
Mobil: 0521-106 3277
Gebäude/Raum: X E0-206
E-Mail: sicherheitsdienst@uni-bielefeld.de

Unsicherheitsgefühl auf dem Campus

Wenn Ihr Sicherheitsgefühl durch bestimmte Begebenheiten in der Umgebung beeinträchtigt wird, kontaktieren Sie bitte die Zentrale Leitwarte der Universität. Hierbei kann es sich um Folgendes handeln:

  • Defekte Lampen und Leuchtmittel
  • Fehlende Beleuchtungsanlagen
  • Zu hohe Büsche
  • Schwer einsehbare Wege

Telefon: (Uni-intern) 7777
Mobil: 0521-106 7777
E-Mail: Leitwarte@uni-bielefeld.de

Sexualisierte Belästigung, Diskriminierung und Gewalt ist ein gesamtgesellschaftliches Problem, das auch wissenschaftliche Einrichtungen betrifft. Sie kann in vielen Formen auftreten, daher kann es keine abschließende Auflistung geben. Beispiele sind: sexuell anzügliche, oft zweideutige, Sprüche, wiederholte körperliche, zufällig erscheinende Annäherungen oder der Versand pornografischer Darstellungen. Sexualisierte Belästigung, Diskriminierung und Gewalt kann eindeutig sein, z.B. wenn ein*e Täter*in ein „Nein“ nicht akzeptiert hat und eine damit klar aufgezeigte Grenze übertreten hat.

Oft sind die Situationen aber unklarer. Es ist ein „mulmiges“ Gefühl da, dass etwas nicht stimmt. Betroffene fragen sich: „Was ist passiert?“ oder „Übertreibe ich und stelle mich an?“ Sie sind sich unsicher, ob man die Vorkommnisse überhaupt thematisieren sollte. Andere wollen das Erlebte offen ansprechen, wissen jedoch nicht, wer die richtigen Ansprechpersonen sind, was ihre Handlungsmöglichkeiten sind und wie die Prozesse an der Universität Bielefeld aussehen. Hierfür legt die Richtlinie der Universität gegen Sexualisierte Belästigung, Diskriminierung und Gewalt die Basis.

Bei allen Fällen von und Erfahrung mit sexualisierter Belästigung, Diskriminierung und Gewalt berät und unterstützt die Anlaufstelle Belästigungs- und Diskriminierungserfahrung. Neben persönlicher und vertraulicher Beratung, informiert die Anlaufstelle über Handlungsmöglichkeiten innerhalb der Universität und kann Meldungen direkt aufnehmen.

Je nach Situation und eigenen Bedürfnissen stehen Betroffenen immer folgende Möglichkeiten offen:

Beratung: Die geschulten Mitarbeiter*innen der Beratungsstellen reflektieren mit den Ratsuchenden gemeinsam den Vorfall, unterstützen sie in psychosozialer Hinsicht und helfen bei der Entscheidung bezüglich möglicher weiterer Schritte.

Meldung: Betroffene oder Zeug*innen können bei der Anlaufstelle Belästigung- und Diskriminierungserfahrung sowie Vorfälle von sexualisierter Belästigung, Diskriminierung oder Gewalt melden. Dies kann namentlich oder anonym geschehen. Sanktionen können auf dieser Grundlage nicht eingeleitet werden.

Beschwerde: Eine Beschwerde leitet ein hochschulinternes juristisches Verfahren ein. Wird bei der umfassenden Beschwerdeprüfung Fehlverhalten festgestellt, können Maßnahmen bzw. Sanktionen gegen den oder die Täter*in verhängt werden. Eine Beschwerde ist nur unter Angabe des vollständigen Namens möglich.

Jegliche Form von sexualisierter Belästigung, Diskriminierung und Gewalt ist an der Universität Bielefeld verboten. Kommt es dennoch zu Vorfällen, ermutigt und unterstützt die Universität Betroffene darin Hilfe in Anspruch zu nehmen und mögliche weitere Schritte einzuleiten.

Die Anlaufstelle Belästigungs- und Diskriminierungserfahrung bietet:

  • vertrauliche, wenn gewünscht auch anonyme, Beratung
  • Unterstützung der Ratsuchenden und ggf. Begleitung im weiteren Prozess
  • Klärung weiterer möglicher Handlungsoptionen
  • ggf. Weitervermittlung an zuständige spezialisierte Beratungsstellen
  • Aufnahme einer offiziellen Meldung, auch anonym

Die Selbstbestimmtheit der betroffenen Person ist dabei die oberste handlungsleitende Maxime.

Wer kann sich an die Anlaufstelle wenden?

