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Familienunterstützende Maßnahmen

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Familienunterstützende Maßnahmen

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Kontakt

Beraterin
Ulrike Piplies

Vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin über familie@uni-bielefeld.de!

Informationen zum Datenschutz

für Studierende, Lehrende und Wissenschaftler*innen in der Qualifikation

Das Rektorat hat in Abstimmung mit den Fakultäten nachfolgende familienfördernde Maßnahmen für die Dauer von drei Jahren (Okt 2023-Okt 2026) beschlossen. Im Anschluss werden die die Maßnahmen evaluiert, wenn nötig angepasst und ggf. verdauert.

Die drei familienunterstützenden Maßnahmen sind:

Es stehen für die Maßnahmen begrenzte Mittel zur Verfügung.

Der Familienservice unstützt gerne durch die Vermittlung von Babysitter*innen.

Nachfolgend finden Sie weitere Informationen zu den Maßnahmen.

Für Ihre Fragen steht Ihnen der Familienservice gerne zur Verfügung!

Für Studierende und Mitarbeitende

Bitte schreiben Sie eine E-Mail an babysitting@uni-bielefeld.de. Sie erhalten dann eine Kontaktliste mit Babysitter*innen, welche auch Hinweise zur Qualifikation und Erfahrungen der Babysitter*innen beinhalten.

Im Anschluss nehmen Sie mit der*dem gewünschten Babysitter*in persönlich Kontakt auf.

Babysitting kann z. B. als Minijob oder auf selbständiger Basis erfolgen. Nähere Informationen erhalten Sie z. B. bei der Minijobzentrale.

Wenn Sie weitere Informationen benötigen, kontaktieren Sie ebenfalls gerne den Familienservice.

Für (Promotions-)Studierende in Prüfungs- und Abschlussphasen

Unter folgenden Voraussetzungen können studierende Eltern eine Erstattung der Kosten für zusätzliche Kinderbetreuung beantragen:

  • Sie befinden sich in Prüfungs- oder Abschlussphasen.
  • Sie haben Kind(er) unter 12 Jahren oder pflegebedürftige Kind(er).
  • Sie haben keinen Arbeitsvertrag mit der Universität Bielefeld.

Bitte beachten Sie:

  • Erstattet werden können bis zu 15 €/Stunde für bis zu 30 Betreuungsstunden je antragstellende Person (je Semester)
  • Es können sowohl die Kosten für Babysitter*innen erstattet werden, die Sie selbst organisiert haben, als auch für Babysitter*innen, die über den Familienservice vermittelt wurden.
  • Die Kinderbetreuungskosten, deren Übernahme beantragt wird, dürfen erst nach positiver Rückmeldung durch den Familienservice entstehen.
  • Die Kosten für das Babysitting müssen zunächst von den Eltern übernommen werden und können dann von der Universität erstattet werden.
  • Eine Erstattung ist für jedes Semester erneut möglich
  • Die Familienservice prüft die Anträge und entscheidet über die Bewilligung. Es besteht kein Rechtsanspruch.

Ablauf der Erstattung von Kinderbetreuungskosten für (Promotions-)Studierende:

1. Bitte reichen Sie den Antrag per E-Mail an babysitting@uni-bielefeld.de ein.
2. Sie erhalten in Regel innerhalb von 3 Werktagen zu Ihrem Antrag eine Rückmeldung durch den Familienservice.
3. Das Babysitting kann unmittelbar nach der Bewilligung stattfinden.
4. Zur Erstattung Ihrer Kosten reichen Sie nach Abschluss des Babysitting folgende Dokumente per E-Mail an babysitting@uni-bielefeld.de ein:

  • das Auszahlungsformular
  • den Nachweis der Zahlung (bspw. eine Quittung / Rechnung)
    • eine Quittung muss folgende Informationen der*des Babysitter*in enthalten: Name, Adresse, Steuernummer oder Steuer-Id., Beschreibung der Leistung mit Angabe des Datums bzw. der Daten, Betrag in Euro
    • von gewerbsmäßigen Babysitter*innen muss eine Rechnung gemäß §14 UStG ausgestellt werden.

5. Danach erfolgt die Erstattung Ihrer beantragten Betreuungskosten (in der Regel innerhalb von 3 Wochen).

Babysitting kann z. B. als Minijob oder auf selbständiger Basis erfolgen. Nähere Informationen erhalten Sie z. B. bei der Minijobzentrale.

Wenn Sie weitere Informationen benötigten, kontaktieren Sie gerne den Familienservice.

Hier finden Sie die Informationen zum Datenschutz.

Es stehen für die Maßnahmen begrenzte Mittel zur Verfügung.

Lehrende und Wissenschaftler*innen in der Qualifikation

Bei der Vorbereitung und/oder Durchführung von Lehrveranstaltungen möchte die Universität Lehrende mit hohem Lehrdeputat und Familienaufgaben entlasten. Unter folgenden Voraussetzungen können Sie eine Förderung beantragen:

  • Ihr Lehrdeputat beträgt 10 LVS oder mehr und
  • Sie betreuen Kinder, die bis zu 12 Jahre alt sind bzw. pflegebedürftige Kinder im eigenen Haushalt oder pflegen Angehörige.

Pro Person können Hilfskraftmittel für max. 7 Stunden/Woche für bis zu 12 Monate beantragt werden.

Den Antrag stellen Sie bitte formlos über die Verwaltungsleitung ihrer Fakultät.

Die Fakultäten prüfen die Anträge und entscheiden über die Bewilligung. Es besteht kein Rechtsanspruch.

Es stehen für die Maßnahmen begrenzte Mittel zur Verfügung.

Die Universität möchte Wissenschaftler*innen in der Qualifikation mit Familienaufgaben mehr Zeit für ihre Forschung durch Forschungsunterstützung oder Entlastung in der Lehre ermöglichen. Unter folgenden Voraussetzungen können Sie eine Förderung beantragen:

  • Sie befinden sich in einer Phase zwischen Beginn der Promotion und Beendigung einer Habilitation oder der zusätzlichen wissenschaftlichen Leistungen gem. § 36 HG NRW (Juniorprofessor*innen sind ausgenommen, weil sie über eigene Berufungsmittel verfügen) und
  • Sie betreuen Kinder, die bis zu 12 Jahre alt sind bzw. pflegebedürftige Kinder im eigenen Haushalt oder pflegen Angehörige.

Pro Person können Hilfskraftmittel für max. 7 Stunden/Woche für bis zu 12 Monaten beantragt werden.

Den Antrag stellen Sie bitte formlos über die Verwaltungsleitung ihrer Fakultät.

Die Fakultäten prüfen die Anträge und entscheiden über die Bewilligung. Es besteht kein Rechtsanspruch.

Es stehen für die Maßnahmen begrenzte Mittel zur Verfügung.

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