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Universitäts­gesellschaft Bielefeld e.V. (UGBi)

© Universität Bielefeld

Förderung der Universität Bielefeld

Die Teilnahme an wissenschaftlichen Tagungen kann ein wichtiger Impuls für die wissenschaftliche Karriere sein: Die Begegnung mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, von denen man bis dahin nur gelesen hat, die Auseinandersetzung mit aktuellen Forschungsthemen und das Eintauchen in die Scientific Community können den entscheidenden Kick geben, sich in Richtung Forschung zu orientieren.

Die Universitätsgesellschaft Bielefeld (UGBi) unterstützt Sie gerne mit einem Tagungsstipendium, das Ihnen die Teilnahme an wissenschaftlichen Fachtagungen erleichtern soll.

Es werden jährlich ca. 10 Stipendien in Höhe von max. 300 € vergeben.


Eine Bewerbung ist jederzeit über das Online-Formular möglich, sollte aber möglichst zwei Monate vor dem Tagungstermin erfolgen.

 

Antragssteller, die schon in der Vergangenheit regelmäßig Zuschüsse erhalten haben, werden gebeten, jeweils bis zum Jahresende formlos ihre Anforderung für das folgende Jahr an die Geschäftsstelle zu richten und die Verwendung der Mittel für das abgelaufene Jahr nachzuweisen.
Antragssteller, die erstmalig für eine einmalige Aktion (Internationale Fachtagung o.ä.) einen Zuschuss beantragen wollen, werden gebeten, zunächst einen Antrag auf Projektförderung an die Geschäftsstelle zu richten.
Im Antrag müssen vollständige Angaben zu den Antragsstellern, zum geplanten Projekt und zur Finanzierung gemacht werden. Anträge müssen den Satzungszwecken des Vereins entsprechen. Die Förderschwerpunkte des Vorstands sind im Jahresbericht aufgeführt.
Nicht gefördert werden in der Regel Personalkosten, Druckkosten jeglicher Art, Reisekosten oder rückwirkende Anträge.

Mit dem Förderprogramm für praxisorientierte Lehrveranstaltungskonzepte unterstützt die Universität Bielefeld in Kooperation mit der Universitätsgesellschaft Bielefeld e.V. (UGBi) Lehrende, die im Rahmen ihrer Lehre mit Unternehmen oder Einrichtungen aus Ostwestfalen-Lippe (OWL) kooperieren möchten.

Es ist eine Förderung von Einzelvorhaben mit bis zu 2.500 Euro möglich. Der Gesamtfördertopf beträgt 10.000 Euro.

Ziel der Lehrveranstaltung sollte es sein, Studierenden Möglichkeiten zu eröffnen, Arbeitsweisen und Anforderungen in verschiedenen Arbeitsfeldern in Wirtschaft und Gesellschaft kennenzulernen, exemplarisch den Transfer ihres Fachwissens in der Praxis zu erproben und damit Impulse für ihre berufliche Orientierung zu erhalten.

Beispiele für mögliche Formate, die in Kooperationen mit Arbeitgebenden stattfinden können:

  • Praxisprojekte (z.B. Konzeption von Ausstellungen, Durchführung von Befragungen, Konzepte zu gesellschaftlich relevanten Fragen wie Nachhaltigkeit, Digitalisierung, Changeprozesse, …)
  • Einladung von Praxisvertreter*innen, insbesondere Alumni, in Lehrveranstaltungen
  • Unternehmensbesichtigungen/Exkursionen mit fachspezifischen Themenstellungen, die Einblicke in die Arbeitspraxis geben
  • Durchführung von Case Studies
  • Team-Teaching mit Praxisvertreter*innen als Gastreferent*innen

Zielgruppe: Antragsberechtigt sind Lehrende aller fachwissenschaftlichen Studiengänge der Universität Bielefeld mit einem Lehrdeputat von mindestens 2 SWS.

Nutzen Sie bitte im Vorfeld die Antragsberatung. Diese ist für die Aufnahme ins Verfahren obligatorisch. Gerne unterstützen wir Sie im Rahmen dieses Termins auch bei der weiteren Konzeption Ihrer Ideen.

Kontakt:
Dörte Husmann
Leitung Career Service/ZLL
Mail: doerte.husmann@uni-bielefeld.de
Durchwahl: -106-4913

Bewerbungsschluss: Konzeptideen können unter zll@uni-bielefeld.de bis spätestens 02.07.2024 eingereicht werden.

  • Anträge auf Stipendien sind an das International Office zu richten, dem die Universitätsgesellschaft Bielefeld einen Fonds zur Verfügung stellt. Direkte Bewerbungen bei der Universitätsgesellschaft Bielefeld sind nicht möglich.
  • Anträge auf Förderung von Projekten zur Internationalisierung der Universität sind an die Geschäftsstelle zu richten.

