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Bei weiteren Fragen zu den zentralen Wahlen steht das Wahlamt gerne zur Verfügung. Informationen zur Kontaktaufnahme stehen hier.

Allgemeine Fragen und Antworten zu den im Sommersemester 2025 durchzuführenden Wahlen

Diese F A Q beziehen sich auf die Wahlen zum Senat, zu den Fakultätskonferenzen und der SHK-Beauftragten sowie die Nachwahl der (dem Senat zur Wahl vorzuschlagenden Kandidatin für das Amt der) zentralen Stellvertreterin der Gleichstellungsbeauftragten aus der Gruppe der Hochschullehrerinnen

- Verbindlich sind die den Wahlbekanntmachungen zu entnehmenden Daten und Fristen -

 

Häufig gestellte Fragen (pdf)

Frequently Asked Questions (pdf, English version translated by DeepL)

 

Was wird gewählt?

Das Zentrale Wahlamt führt im Sommersemester 2025 die Wahlen zum Senat und zu den Fakultätskonferenzen in der Gruppe der Studierenden, der Beauftragten für die studentischen Hilfskräfte in den Fakultäten und zentralen Einrichtungen sowie die einmalige Nachwahl der (dem Senat zur Wahl vorzuschlagenden Kandidatin für das Amt der) zentralen Stellvertreterin Gleichstellungsbeauftragten aus der Gruppe der Hochschullehrerinnen durch.

Ebenfalls finden die Wahl zum Studierendenparlament, zur BiSEd-Konferenz, sowie vermutlich zum ISR und zum Fachschaftsrat Jura statt. Informationen zu diesen Wahlen können die jeweiligen Wahlleitungen geben.

Die Wahlen finden als Präsenzwahl statt, d. h. es wird im Wahllokal gewählt. Sollte die persönliche Anwesenheit in der Wahlwoche nicht möglich sein, kann alternativ Briefwahl beantragt werden.

Alle wichtigen Fristen und Regelungen finden sich in den Ersten Wahlbekanntmachungen, welche am Ende April 2025 veröffentlicht werden sollen. Diese werden auf dem Wahlportal der Universität Bielefeld hochgeladen.

Ebenso werden alle  Studierenden per Mail und über die Social-Media-Kanäle der Universität über das Wahlverfahren informiert.

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Universität, die am Stichtag (12. Mai 2025) Mitglied der Gruppe der Studierenden (d. h. ordentlich immatrikuliert) sind und nicht für mehr als sechs Monate beurlaubt sind. Studierende, welche diese Kriterien erfüllen, werden im Verzeichnis der Wahlberechtigten geführt und dürfen wählen und auch kandidieren (aktives und passives Wahlrecht). Fragen zum Verzeichnis der Wahlberechtigten oder zur Wahlberechtigung beantwortet das Wahlamt.

Die Zugehörigkeit zu einer Fakultät (und damit die Wahlberechtigung für die Wahl zu der Fakultätskonferenz und der SHK-Beauftragten) richtet sich bei Studierenden mit mehreren Fächern meist nach dem Kernfach, welches bei der Einschreibung angegeben wurde. Bestehen Unsicherheiten bzgl. der wahlrechtlichen Zuordnung zu einer Fakultät, kann diese während der Auslage des Verzeichnisses der Wahlberechtigten überprüft werden.

Studierende, die gleichzeitig hauptberuflich (d.h. mit mehr als 19,5 Stunden pro Woche) an der Universität beschäftigt sind, gehören in den meisten Fällen wahlrechtlich der Gruppe der akademischen Mitarbeiter*innen oder der Gruppe der Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung an.

Wahlberechtigt sind alle weiblichen Mitglieder der Universität, die am Stichtag (12. Mai 2025) der Gruppe der Hochschullehrer*innen angehören, hauptberuflich (d. h. mit mindestens 19,5 Stunden der durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit) beschäftigt und nicht für mehr als sechs Monate beurlaubt sind (Ausnahme Beurlaubung aufgrund von Elternzeit oder Forschungsfreisemestern). Hochschullehrerinnen, welche diese Kriterien erfüllen, werden im Verzeichnis der Wahlberechtigten geführt und dürfen wählen und gewählt werden (aktives und passives Wahlrecht). Fragen zum Verzeichnis der Wahlberechtigten oder zur Wahlberechtigung beantwortet das Wahlamt.

