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  • BAföG Leistungsbescheinigung

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Ansprechpersonen

Die Ansprechpersonen in den Fakultäten werden im Personen- und Einrichtungsverzeichnis (PEVZ) als Anlaufstelle BAföG Beauftragte ausgewiesen.

Worum geht es auf dieser Seite:

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Es wird informiert über einen spezifischen Aspekt im Zusammenhang mit dem Bezug von BAföG - Leistungen.

Wer BAföG - Leistungen erhält, muss Rechenschaft darüber ablegen, ob ordnungsgemäß studiert wurde, um ab dem 5. Fachsemester weiterhin eine Förderung zu erhalten.

Das Gesetz (BAföG) sieht hierzu in § 48 Absatz 1 vor, welche Nachweise vorzulegen sind. In den Bachelorstudiengängen der Universität Bielefeld erfolgt der Nachweis auf Basis einer von der Universität Bielefeld ausgestellten Leistungsbescheinigung. Bescheinigt wird das Erreichen / Nichterreichen der für das maßgebliche Fachsemester üblichen Leistungen bei geordnetem Verlauf der Ausbildung (§ 48 Abs. 1 Nr. 2 BAföG). Diese Bescheinigung wird auch „Formblatt 5“ genannt.

Leistungsbescheinigung - Formblatt 5

Worum geht es bei der Leistungsbescheinigung im Sinne des Formblattes 5?

Die Idee des Gesetzgebers ist es, dass Studierende nur dann weiterhin BAföG - Leistungen erhalten sollen, wenn sie bisher ordnungsgemäß („geordnet“) studiert haben und zum Zeitpunkt der Beurteilung ein Abschluss in Regelstudienzeit möglich erscheint. Diese Beurteilung erfolgt durch die Universität. Grundsätzlich kommt es auf den Leistungsstand und die üblichen Leistungen des vierten Fachsemesters an, die im Formblatt 5 bestätigt werden sollen. Legen Studierende innerhalb der ersten vier Monate des vierten Fachsemesters (maßgebend ist der Eingang beim Amt für Ausbildungsförderung) das Formblatt 5 vor, kommt es ausnahmsweise auf die üblichen Leistungen der ersten drei Fachsemester bis zum Ende des dritten Fachsemesters an.

Wie ist die Logik der Leistungsstandbemessung in den Bachelorstudiengängen der Universität Bielefeld?

Es findet eine Betrachtung des bisherigen Studienverlaufs statt. Dieser wird abgeglichen mit dem empfohlen Studienverlauf für den jeweiligen (Teil-)Studiengang / die Studiengangsvariante und es wird gefragt, ob es theoretisch (organisatorischen Betrachtung) möglich ist, das Studium in zwei weiteren Fachsemestern, also in Regelstudienzeit abzuschließen.

Wie ist das konkrete Vorgehen der Leistungsstandbemessung in den Bachelorstudiengängen der Universität Bielefeld?

Für die Bewertung des Leistungsstandes kommt es ausschließlich auf den Vergleich der in den Fächerspezifischen Bestimmungen oder fachspezifischen Prüfungsordnungen und Modulbeschreibungen vorgesehenen Studienleistungen und Modul(teil)prüfungen mit den tatsächlich erbrachten Leistungen an, die auch in der Prüfungsverwaltung dokumentiert werden; Veranstaltungen in denen keine Leistung erbracht wird, werden nicht berücksichtigt.

Konkrete Schritte:

  1. Für jede Studiengangsvariante erfolgt eine Feststellung durch die zuständige Fakultät, wie viele und welche Studienleistungen, Modulteilprüfungen und Modulprüfungen bis zum Stichtag im empfohlenen Studienverlauf nachzuweisen sind. Hierbei werden nicht 100% der maximal möglichen Leistungen zu Grunde gelegt, sondern in etwa 75%, da es im Studienverlauf und zwischen einzelnen Semestern zu gewissen Unterschieden kommen kann und auch Verbuchungen sich manchmal verzögern. Die jeweiligen Fakultäten informieren hierüber oder geben auf Nachfrage Auskunft.
  2. Wird eine Leistungsbeurteilung durch einen Studierenden erfragt, wird individuell geschaut, wie viele und welche Studienleistungen, Modulteilprüfungen und Modulprüfungen bis zum Stichtag in der Studiengangsvariante nachgewiesen wurden.
  3. Es werden Anzahl und Art der Leistungen aus 1. und 2. verglichen. Wenn Anzahl und Art passen, kann der Leistungstand positiv bescheinigt werden.
  4. Wenn nur die Anzahl passt, erfolgt eine Detailbetrachtung der Leistungen: Sind zumindest einschlägige Leistungen erbracht worden, die einen Studienabschluss in weiteren zwei Fachsemestern ermöglichen (organisatorische Betrachtung)?
  5. Wenn die Anzahl nur in etwa passt, erfolgt eine Detailbetrachtung dahingehend, ob ein individuell anderer Studienverlauf gewählt wurde, der auch dem geforderten Leistungsstand entspricht und mit dem ebenfalls ein Studienabschluss (organisatorisch) in Regelstudienzeit möglich ist. (Beispiel: Es wurden zwar weniger Prüfungen nachgewiesen, dafür aber andere, zeitlich umfangreichere, z.B. BA-Arbeit.)

