Das Rektorat hat in Abstimmung mit den Fakultäten nachfolgende familienfördernde Maßnahmen für die Dauer von drei Jahren (Okt 2023-Okt 2026) beschlossen. Im Anschluss werden die die Maßnahmen evaluiert, wenn nötig angepasst und ggf. verdauert.
Die drei familienunterstützenden Maßnahmen sind:
Es stehen für die Maßnahmen begrenzte Mittel zur Verfügung.
Der Familienservice unstützt gerne durch die Vermittlung von Babysitter*innen.
Nachfolgend finden Sie weitere Informationen zu den Maßnahmen.
Für Ihre Fragen steht Ihnen der Familienservice gerne zur Verfügung!
Bitte schreiben Sie eine E-Mail an babysitting@uni-bielefeld.de. Sie erhalten dann eine Kontaktliste mit Babysitter*innen, welche auch Hinweise zur Qualifikation und Erfahrungen der Babysitter*innen beinhalten.
Im Anschluss nehmen Sie mit der*dem gewünschten Babysitter*in persönlich Kontakt auf.
Babysitting kann z. B. als Minijob oder auf selbständiger Basis erfolgen. Nähere Informationen erhalten Sie z. B. bei der Minijobzentrale.
Wenn Sie weitere Informationen benötigen, kontaktieren Sie ebenfalls gerne den Familienservice.
Unter folgenden Voraussetzungen können studierende Eltern eine Erstattung der Kosten für zusätzliche Kinderbetreuung beantragen:
Bitte beachten Sie:
Ablauf der Erstattung von Kinderbetreuungskosten für (Promotions-)Studierende:
1. Bitte reichen Sie den Antrag per E-Mail an babysitting@uni-bielefeld.de ein.
2. Sie erhalten in Regel innerhalb von 3 Werktagen zu Ihrem Antrag eine Rückmeldung durch den Familienservice.
3. Das Babysitting kann unmittelbar nach der Bewilligung stattfinden.
4. Zur Erstattung Ihrer Kosten reichen Sie nach Abschluss des Babysitting folgende Dokumente per E-Mail an babysitting@uni-bielefeld.de ein:
5. Danach erfolgt die Erstattung Ihrer beantragten Betreuungskosten (in der Regel innerhalb von 3 Wochen).
Babysitting kann z. B. als Minijob oder auf selbständiger Basis erfolgen. Nähere Informationen erhalten Sie z. B. bei der Minijobzentrale.
Wenn Sie weitere Informationen benötigten, kontaktieren Sie gerne den Familienservice.
Hier finden Sie die Informationen zum Datenschutz.
Es stehen für die Maßnahmen begrenzte Mittel zur Verfügung.
Bei der Vorbereitung und/oder Durchführung von Lehrveranstaltungen möchte die Universität Lehrende mit hohem Lehrdeputat und Familienaufgaben entlasten. Unter folgenden Voraussetzungen können Sie eine Förderung beantragen:
Pro Person können Hilfskraftmittel für max. 7 Stunden/Woche für bis zu 12 Monate beantragt werden.
Den Antrag stellen Sie bitte formlos über die Verwaltungsleitung ihrer Fakultät.
Die Fakultäten prüfen die Anträge und entscheiden über die Bewilligung. Es besteht kein Rechtsanspruch.
Es stehen für die Maßnahmen begrenzte Mittel zur Verfügung.
Die Universität möchte Wissenschaftler*innen in der Qualifikation mit Familienaufgaben mehr Zeit für ihre Forschung durch Forschungsunterstützung oder Entlastung in der Lehre ermöglichen. Unter folgenden Voraussetzungen können Sie eine Förderung beantragen:
Pro Person können Hilfskraftmittel für max. 7 Stunden/Woche für bis zu 12 Monaten beantragt werden.
Den Antrag stellen Sie bitte formlos über die Verwaltungsleitung ihrer Fakultät.
Die Fakultäten prüfen die Anträge und entscheiden über die Bewilligung. Es besteht kein Rechtsanspruch.
Es stehen für die Maßnahmen begrenzte Mittel zur Verfügung.