Das Verzeichnis der Wahlberechtigung liegt im Zeitraum von 19. bis 23. Mai 2025 (jeweils von 9 bis 15 Uhr) im Wahlamt (B1-214) öffentlich aus. Eine Auskunft über die Eintragung im Verzeichnis der Wahlberechtigten und Zuordnung zu einer Mitgliedergruppe kann vor Ort, telefonisch oder per E-Mail (an zentraleswahlamt@uni-bielefeld.de) durch die Mitarbeiter*innen des Wahlamts erfolgen. Für eine persönliche Einsichtnahme wird um vorherige kurze Kontaktaufnahme zwecks terminlicher Abstimmung gebeten.

Listen- und Wahlvorschläge

Die Vordrucke für die Listen- und Wahlvorschläge sind auf dem Wahlportal zu finden, jeweils unter dem Punkt "Listenvordrucke" bei dem entsprechenden Amt/Gremium:

Listenvorschläge sind grundsätzlich vollständig auszufüllen. Innerhalb der (Nach-)Fristen können fehlende Daten/Unterschriften nachgereicht werden. Falls z. B. kein*e Listensprecher*in benannt wird, gilt die als Nummer eins auf dem Listenvorschlag geführte Person als Listensprecher*in. Ebenso wird bei einer fehlenden Listenbezeichnung der Listenvorschlag nach dieser Person benannt.

Vollständige Listenvorschläge können bis zum 2. Juni 2025 um 15 Uhr im Wahlamt (UHG B1-214, B1-210 und B1-216) persönlich oder postalisch eingereicht werden oder alternativ elektronisch an zentraleswahlamt@uni-bielefeld.de übermittelt werden. Dabei muss bei allen Wahlen die Unterschrift des*der Listensprechers*Listensprecherin im Original eingereicht werden.

Sollten sich hierbei Schwierigkeiten oder Fragen ergeben, kontaktieren Sie bitte das Wahlamt. Zum Einreichen der Erklärungen und Unterschriften der weiteren Kandidat*innen bzw. Unterstützer*innen und möglichen Alternativen finden sich mehr Informationen bei dieser Frage.

Gemäß § 11b Hochschulgesetz NRW sind bei der Besetzung von Gremien und Aufstellung von Listen die Vorgaben zur geschlechtsparitätischen Repräsentanz zu beachten. Der Senat der Uni Bielefeld hat hinsichtlich der näheren Ausgestaltung dieser Vorgaben einen Beschluss getroffen. Dieser Beschluss ist auf dem Wahlportal abrufbar (unter dem Punkt „Erläuterungen und Vorgaben zur Erstellung von Listenvorschlägen“) . Kann eine Liste nicht gemäß diesen Vorgaben besetzt werden, so ist auch ohne explizite Aufforderung durch das Zentrale Wahlamt von dem*der Listensprecher*in eine schriftliche Begründung mit einzureichen, aus welcher die Gründe für das Nichterreichen der für das jeweilige Gremium und die jeweilige Mitgliedergruppe geltenden Vorgaben sowie die unternommenen Bemühungen hervorgehen. Liegt keine oder eine nur unzureichende Begründung vor, obliegt es dem Wahlausschuss, eine Liste unter Umständen abzulehnen und nicht zur Wahl zuzulassen.

Weitere Informationen zu Parität in Gremien gibt es hier.

Vollständige Wahlvorschläge können bis zum 2. Juni 2025 um 15 Uhr im Wahlamt (UHG B1-214, B1-210 und B1-216) persönlich oder postalisch eingereicht werden oder alternativ elektronisch an zentraleswahlamt@uni-bielefeld.de übermittelt werden. Dabei muss die Unterschrift der Kandidatin im Original eingereicht werden.

Sollten sich hierbei Schwierigkeiten oder Fragen ergeben, kontaktieren Sie bitte das Wahlamt. Zum Einreichen der Erklärungen und Unterschriften der Unterstützer*innen und möglichen Alternativen finden sich mehr Informationen bei dieser Frage.

Mehr Informationen zu den Ämtern der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer zentralen Stellvertreterinnen finden sich auf den Seiten des Gleichstellungsbüro. Auch berät die Wahlbegleitgruppe bei Fragen.

Kann eine Unterschrift auf dem originalen Listenvorschlag bzw. Wahlvorschlag oder einer originalen Unterstützungsliste nicht geleistet werden, kann sie auch auf einer Kopie des originalen Dokuments geleistet werden.

