Gleichstellung wird an der Universität Bielefeld als verschränkter Top-Down-Bottom-Up-Prozess zwischen der Universitätsleitung und den Fakultäten und Einrichtungen gestaltet. Die Verantwortung für Gleichstellung ist sowohl im Rektorat als auch auf Ebene der Fakultäts- und Einrichtungsleitungen verankert. Diese sind angehalten, selbstverpflichtende Gleichstellungspläne und -strategien zu entwickeln.
Gleichstellungspläne und Gleichstellungskonzept der Universität Bielefeld ergänzen sich. Das Gleichstellungskonzept gibt einen Überblick über die Gleichstellungsstrategien und langfristigen Ziele und Maßnahmen für die gesamte Universität. Die Gleichstellungspläne enthalten konkrete Daten, Zielen und Maßnahmen für die Fakultäten, Einrichtungen und Verwaltung.
Gleichstellungsplan der Universität Bielefeld
Der Gleichstellungsplan ist das wichtigste und älteste Instrument der gleichstellungsbezogenen Steuerung und Weiterentwicklung der Universität Bielefeld. Der Gleichstellungsplan der Universität Bielefeld besteht aus dem Rahmenplan, dem Gleichstellungsplan für Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung (MTV-Plan) sowie den Gleichstellungsplänen der Fakultäten, wissenschaftlichen Einrichtungen und Betriebseinheiten.
Die Pläne der Fakultäten und Einrichtungen bilden konkrete Ziele, Strategien und Maßnahmen ab, die auf die jeweilige Fakultät bzw. Einrichtung zugeschnitten sind. Der MTV-Plan gilt für alle Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung, unabhängig davon ob sie in den Fakultäten oder in der Zentralen Verwaltung arbeiten. Der Rahmenplan gilt für alle Beschäftigten der Universität Bielefeld und enthält weitere universitätsweite, übergreifende Themen wie Hochschulsteuerung und Anreizsysteme, der Abbau von sexualisierter Diskriminierung und Gewalt oder gendersensible Sprache.
Fortschreibungsprozess
Alle drei Jahre wird der Gleichstellungsplan der Universität Bielefeld fortgeschrieben. Grundlage für die Analyse der Frauenanteile sind zentral erhobene Daten mit Stichtag 30.06.
Verantwortlich für die rechtzeitige Fortschreibung und die Inhalte der Fakultäts-, Einrichtungs- und Betriebseinheitspläne sind die Leitungen der Fakultäten, Einrichtungen und Betriebseinheiten. Die dezentrale Gleichstellungskommission/ -beauftragte ist in beratender und unterstützender Funktion tätig. Die Zentrale Gleichstellungskommission hat als Grundlage und Orientierungshilfe den Leitfaden zur Erstellung von Gleichstellungsplänen erarbeitet.
Links zu allen aktuellen Plänen:
MTV - Gleichstellungsplan für die Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung der gesamten Universität (im Intranet veröffentlicht)