zum Hauptinhalt wechseln zum Hauptmenü wechseln zum Fußbereich wechseln Universität Bielefeld Play Search

Fa­mi­li­en­un­ter­stüt­zen­de Maß­nah­men

Campus der Universität Bielefeld
© Uni­ver­si­tät Bie­le­feld

Fa­mi­li­en­un­ter­stüt­zen­de Maß­nah­men

Zum Haupt­in­halt der Sek­ti­on wech­seln

Kon­takt

Be­ra­te­rin
Ul­ri­ke Pi­plies

Ver­ein­ba­ren Sie gerne einen Be­ra­tungs­ter­min über fa­mi­lie@uni-​bielefeld.de!

In­for­ma­tio­nen zum Da­ten­schutz

für Stu­die­ren­de, Leh­ren­de und Wis­sen­schaft­ler*innen in der Qua­li­fi­ka­ti­on

Das Rek­to­rat hat in Ab­stim­mung mit den Fa­kul­tä­ten nach­fol­gen­de fa­mi­li­en­för­dern­de Maß­nah­men für die Dauer von drei Jah­ren (Okt 2023-​Okt 2026) be­schlos­sen. Im An­schluss wer­den die die Maß­nah­men eva­lu­iert, wenn nötig an­ge­passt und ggf. ver­dau­ert.

Die drei fa­mi­li­en­un­ter­stüt­zen­den Maß­nah­men sind:

Es ste­hen für die Maß­nah­men be­grenz­te Mit­tel zur Ver­fü­gung.

Der Fa­mi­li­en­ser­vice un­stützt gerne durch die Ver­mitt­lung von Ba­by­sit­ter*innen.

Nach­fol­gend fin­den Sie wei­te­re In­for­ma­tio­nen zu den Maß­nah­men.

Für Ihre Fra­gen steht Ihnen der Fa­mi­li­en­ser­vice gerne zur Ver­fü­gung!

Für Stu­die­ren­de und Mit­ar­bei­ten­de

Bitte schrei­ben Sie eine E-​Mail an ba­by­sit­ting@uni-​bielefeld.de. Sie er­hal­ten dann eine Kon­takt­lis­te mit Ba­by­sit­ter*innen, wel­che auch Hin­wei­se zur Qua­li­fi­ka­ti­on und Er­fah­run­gen der Ba­by­sit­ter*innen be­inhal­ten.

Im An­schluss neh­men Sie mit der*dem ge­wünsch­ten Ba­by­sit­ter*in per­sön­lich Kon­takt auf.

Ba­by­sit­ting kann z. B. als Mi­ni­job oder auf selb­stän­di­ger Basis er­fol­gen. Nä­he­re In­for­ma­tio­nen er­hal­ten Sie z. B. bei der Mi­ni­job­zen­tra­le.

Wenn Sie wei­te­re In­for­ma­tio­nen be­nö­ti­gen, kon­tak­tie­ren Sie eben­falls gerne den Fa­mi­li­en­ser­vice.

Für (Promotions-​)Stu­die­ren­de in Prüfungs-​ und Ab­schluss­pha­sen

Unter fol­gen­den Vor­aus­set­zun­gen kön­nen stu­die­ren­de El­tern eine Er­stat­tung der Kos­ten für zu­sätz­li­che Kin­der­be­treu­ung be­an­tra­gen:

  • Sie be­fin­den sich in Prüfungs-​ oder Ab­schluss­pha­sen.
  • Sie haben Kind(er) unter 12 Jah­ren oder pfle­ge­be­dürf­ti­ge Kind(er).
  • Sie haben kei­nen Ar­beits­ver­trag mit der Uni­ver­si­tät Bie­le­feld.

Bitte be­ach­ten Sie:

  • Er­stat­tet wer­den kön­nen bis zu 15 €/Stun­de für bis zu 30 Be­treu­ungs­stun­den je an­trag­stel­len­de Per­son (je Se­mes­ter)
  • Es kön­nen so­wohl die Kos­ten für Ba­by­sit­ter*innen er­stat­tet wer­den, die Sie selbst or­ga­ni­siert haben, als auch für Ba­by­sit­ter*innen, die über den Fa­mi­li­en­ser­vice ver­mit­telt wur­den.
  • Die Kin­der­be­treu­ungs­kos­ten, deren Über­nah­me be­an­tragt wird, dür­fen erst nach po­si­ti­ver Rück­mel­dung durch den Fa­mi­li­en­ser­vice ent­ste­hen.
  • Die Kos­ten für das Ba­by­sit­ting müs­sen zu­nächst von den El­tern über­nom­men wer­den und kön­nen dann von der Uni­ver­si­tät er­stat­tet wer­den.
  • Eine Er­stat­tung ist für jedes Se­mes­ter er­neut mög­lich
  • Die Fa­mi­li­en­ser­vice prüft die An­trä­ge und ent­schei­det über die Be­wil­li­gung. Es be­steht kein Rechts­an­spruch.