Um das Verfahren zum Einreichen von Listenvorschlägen zu vereinfachen, kann die Unterschrift dem*der Listensprecher*in bzw. der Kandidatin alternativ auch in digitaler Form (d.h. Scan, Foto etc.) oder mittels einer Einverständniserklärung übermittelt werden. Diese Einverständniserklärung zur Kandidatur und die Erklärung zur Unterstützung eines Listenvorschlags finden sich auch bei den jeweiligen Listenvordrucken auf den Unterseiten oder können beim Wahlamt angefragt werden. Sie können dem*der Listensprecher*in bzw. der Kandidatin ebenfalls in digitaler Form (s.o.) zwecks Einreichung beim Wahlamt übermittelt werden.

Die Unterschrift der*des Listensprecherin*Listensprechers bzw. der Kandidatin für das Amt der Gleichstellungsbeauftragten bzw. einer ihrer zentralen Stellvertreterinnen muss im Original eingereicht werden. Auf Nachfrage durch das Wahlamt oder den Wahlausschuss muss der*die Listensprecher*in bzw. die Kandidatin jedoch in der Lage sein, die Originalunterschriften der Kandidat*innen oder ggf. der Unterstützer*innen nachzureichen.

Wahlwerbung

Wie in den letzten Jahren besteht für jede Liste bzw. jeden Wahlvorschlag die Möglichkeit, sich mit einem durch die Liste selbst zu erstellenden Pdf-Dokument online vorzustellen. Eine Veröffentlichung aller eingereichten Dokumente kann frühestens mit den Zweiten Wahlbekanntmachungen der zugelassenen Listen- und Wahlvorschläge (spätestens am 16. Juni 2025) über das Wahlportal erfolgen. Auf diesem Wahlportal ist ausschließlich Wahlwerbung für die Wahlen zum Senat, zu den Fakultätskonferenzen und der SHK-Beauftragten sowie den Wahlen der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer zentralen Stellvertreterinnen möglich.

Aus dem Dokument muss eindeutig hervorgehen, wer als Verfasser*in für den Inhalt des Dokuments verantwortlich ist, um welche Liste es sich handelt (Listenbezeichnung) und für welches Gremium sie kandidiert. Eine Überprüfung durch das Zentrale Wahlamt erfolgt nur in Bezug auf die o.g. Voraussetzungen und ggf. strafrechtlich relevante Inhalte. Einzureichen sind die Pdf-Dokumente elektronisch beim Zentralen Wahlamt (zentraleswahlamt@uni-bielefeld.de).

Ebenfalls können Listen gemäß den jeweils geltenden Regelungen in den Gebäuden der Universität plakatieren oder in der Mensa Flyer auslegen. Ab dem 18. Juni 2025 stehen an verschiedenen Stellen im Hauptgebäude der Universität für die Wahlwerbung ausgewiesene Plakatierungsflächen zur Verfügung.

Briefwahl

Alle Wahlberechtigten der Universität Bielefeld haben die Möglichkeit, ihre Briefwahlunterlagen über ein Online-Formular zu beantragen.  Dies kann zum Beispiel genutzt werden, wenn man in der Wahlwoche nicht in Bielefeld ist und deshalb der Besuch des Wahllokals nicht möglich ist. Der Link zu dem Formular befindet sich ab Ende April 2025 auf der Startseite des Wahlportals. Der Antrag muss enthalten: den Namen, Vornamen, die Matrikelnummer bzw. Uni-ID sowie verpflichtend die Angabe der Anschrift, an welche die Unterlagen verschickt werden sollen. Es können nur solche Anträge bearbeitet werden, die vollständig und eindeutig zuordbar sind.

Anträge können bis zum 23. Juni 2025, 12:00 Uhr gestellt werden. Hinsichtlich des Versandzeitpunkts s. Punkt 18.

Über diesen Antrag auf Briefwahl können Unterlagen für die folgenden Wahlen beantragt werden:

  • Senat,
  • Fakultätskonferenzen,
  • SHK-Beauftragte,
  • BiSEd-Konferenz (für die Gruppe der Studierenden),
  • Nachwahl der zentralen Stellvertreterin der Gleichstellungsbeauftragten.

