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Gleichstellungspläne

© Universität Bielefeld
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Ansprechpersonen:

Leitfaden zur Erstellung von Gleichstellungsplänen

Was ist der „Gender Equality Plan“?

Der Gleichstellungsplan ist auch eine Voraussetzung für europäische Forschungsförderung. So ist der Gender Equality Plan eine Vorgabe der Europäischen Kommission für die Teilnahme am Forschungsrahmenprogramm „Horizon Europe“. Der Gender Equality Plan der Universität Bielefeld besteht aus dem Gleichstellungsplan (Rahmenplan, MTV-Plan und den Fakultäts- und Einrichtungsplänen) sowie dem Gleichstellungskonzept  der Universität Bielefeld.

Ansprechpersonen sind Annika Merk (Dezernat FFT) und Miriam Schwarzen (Dezernat P/O.1).

 

Gleichstellungspläne der Fakultäten, Einrichtungen und der Verwaltung

Gleichstellung wird an der Universität Bielefeld als verschränkter Top-Down-Bottom-Up-Prozess zwischen der Universitätsleitung und den Fakultäten und Einrichtungen gestaltet. Die Verantwortung für Gleichstellung ist sowohl im Rektorat als auch auf Ebene der Fakultäts- und Einrichtungsleitungen verankert. Diese sind angehalten, selbstverpflichtende Gleichstellungspläne und -strategien zu entwickeln.

Gleichstellungspläne und Gleichstellungskonzept der Universität Bielefeld ergänzen sich. Das Gleichstellungskonzept gibt einen Überblick über die Gleichstellungsstrategien und langfristigen Ziele und Maßnahmen für die gesamte Universität. Die Gleichstellungspläne enthalten konkrete Daten, Zielen und Maßnahmen für die Fakultäten, Einrichtungen und Verwaltung.

Gleichstellungsplan der Universität Bielefeld

Der Gleichstellungsplan ist das wichtigste und älteste Instrument der gleichstellungsbezogenen Steuerung und Weiterentwicklung der Universität Bielefeld. Der Gleichstellungsplan der Universität Bielefeld besteht aus dem Rahmenplan, dem Gleichstellungsplan für Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung (MTV-Plan) sowie den Gleichstellungsplänen der Fakultäten, wissenschaftlichen Einrichtungen und Betriebseinheiten.

Die Pläne der Fakultäten und Einrichtungen bilden konkrete Ziele, Strategien und Maßnahmen ab, die auf die jeweilige Fakultät bzw. Einrichtung zugeschnitten sind. Der MTV-Plan gilt für alle Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung, unabhängig davon ob sie in den Fakultäten oder in der Zentralen Verwaltung arbeiten. Der Rahmenplan gilt für alle Beschäftigten der Universität Bielefeld und enthält weitere universitätsweite, übergreifende Themen wie Hochschulsteuerung und Anreizsysteme, der Abbau von sexualisierter Diskriminierung und Gewalt oder gendersensible Sprache.

Fortschreibungsprozess

Alle drei Jahre wird der Gleichstellungsplan der Universität Bielefeld fortgeschrieben. Grundlage für die Analyse der Frauenanteile sind zentral erhobene Daten mit Stichtag 30.06.

Verantwortlich für die rechtzeitige Fortschreibung und die Inhalte der Fakultäts-, Einrichtungs- und Betriebseinheitspläne sind die Leitungen der Fakultäten, Einrichtungen und Betriebseinheiten. Die dezentrale Gleichstellungskommission/ -beauftragte ist in beratender und unterstützender Funktion tätig. Die Zentrale Gleichstellungskommission hat als Grundlage und Orientierungshilfe den Leitfaden zur Erstellung von Gleichstellungsplänen erarbeitet.

In der Grafik ist der konkrete Prozess der Fortschreibung abgebildet

Die Gespräche des Rektorates zur Evaluation und Fortschreibung der Pläne mit den Fakultäten, wissenschaftlichen Einrichtungen und Betriebseinheiten werden dazu genutzt, einen offenen Austausch zu zielführenden Maßnahmen in den Fakultäten, Einrichtungen und Betriebseinheiten zu führen.

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