Ziel dieses Prozesses ist die Einstellung eines Studiengangs oder einer Studiengangsvariante. (Neu)Einschreibungen sind dann nicht mehr möglich. Die Einstellung von Studienangeboten findet in der Regel eingebettet in ein QM-Verfahren statt.
Der Prozess ist in vier Phasen unterteilt:
Einstellung meint in diesem Fall die komplette Einstellung von Studienangeboten ohne dass ein Ersatzangebot geschaffen wird, d.h. nach Ablauf der Auslaufbestimmungen werden die Studierenden exmatrikuliert und wechseln nicht in die Fächerspezifischen Bestimmungen (FsB) eines verwandten Studiengangs. Damit stellt das Vorkommen einer Einstellung an der Universität Bielefeld einen Ausnahmefall dar.
Fälle, in denen gleichzeitig ein Ersatzangebot geschaffen wird oder in denen nur einzelne Profile eines Studiengangs / einer Studiengangsvariante eingestellt werden, fallen in der Regel in die Kategorie Studienangebot ändern. Für Rückfragen zur Einordnung stehen die Verfahrensverantwortlichen in SL.1 zur Verfügung.
Der Prozess startet in der Fakultät:
Am Ende der Planungsphase steht also für dezentrale und zentrale Akteur*innen der Auftrag, weiter zu machen und die Einstellung anzugehen. An die Planungsphase schließt sich daher die Umsetzungsphase an.
Die Studiengangsdokumente haben nun einen Status, den die Arbeitsebene so einschätzt, dass er beratungsreif ist. Den Abschluss der Phase bildet eine Freigabe der Dokumente für die weitere Prüfung und Beratung durch Dekan*in oder Studiendekan*in im Namen der Fakultät.
Mit dem Abschluss der Umsetzungsphase ändert sich die Rolle von SL.1: Bis hierhin erfolgte eine Beratung bei der Erstellung der Unterlagen, in der folgenden Evaluationsphase werden diese Unterlagen nun einer formalen Prüfung unterzogen.
Die Studiengangsdokumente liegen danach in einer Fassung für die Gremienbeschlüsse vor. Dieser Punkt markiert den Übergang von der Evaluationsphase zur Beschluss- und Veröffentlichungsphase.