Jede*r wahlberechtigte Antragsteller*in erhält mit den Briefwahlunterlagen automatisch alle für sie*ihn infrage kommenden Stimmzettel. Der Versand erfolgt durch das Zentrale Wahlamt bzw. durch das Wahlamt der BiSEd.

Informationen über die Möglichkeiten der Briefwahl bei anderen Wahlen (z. B. die StuPa-Wahl oder die Wahl zur BiSEd-Konferenz in den anderen Mitgliedergruppen) finden Sie ggf. in den jeweiligen Ersten Wahlbekanntmachungen.

Sollten technische Probleme (zum Beispiel bei Screenreadern) beim Ausfüllen des Briefwahlantrags auftreten, wenden Sie sich bitte mit per E-Mail oder telefonisch an die Mitarbeiter*innen des Zentralen Wahlamts. Dies gilt auch hinsichtlich der Lesbarkeit aller weiteren auf dem Wahlportal veröffentlichten Dokumente.

Die Uni-ID (Matrikelnummer) wird zwecks eindeutiger Zuordnung und Verifikation im Verzeichnis der Wahlberechtigten abgefragt. So kann gewährleistet werden, dass eine Person nur für sich selbst einen Briefwahlantrag stellen kann und auch nur dieser Person die Unterlagen zugeschickt werden. Jede*r Studierende und Beschäftigte hat eine individuelle und einmalige Matrikelnummer bzw. Uni-ID, die sich auf dem Studierendenausweis bzw. Dienstausweis befindet. Uni-ID und die Ziffer auf dem Bibliotheksausweis sind identisch, jedoch ist die Ziffer auf dem Bibliotheksausweis um eine weitere Zahl ergänzt (diese bitte nicht im Antragsformular mit angeben).

Der Versand der Briefwahlunterlagen wird in der 25. KW vorbereitet. Ein früherer Versand ist aufgrund anderer einzuhaltender Fristen nicht möglich. Sollten Sie die Briefwahlunterlagen trotz fristgemäßer Beantragung bis Ende der 26. KW (27. Juni 2025) noch nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an das Wahlamt.

Der Versand erfolgt an die im Antragsformular eingetragene Anschrift. Diese kann von der Anschrift, welche der Universität zu Kommunikationszwecken mitgeteilt wurde, abweichen. Um zu gewährleisten, dass die beantragten Briefwahlunterlagen Sie auch wirklich dort erreichen, wo Sie sich zum Zeitpunkt der Wahl aufhalten, ist die Angabe einer Anschrift als Pflichtangabe vorgesehen.

Durch die kurzen Fristen kann nicht gewährleistet werden, dass vor allem ins Ausland verschickte Briefwahlunterlagen rechtzeitig bei den Wahlberechtigten ankommen und fristgerecht beim Wahlamt eingehen können.

Die Briefwahlunterlagen müssen bis zum 3. Juli 2025 um 16 Uhr wieder beim Wahlamt eingegangen sein. Der Rückversand kann postalisch oder über die interne Hauspost erfolgen; die Unterlagen können außerdem persönlich im Wahlamt (UHG B1-214, B1-210 und B1-216) oder im Wahllokal während der Öffnungszeiten bei den Wahlhelfer*innen abgegeben werden.

Sollten Sie Briefwahlunterlagen beantragt haben, sich dann aber umentscheiden und doch lieber vor Ort im Wahllokal wählen wollen, dann können Sie dies während der Öffnungszeiten des Wahllokals tun. Bitte bringen Sie, wenn möglich, hierfür alle Unterlagen mit, die Ihnen nach Beantragung der Briefwahl zugeschickt wurden, sowie auf jeden Fall Ihren Dienst- oder Studierendenausweis oder einen sonstigen gültigen amtlichen Lichtbildausweis. Sie erhalten im Wahllokal neue Stimmzettel und können dann in Präsenz wählen.

Bereits ausgefüllte Briefwahlunterlagen können Sie auch bei den Wahlhelfer*innen im Wahllokal abgeben.

Nein, es entstehen den Wähler*innen keine Kosten; die Rücksendung der Wahlunterlagen ist für die Wähler*innen kostenfrei.

Nein, es ist nicht möglich, Briefwahlunterlagen bzw. Wahlunterlagen auf Englisch zu erhalten, da es sich hierbei um offizielle Dokumente handelt, die in deutscher Sprache verfasst sein müssen. Bei Verständnisproblemen oder Fragen können Sie Kontakt zum Wahlamt aufnehmen.

