Ein Antrag auf Nachteilsausgleich kann gestellt werden, wenn
a) während der Schulzeit Leistungsbeeinträchtigungen vorlagen, die Sie daran gehindert haben, eine bessere Durchschnittsnote zu erreichen (Antrag auf Nachteilsausgleich zur Verbesserung der Durchschnittsnote)
oder
b) während der Schulzeit Umstände vorlagen, die den Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung verzögert haben (Antrag auf Nachteilsausgleich zur Verbesserung der Wartezeit).
Damit bei einer Bewerbung ein entsprechender Nachteilsausgleich Berücksichtigung finden kann, ist ebenfalls ein zusätzlicher Sonderantrag zu stellen. Weitere Informationen zum Nachteilsausgleich im Rahmen der Bewerbung.
Um besonders schwerwiegende Nachteile durch soziale, gesundheitliche oder familiäre Umstände ausgleichen zu können, kann man sich über die Härtefallquote bewerben. Die Anzahl der Studienplätze, die über die Härtefallquote vergeben werden, ist jedoch sehr begrenzt und es kann nicht garantiert werden, dass die Bewerbung hierbei berücksichtigt wird. Die Stiftung für Hochschulzulassung hat Informationen zusammengestellt, wie Zulassungschancen potentiell verbessert werden können (PDF).
Sie können sich auch für mehrere Studiengänge jeweils einzeln bewerben. Für jede Bewerbung erhalten Sie eine separate Zulassung oder Ablehnung. Im Falle einer Zulassung können Sie sich einschreiben bzw. umschreiben. Sollten Nachrückverfahren stattfinden, nehmen Sie daran automatisch teil.
Im Falle einer Ablehnung können Sie sich im Anschluss noch für das Losverfahren bewerben.
Nach einer erfolgreichen Bewerbung müssen Sie sich für ihr Studienfach an der Universität Bielefeld einschreiben. Die Einschreibung ist schriftlich möglich. Ein persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich.
Ausführliche allgemeine Informationen zu Bewerbung und Einschreibung erhalten Studieninteressierte bei dem*der jeweils zuständige*n Sachbearbeiter*in im Studierendensekretariat.
Die externe Beratungsstelle Kombabb berät Studieninteressierte mit Behinderung, chronischer oder psychischer Erkrankung bei allen behinderungs- und krankheitsbedingten Fragen zu Bewerbung und Zulassung.
Bei Fragen können Sie selbstverständlich auch auf die Beratung der ZAB zurückgreifen.