Antragssteller, die schon in der Vergangenheit regelmäßig Zuschüsse erhalten haben, werden gebeten, jeweils bis zum Jahresende formlos ihre Anforderung für das folgende Jahr an die Geschäftsstelle zu richten und die Verwendung der Mittel für das abgelaufene Jahr nachzuweisen.
Antragssteller, die erstmalig für eine einmalige Aktion (Internationale Fachtagung o.ä.) einen Zuschuss beantragen wollen, werden gebeten, zunächst einen Antrag auf Projektförderung an die Geschäftsstelle zu richten.
Im Antrag müssen vollständige Angaben zu den Antragsstellern, zum geplanten Projekt und zur Finanzierung gemacht werden. Anträge müssen den Satzungszwecken des Vereins entsprechen. Die Förderschwerpunkte des Vorstands sind im Jahresbericht aufgeführt.
Nicht gefördert werden in der Regel Personalkosten, Druckkosten jeglicher Art, Reisekosten oder rückwirkende Anträge.

Preise und Auszeichnungen

Professor Karl Peter Grotemeyer war Rektor der Universität Bielefeld vom 5. März 1970 bis zum 30. September 1992. Er galt mit dieser Amtszeit als dienstältester Rektor der Bundesrepublik, der neben den vielfältigen Belastungen an der Spitze der Universität ein begeisterter und begeisternder Hochschullehrer war. Die Universitätsgesellschaft nahm ältere Überlegungen des Kuratoriums, einen Preis für besonders gute Lehre zu vergeben, und einen Vorschlag des Rektorats auf und stiftete 1997 den mit Euro 3.000 (ursprünglich: DM 5.000) dotierten „Karl Peter Grotemeyer-Preis – Für hervorragende Leistungen und persönliches Engagement in der Lehre“. Vorgeschlagen werden sollen Dozentinnen oder Dozenten, denen es in besonderer Weise gelingt

  • Freude am Studium zu wecken und zu fördern,
  • Studierende zur aktiven Mitgestaltung von Lehrveranstaltungen anzuregen,
  • auch komplizierte Sachverhalte klar darzustellen,
  • Lernsituationen zu schaffen, in denen die Studierenden darin gefördert werden, eigene Fragestellungen zu entwickeln und zu verfolgen,
  • oder die/der sich durch andere Dinge auszeichnet, die ihnen wichtig sind.

Vorgeschlagen werden können alle promovierten Lehrenden der Universität Bielefeld, die nicht älter als 45 Jahre sind. Der Vorschlag sollte mit einer möglichst konkreten und anschaulichen Beschreibung der Leistungen und des Engagements der Kandidatin/des Kandidaten verbunden werden und von mindestens drei Studierenden getragen sein.

Über die Vergabe des Preises entscheidet eine Jury, der fünf Studierende, drei Lehrende, ein Vertreter der Universitätsgesellschaft sowie die Prorektorin für Studium und Lehre angehören.

 

Weitere Informationen:
Homepage Karl Peter Grotemeyer-Preis

Aus Anlass des 10-jährigen Bestehens der Universität beschloss die Mitgliederversammlung der Universitätsgesellschaft 1979 die Stiftung eines mit 3.000 Euro dotierten „Preises der Westfälisch-Lippischen Universitätsgesellschaft“ für hervorragende Habilitationsschriften. Der Preis wurde erstmals 1981 vergeben.Nachdem die Bedeutung der Habilitation für eine Karriere in der WIssenschaft immer weiter sank, wurde die Vergabe 2014 eingestellt.

Ergänzt wurde der Habilitationspreis 1983 durch Dissertationspreise, honoriert mit 1.000 Euro für jeweils eine Dissertation (summa cum laude) der Fakultäten der Universität. Jede Fakultät reicht der Universitätsgesellschaft über das Rektorat einmal im Kalenderjahr bis jeweils zum 30. November förderungswürdige Dissertationen zusammen mit einem wertenden Gutachten ein. Zur Abgabe von Vorschlägen werden die Fakultäten alljährlich schriftlich gebeten.

Die Vorschläge sind beim Dezernat SL einzureichen. Gemäß den Vorgaben der Universitätsgesellschaft Bielefeld sind nachstehende Unterlagen beizufügen:

  1. Antrag der*des Dekanin*Dekans bzw. des Direktors mit einer Begründung der Preiswürdigkeit,
  2. eine Kurzfassung der Dissertation (1 Seite; die Kurzfassung ist erforderlich, da die Preisträger*innen keinen Vortrag mehr halten, sondern interviewt werden),
  3. ein Gutachten,
  4. Lebenslauf mit persönlichen Daten der*des Kandidatin*Kandidaten (Geburtsdatum etc.),
  5. aktuelle persönliche und dienstliche Anschrift, Mail-Adresse sowie Telefon-Nr. der*des Kandidatin*Kandidaten

Es wird darum gebeten, alle Unterlagen in elektronischer Form einzureichen

Bei Fragen zum Verfahren und Einreichen von Nominationen wenden Sie sich gerne an Frau Merle von der Nahmer (Dezernat SL).