Wahllokal

Das Wahllokal ist im Zeitraum vom 30. Juni bis 3. Juni 2025 von 9 Uhr bis 16 Uhr geöffnet und steht im mittleren Hallendrittel im Universitätshauptgebäude. Vor Ort ist ausgeschildert, wo man z.B. Stimmzettel erhält oder die verschiedenen Wahlurnen stehen.

Im Wahllokal finden die folgenden Wahlen gleichzeitig statt, auch wenn die Öffnungszeiten und Wahltage abweichen können:

  • Wahlen zum Senat und zu den Fakultätskonferenzen in der Gruppe der Studierenden
  • Wahlen der Beauftragten für die studentischen Hilfskräfte
  • Nachwahl der dem Senat zur Wahl vorzuschlagenden Kandidatin für das Amt der zentralen Stellvertreterin der Gleichstellungsbeauftragten aus der Gruppe der Hochschullehrerinnen
  • Wahl zum Studierendenparlament
  • Wahl der BiSEd-Konferenz
  • (verm.) Wahl des ISR-Teams
  • (verm.) Wahl zum Fachschaftsrat Jura

Wahlergebnis

Die Auszählung der Wahlergebnisse zum Senat, zu den Fakultätskonferenzen und der SHK-Beauftragten sowieder Nachwahl der zentralen Stellvertreterin der Gleichstellungsbeauftragten aus der Gruppe der Hochschullehrerinnen wird ab dem 4. Juli 2025 ab 8:30 Uhr  in einem noch zu verkündenden Raum öffentlich erfolgen. So schnell wie möglich im Anschluss werden die Wahlergebnisse in den Dritten Wahlbekanntmachungen veröffentlicht.

Die Wahlergebnisse werden in den Dritten Wahlbekanntmachungen verkündet, die auf dem Wahlportal veröffentlicht werden.

Weitere Fragen

Die im Rahmen der Durchführung der Gremienwahlen erhobenen Daten werden allein zum Zwecke der Durchführung der Wahlen zum Senat der Universität Bielefeld, zu den Fakultätskonferenzen, der SHK-Beauftragten, zur BiSEd-Konferenz in der Gruppe der Studierenden sowie der Nachwahl der zentralen Stellvertreterin der Gleichstellungsbeauftragten aus der Gruppe der Hochschullehrerinnen erhoben. Ihre personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt und nur durch Mitarbeiter*innen der Universität Bielefeld, die mit der Durchführung der Gremienwahlen betraut sind. Eine Weitergabe an Dritte, insbesondere außerhalb der Universität, findet grundsätzlich nicht statt. Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzhinweisen.

Personenbezogene Kommunikation mit dem Zentralen Wahlamt, bspw. bei Fragen zur Wahlberechtigung, Schwierigkeiten bei der Beantragung der Briefwahl oder dem Einreichen von Listenvorschlägen usw. kann persönlich vor Ort erfolgen oder telefonisch oder über personalisierte Uni-E-Mail-Adressen abgewickelt werden, die auf „@uni-bielefeld.de“ enden (bzw. bei bestimmten Fakultäten/Einrichtungen inkl. deren entsprechendes Kürzel, bspw. @math.uni-bielefeld.de oder @cebitec.uni-bielefeld.de). Bei Anfragen von Wähler*innen wird zwecks Verifikation das Geburtsdatum abgefragt. Eine personenbezogene Kommunikation über Funktionsadressen, auf die in der Regel mehr als nur eine Person Zugriff hat, ist nicht möglich.

Die Mitarbeiter*innen finden Sie hier. Gerne können Fragen an die E-Mail-Adresse zentraleswahlamt@uni-bielefeld.de geschickt werden.

Das Zentrale Wahlamt ist in den 1. Bauabschnitt umgezogen. Die neuen Räume sind B1-210, B1-214 und B1-216. Von der zentralen Halle aus erreicht man die Räume am besten über das Treppenhaus hinter den Büros des Studierendensekretariats.

Wer aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage ist, die Stimmzettel selbst auszufüllen, darf die Hilfe einer anderen Person in Anspruch nehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Hilfsperson das 16. Lebensjahr vollendet hat. Sie hat die Versicherung auf dem Wahlschein zu unterzeichnen. Außerdem ist die Hilfsperson zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie durch die Hilfestellung bei der Wahl erlangt hat.

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