Wie wird in Kombi-Studiengängen (Mehr-Fächer-Studium) verfahren?

Für jedes Fach / jede Studiengangsvariante wird eine eigene Leistungsbescheinigung ausgestellt und diese wird von Studierenden jeweils beantragt.

Kann in einem Fach keine positive Bescheinigung ausgestellt werden, besteht aber die Möglichkeit, dass in der Gesamtschau aller Fächer ein Studienabschluss in zwei weiteren Fachsemestern gelingt, wird von der* dem Studierenden eine entsprechende Kommunikation veranlasst: Wenn Studierende meinen, dass sie individuell zwar anders studiert haben, es ihnen aber dennoch möglich ist, in Regelstudienzeit abzuschließen, soll dies geprüft werden. Ergibt diese Gesamtschau, dass ein entsprechender Leistungsstand besteht und ein Studienabschluss (organisatorisch) in Regelstudienzeit möglich ist, soll auch in dem kritischen Fach eine positive Leistungsbescheinigung ausgestellt werden, versehen mit dem Zusatz, dass der Leistungsstand „unter Berücksichtigung des Studienstandes in den anderen Fächern“ erreicht wurde.

Wie ist das Vorgehen, wenn keine positive Leistungsbescheinigung ausgestellt werden kann?

Kann in einem Kombi-Studiengang nur in einigen Fächern keine positive Leistungsbescheinigung ausgestellt werden, besteht die Möglichkeit eine Gesamtschau zu veranlassen (s. "Wie wird in Kombi-Studiengängen (Mehr-Fächer-Studium) verfahren?"

Sollte es aufgrund von unverschuldeten Umständen in den ersten vier Fachsemestern zu Studienverzögerungen gekommen und deshalb ein Rückstand im Studium entstanden sein, kann unter Umständen eine spätere Vorlage des Leistungsnachweises gem. § 48 BAföG beantragt werden.

Insgesamt prüft das BAföG-Amt, ob weiterhin BAföG - Leistungen bezogen werden können, wenn kein geordnetes Studium vorliegt (zum Beispiel wenn andere anerkannte Gründe für eine Studienverzögerung vorliegen).

Diesbezüglich wenden Sie sich bitte an das BAföG-Amt (Amt für Ausbildungsförderung, https://www.studierendenwerk-bielefeld.de/bafoeg/kontakt-und-beratungszeiten/) oder die studentische Bafögberatung des AStA der Universität (https://www.bafoeg-bielefeld.de).

Ergänzende Hinweise

Wer BAföG - Leistungen erhält soll nach Vorstellung des Gesetzgebers „geordnet“ studieren. Das bedeutet in den Bachelorstudiengängen der Universität Bielefeld im Allgemeinen:

  • Einhaltung der empfohlenen Fachsemester, die in den Fächerspezifischen Bestimmungen oder fachspezifischen Prüfungsordnungen ausgewiesen sind.
  • In Kombi-Studiengängen ist grundsätzlich vorgesehen, dass alle einzelnen Fächer / Studiengangsvarinaten entsprechend ihres Gesamtumfangs anteilig in jedem Semester studiert werden.
  • In dem jeweiligen Semester vorgesehene Studienleistungen zu erbringen und Modul(teil)prüfungen zu bestehen.
  • In Studiengangsvarianten die neben Modul(teil)prüfungen auch Studienleistungen vorsehen, liegt in der Regel kein geordneter Studienverlauf vor, wenn nur Studienleistungen oder nur Modul(teil)prüfungen nachgewiesen werden.
  • Auch für den Individuellen Ergänzungsbereich müssen entsprechend anteilig Leistungen nachgewiesen werden, damit ein Studienabschluss in Regelstudienzeit gelingt.
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