  • Universitätsmitglieder und -angehörige aller Statusgruppen und Geschlechter
  • Unterstützungspersonen von Universitätsangehörigen
  • Gäst*innen und andere Nicht-Universitätsangehörige, sofern mindestens eine beteiligte Person Mitglied oder Angehörige*r der Universität Bielefeld ist und die Belästigung oder Diskriminierung auf dem Universitätsgelände stattgefunden hat

Kontakt:

Raum: UHG-M5-119
Erstkontakt vorzugsweise per Mail, Antwort erfolgt kurzfristig, in der Regel binnen 24 Stunden
Tel.: 0521-106-67636
E-Mail: diskriminierungserfahrungen@uni-bielefeld.de
Beratungssprachen: Deutsch, Englisch

Alle Beratungsstellen (s.u.) bieten:

  • vertrauliche, wenn gewünscht auch anonyme Beratung (auch sehr kurzfristig, wenn ein Hinweis auf die Dringlichkeit und das Anliegen im Betreff der E-Mail formuliert ist)
  • Unterstützung der Ratsuchenden und ggf. Begleitung im weiteren Prozess
  • Klärung weiterer möglicher Handlungsoptionen
  • ggf. Weitervermittlung an zuständige spezialisierte Beratungsstellen

Die Selbstbestimmtheit der betroffenen Person ist dabei die oberste handlungsleitende Maxime. Eine Anfrage für ein (vertrauliches) Beratungsgespräch löst keine Meldung oder Beschwerde aus.

Folgende Stellen beraten kostenlos

Zentrale Studienberatung (ZSB)

Wen berät die ZSB?

  • Studierende
  • Promotionsstudierende
  • Studieninteressierte
  • studentische Beschäftigte
  • Unterstützungspersonen, auch Lehrende

Kontakt

Wen berät die Beratungsstelle?

  • Mitarbeitende und Führungskräfte in Technik und Verwaltung,
  • Wissenschaftliche Mitarbeitende und Professor*innen
  • Forschende und Lehrende
  • studentische Beschäftigte
  • Unterstützungspersonen

Kontakt

Wen berät der Frauennotruf?

  • alle Personen, die sich selber als Frau identifizieren (unabhängig von Herkunft, Religion, sexueller Identität, usw.).
  • Angehörige und Unterstützungspersonen jeglichen Geschlechts

Kontakt

Welche Vorfälle kann ich melden?

Sexualisierte Belästigung, Diskriminierung und Gewalt kann in vielen Formen auftreten, daher kann es keine abschließende Auflistung geben. Vorfälle können beispielsweise grenzüberstreitendes Verhalten von Personen (auch im digitalen Raum), sexistische Plakate bzw. Werbung auf dem Campus (auch beschmierte Plakate), Kameras auf Toiletten oder mangelnder Sichtschutz bei Umkleiden sein.

Wer kann einen Vorfall melden?

  • Betroffene Universitätsmitglieder und -angehörige aller Statusgruppen und Geschlechter
  • Betroffene Gäst*innen und andere Nicht-Universitätsangehörige, sofern die Meldung Mitglieder oder Angehörige, Strukturen oder Räumlichkeiten der Universität Bielefeld betrifft
  • Unterstützungspersonen in Absprache mit der betroffenen Person
  • Zeug*innen

Wo und wie melde ich einen Vorfall?

  • Die Anlaufstelle Belästigungs- und Diskriminierungserfahrung nimmt Meldungen entgegen
  • Meldungen können persönlich oder schriftlich (auch per E-Mail)
  • Meldungen können unabhängig von der Form der Kontaktaufnahme anonym getätigt werden

Was bewirkt eine Meldung?
Meldungen zu strukturellen und infrastrukturellen Vorfällen werden an die zuständigen Stellen innerhalb der Universität weitergeleitet. Meldungen über Personen werden gesammelt. Sanktionen können durch eine Meldung nicht eingeleitet werden. Auf Grundlage der Meldungen wird ein jährlicher Bericht für das Rektorat erstellt. Das Rektorat entscheidet über weitergehende Maßnahmen.

Kontakt
diskriminierungserfahrungen@uni-bielefeld.de

 

Eine Beschwerde hat das Ziel Geschehnisse umfassend aufzuarbeiten. Die Universität ist dazu verpflichtet eine offizielle Sachverhaltsaufklärung durchzuführen. In der Beschwerdeprüfung festgestelltes Fehlverhalten wird in geeigneter Weise geahndet.
 
Wie beschwere ich mich? Was sollte in der Beschwerde stehen?

