Ziel dieses Prozesses ist die Einrichtung eines neuen Studiengangs oder einer neuen Studiengangsvariante, so dass der Studienbetrieb aufgenommen werden kann. Die Einrichtung von Studienangeboten findet immer eingebettet in ein QM-Verfahren statt.
Der Prozess ist in vier Phasen unterteilt:
Der Prozess startet in der Fakultät:
Am Ende der Planungsphase steht also für dezentrale und zentrale Akteur*innen der Auftrag, weiter zu machen und die Umsetzung anzugehen. An die Planungsphase schließt sich daher die Umsetzungsphase an.
Die Studiengangsdokumente haben nun einen Status, den die Arbeitsebene so einschätzt, dass er beratungsreif ist. Den Abschluss der Phase bildet eine Freigabe der Dokumente für die weitere Prüfung und Beratung durch Dekan*in oder Studiendekan*in im Namen der Fakultät.
Mit dem Abschluss der Umsetzungsphase ändert sich die Rolle von SL.1: Bis hierhin erfolgte eine Beratung bei der Erstellung der Unterlagen, in der folgenden Evaluationsphase werden diese Unterlagen nun einer formalen Prüfung unterzogen.
Es liegen nun alle Dokumente für die Beschlussfassung in den Gremien vor, dieser Punkt markiert den Übergang von der Evaluationsphase zur Beschluss- und Veröffentlichungsphase.
Die Einrichtung von neuen Studienangeboten erfordert viel Vorlauf, um rechtzeitig vor Beginn der Bewerbungsphase alle Studiengangsdokumente veröffentlichen zu können. Die folgende Grafik zeigt den Ablauf beispielhaft an einer Einrichtung zu einem Wintersemester. Der Vorlauf ist dabei als Minimum anzusehen, je nach Komplexität des Vorhabens muss die Planungsphase noch früher beginnen.
Weitere Informationen und Hintergründe zu den Abhängigkeiten beim Zeitplan finden Sie in den FAQ.