Ab­lauf der Er­stat­tung von Kin­der­be­treu­ungs­kos­ten für (Promotions-​)Stu­die­ren­de:

1. Bitte rei­chen Sie den An­trag per E-​Mail an ba­by­sit­ting@uni-​bielefeld.de ein.
2. Sie er­hal­ten in der Regel zeit­nah zu Ihrem An­trag eine Rück­mel­dung durch den Fa­mi­li­en­ser­vice.
3. Das Ba­by­sit­ting kann un­mit­tel­bar nach der Be­wil­li­gung statt­fin­den.
4. Zur Er­stat­tung Ihrer Kos­ten rei­chen Sie nach Ab­schluss des Ba­by­sit­ting fol­gen­de Do­ku­men­te per E-​Mail an ba­by­sit­ting@uni-​bielefeld.de ein:

  • das Aus­zah­lungs­for­mu­lar
  • den Nach­weis der Zah­lung (bspw. eine Quit­tung / Rech­nung)
    • eine Quit­tung muss fol­gen­de In­for­ma­tio­nen der*des Ba­by­sit­ter*in ent­hal­ten: Name, Adres­se, Steu­er­num­mer oder Steuer-​Id., Be­schrei­bung der Leis­tung mit An­ga­be des Da­tums bzw. der Daten, Be­trag in Euro
    • von ge­werbs­mä­ßi­gen Ba­by­sit­ter*innen muss eine Rech­nung gemäß §14 UStG aus­ge­stellt wer­den.

5. Da­nach er­folgt die Er­stat­tung Ihrer be­an­trag­ten Be­treu­ungs­kos­ten (in der Regel in­ner­halb von 3 Wo­chen).

Ba­by­sit­ting kann z. B. als Mi­ni­job oder auf selb­stän­di­ger Basis er­fol­gen. Nä­he­re In­for­ma­tio­nen er­hal­ten Sie z. B. bei der Mi­ni­job­zen­tra­le.

Wenn Sie wei­te­re In­for­ma­tio­nen be­nö­tig­ten, kon­tak­tie­ren Sie gerne den Fa­mi­li­en­ser­vice.

Hier fin­den Sie die In­for­ma­tio­nen zum Da­ten­schutz.

Es ste­hen für die Maß­nah­men be­grenz­te Mit­tel zur Ver­fü­gung.

Leh­ren­de und Wis­sen­schaft­ler*innen in der Qua­li­fi­ka­ti­on

Bei der Vor­be­rei­tung und/oder Durch­füh­rung von Lehr­ver­an­stal­tun­gen möch­te die Uni­ver­si­tät Leh­ren­de mit hohem Lehr­de­pu­tat und Fa­mi­li­en­auf­ga­ben ent­las­ten. Unter fol­gen­den Vor­aus­set­zun­gen kön­nen Sie eine För­de­rung be­an­tra­gen:

  • Ihr Lehr­de­pu­tat be­trägt 10 LVS oder mehr und
  • Sie be­treu­en Kin­der, die bis zu 12 Jahre alt sind bzw. pfle­ge­be­dürf­ti­ge Kin­der im ei­ge­nen Haus­halt oder pfle­gen An­ge­hö­ri­ge.

Pro Per­son kön­nen Hilfs­kraft­mit­tel für max. 7 Stun­den/Woche für bis zu 12 Mo­na­te be­an­tragt wer­den.

Den An­trag stel­len Sie bitte form­los über die Ver­wal­tungs­lei­tung ihrer Fa­kul­tät.

Die Fa­kul­tä­ten prü­fen die An­trä­ge und ent­schei­den über die Be­wil­li­gung. Es be­steht kein Rechts­an­spruch.

Es ste­hen für die Maß­nah­men be­grenz­te Mit­tel zur Ver­fü­gung.

Die Uni­ver­si­tät möch­te Wis­sen­schaft­ler*innen in der Qua­li­fi­ka­ti­on mit Fa­mi­li­en­auf­ga­ben mehr Zeit für ihre For­schung durch For­schungs­un­ter­stüt­zung oder Ent­las­tung in der Lehre er­mög­li­chen. Unter fol­gen­den Vor­aus­set­zun­gen kön­nen Sie eine För­de­rung be­an­tra­gen:

  • Sie be­fin­den sich in einer Phase zwi­schen Be­ginn der Pro­mo­ti­on und Be­en­di­gung einer Ha­bi­li­ta­ti­on oder der zu­sätz­li­chen wis­sen­schaft­li­chen Leis­tun­gen gem. § 36 HG NRW (Ju­ni­or­pro­fes­sor*innen sind aus­ge­nom­men, weil sie über ei­ge­ne Be­ru­fungs­mit­tel ver­fü­gen) und
  • Sie be­treu­en Kin­der, die bis zu 12 Jahre alt sind bzw. pfle­ge­be­dürf­ti­ge Kin­der im ei­ge­nen Haus­halt oder pfle­gen An­ge­hö­ri­ge.

Pro Per­son kön­nen Hilfs­kraft­mit­tel für max. 7 Stun­den/Woche für bis zu 12 Mo­na­ten be­an­tragt wer­den.

Den An­trag stel­len Sie bitte form­los über die Ver­wal­tungs­lei­tung ihrer Fa­kul­tät.

Die Fa­kul­tä­ten prü­fen die An­trä­ge und ent­schei­den über die Be­wil­li­gung. Es be­steht kein Rechts­an­spruch.

Es ste­hen für die Maß­nah­men be­grenz­te Mit­tel zur Ver­fü­gung.

Zum Seitenanfang

Datenschutzeinstellung

Diese Webseite verwendet Cookies und ähnliche Technologien. Einige davon sind essentiell, um die Funktionalität der Website zu gewährleisten, während andere uns helfen, die Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Falls Sie zustimmen, verwenden wir Cookies und Daten auch, um Ihre Interaktionen mit unserer Webseite zu messen. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit unter Datenschutzerklärung einsehen und mit der Wirkung für die Zukunft widerrufen. Auf der Seite finden Sie auch zusätzliche Informationen zu den verwendeten Cookies und Technologien.