Preisträgerinnen und Preisträger des Habilitationspreises seit 1981:

2012: Dr. Holger Kösters, Fakultät für Mathematik
2011: Dr. Hendrik Vollmer, Fakultät für Soziologie
2010: Dr. Claudia Cantani, Fakultät für Psychologie und Sportwissenschaft (Psychologie)
2008: Dr. Andreas Tauch, Fakultät für Biologie
2007: Dr. Gernot Horstmann, Fakultät für Psychologie und Sportwissenschaft (Psychologie)
2006: Dr. Philip Tinnefeld, Fakultät für Physik
2005: Dr. Jörg Requate, Fakultät für Geschichtswissenschaft, Philosophie und Theologie (Geschichte)
2004: Dr. Hubert Brückl, Fakultät für Physik
2003: Dr. Mischa Meier, Fakultät für Geschichtswissenschaft, Philosophie und Theologie (Geschichte)
2002: Dr. Martina Hielscher-Fastabend, Fakultät für Linguistik und Literaturwissenschaft
2001: Dr. Ansgar Thiel, Fakultät für Psychologie und Sportwissenschaft (Sportwissenschaft)
2000: Dr. Monika Wienfort, Fakultät für Geschichtswissenschaft und Philosophie (Geschichte)
1998: Dr. Heike Wägele, Fakultät für Biologie
1997: Dr. Ulrich Siemeling, Fakultät für Chemi
1996: Dr. Uwe Sander, Fakultät für Pädagogik
1995: Dr. Johannes Müthing, Technische Fakultät
1994: Dr. Peter Lanz, Fakultät für Geschichtswissenschaft und Philosophie (Philosophie)
1993: Dr. Michael Prinz, Fakultät für Geschichtswissenschaft und Philosophie (Geschichte)
1992: Dr. Ingo Althöfer, Fakultät für Mathematik
1991: Dr. Horst Rottke, Fakultät für Physik
1990: Dr. Ulrich Gähde, Fakultät für Geschichtswissenschaft und Philosophie (Geschichte)
1989: Dr. Michael Giesecke, Fakultät für Linguistik und Literaturwissenschaft
1988: Dr. Thomas Stoffer, Fakultät für Psychologie und Sportwissenschaft (Psychologie)
1999: Dr. Matthias Raith, Fakultät für Wirtschaftswissenschaften
1987: Dr. Josef Mooser, Fakultät für Geschichtswissenschaft und Philosophie (Geschichte)
1986: Dr. Peter Pfeiffer, Fakultät für Chemie
1985: Dr. Wolfgang Marotzke, Fakultät für Rechtswissenschaft
1984: Dr. Ekkehard Pröve, Fakultät für Biologie u. Dr. Helmut Zacharias, Fakultät für Physik
(1983 keine Preisverleihung)
1982: Dr. Günter Dueck, Fakultät für Mathematik
1981: Dr. Reinhard Meyer-Hermann, Fakultät für Linguistik und Literaturwissenschaft

Der Preis für Forschende der Universität Bielefeld wird von der UGBi in enger Kooperation mit der Universität Bielefeld verliehen.

Das Bewerbungsverfahren wird von Dr. Sabrina Backs, Juniorprofessorin
für Gründungsmanagement an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften, und ihrem Team organisiert.

Weitere Information zur Vergabe sowie zum Bewerbungsverfahren finden Sie unter Jörg Schwarzbich Inventor Award.

Die Preisträgerinnen und Preisträger des Jörg Schwarzbich Inventor Awards

 

Grundsätze der Förderung

Antragssteller, wie das „Forum Offene Wissenschaft", die schon in der Vergangenheit regelmäßig Zuschüsse erhalten haben, werden gebeten, jeweils bis zum Jahresende formlos ihre Anforderung für das folgende Jahr an die Geschäftstelle der UGBi zu richten und die Verwendung der Mittel für das abgelaufene Jahr nachzuweisen.

Antragssteller, die erstmalig für eine einmalige Aktion einen Zuschuss beantragen wollen, werden gebeten, zunächst einen Antrag auf Projektförderung an die Geschäftsstelle der UGBi zu richten. Im Antrag müssen vollständige Angaben zu den Antragsstellern, zum geplanten Projekt und zur Finanzierung gemacht werden.

Anträge müssen den Satzungszwecken des Vereins entsprechen. Nicht gefördert werden in der Regel Personalkosten, Druckkosten jeglicher Art, Reisekosten oder rückwirkende Anträge.

Antragssteller, wie die Verantwortlichen für die Stiftungsprofessur „Führung von Familienunternehmen", die schon in der Vergangenheit regelmäßig Zuschüsse erhalten haben, werden gebeten, jeweils bis zum Jahresende formlos ihre Anforderung für das folgende Jahr an die Geschäftstelle der UGBi zu richten und die Verwendung der Mittel für das abgelaufene Jahr nachzuweisen.

Antragssteller, die erstmalig für eine einmalige Aktion einen Zuschuss beantragen wollen, werden gebeten, zunächst einen Antrag auf Projektförderung an die Geschäftsstelle der UGBi zu richten. Im Antrag müssen vollständige Angaben zu den Antragsstellern, zum geplanten Projekt und zur Finanzierung gemacht werden.

Anträge müssen den Satzungszwecken des Vereins entsprechen. Nicht gefördert werden in der Regel Personalkosten, Druckkosten jeglicher Art, Reisekosten oder rückwirkende Anträge.

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