  • Beschwerde ist formlos, schriftlich (auch per E-Mail) an die Beschwerdestelle zu richten
  • Möglichst konkrete Beschreibung/Erläuterung des als benachteiligend oder diskriminierend empfundenen Ereignisses (z.B. durch ein Gedächtnisprotokoll)
  • Mögliche andere Schriftstücke oder Aufzeichnungen sollten der Beschwerde beigefügt werden
  • Zeug*innen sollen (sofern vorhanden) aufgenommen werden
  • Auflistung bereits über Vorfälle informierter Personen, sowie ob bzw. welche Maßnahmen bereits eingeleitet worden sind
  • Gerne können hier die dezentrale Gleichstellungsbeauftragte bzw. die dezentrale Gleichstellungskommission der jeweiligen Fakultät oder Einheit und/oder das zentrale Gleichstellungsbüro (gleichstellungsbuero@uni-bielefeld.de) ins cc genommen werden.  

Was ist eine offizielle Beschwerdeprüfung und wie läuft diese ab?

  • Die Beschwerdestellen prüfen die Beschwerde auf Plausibilität und stellen ggf. Nachfragen.
  • Die Beschwerdestellen fordern die beschuldigte Person auf sich zum Sachverhalt zu äußern und ermitteln den Sachverhalt.
  • Die Beschwerdestellen führen ein persönliches Gespräch mit der beschuldigten Person.
  • Tatsächlichen Anhaltspunkten wird nach gegangen, Beweismaterial geprüft, Zeug*innen befragt.
  • Es werden hierzu sämtliche beteiligte Parteien angehört und ihnen wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
  • Die zuständige Beschwerdestelle teilt der beschwerdeführenden Person sowie der beschuldigten Person das Ergebnis der Prüfung mit.
  • Wurde Fehlverhalten festgestellt, leitet die zuständige Beschwerdestelle entsprechende Maßnahmen und/oder Sanktionen in die Wege.
  • Bietet die Sachverhaltsermittlung keine hinreichenden Anhaltspunkte für das Vorliegen von sexualisierter Belästigung, Diskriminierung oder Gewalt wird das Verfahren eingestellt. Gleichwohl besteht die Möglichkeit, Maßnahmen zur Konfliktlösung zu ergreifen.

Was bedeutet eine Beschwerde für (mich als) die beschwerdeführende Person?

  • Auf Wunsch ein Gespräch in Begleitung einer Vertrauensperson oder mit technischen Hilfsmitteln oder anderen Kommunikationshilfen (z.B. Gebärdendolmetscher*in, Dolmetscher*in)
  • Die Beschwerdestellen können Verantwortliche aus den jeweiligen betroffenen Bereichen miteinbeziehen. Dies gilt insbesondere, wenn Sofortmaßnahmen zur Unterbindung von Gewalt, Diskriminierungen, Benachteiligungen erforderlich sind
  • Maßnahmen zur Beschwerdeprüfung liegen im Ermessen der Justitiar*innen – das Vorgehen muss nicht im Detail mit der beschwerdeführenden Person abgesprochen werden
  • Im Beschwerdeverfahren kann die beschwerdeführende Person die Beschwerde jederzeit zurücknehmen. Dies führt zur Einstellung des Beschwerdeverfahrens. Ebenso kann die beschwerdeführende Person auch eine Aussetzung des Verfahrens beantragen.

Wer kann sich an die Beschwerdestellen wenden?

  • Betroffene Universitätsmitglieder und -angehörige aller Statusgruppen und Geschlechter
  • Betroffene Gäst*innen und andere Nicht-Universitätsangehörige, sofern mindestens eine beteiligte Person Mitglied oder Angehörige*r der Universität Bielefeld ist und die Belästigung oder Diskriminierung auf dem Universitätsgelände stattgefunden hat

An wen wende ich mich, wenn ich eine Beschwerde einreichen will?

  • Die Beschwerdestellen sind die Justitiariate in den Dezernaten Personal und Organisation und Studium und Lehre.
  • Beschwerde gegen ein*e Student*in: Justitiariat S/L
  • Beschwerde gegen ein*e Beschäftigte Person: Justitiariat P/O
  • Bei unklaren Sachverhalten bearbeiten beide Justitiariate gemeinsam die Beschwerde.


Kontakt:

Für Belange von Studierenden:
Justitiariat des Dezernats Studium und Lehre (SL): Achim Schade
Erstkontakt vorzugsweise per Mail, Antwort erfolgt kurzfristig
Tel.: 0521 106-3497
E-Mail: achim.schade@uni-bielefeld.de

Für Belange von Mitarbeiter*innen:
Justitiariat des Dezernats Personal und Organisation (P/O): Katharina Konrad
Erstkontakt vorzugsweise per Mail, Antwort erfolgt kurzfristig
Tel.: 0521 106-87918
E-Mail: katharina.konrad@uni-bielefeld.de

 

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