Der Studiengang Public Health ist wissenschaftsorientiert, multidisziplinär und berufsqualifizierend ausgerichtet. In den Lehrveranstaltungen vermitteln wir Ihnen fachwissenschaftliche Kenntnisse und analytisch-methodische Kompetenzen im breiten Spektrum von Public Health, z.B. zu gesundheitspolitischen Reformprozessen, der Gesundheits- und Pflegesystementwicklung, der Gesundheitspsychologie und -soziologie, etc. Im Verlauf des Studiums wenden Sie u.a. Methoden der Epidemiologie und empirischen Gesundheitsforschung an, Sie gewinnen Wissen über die Struktur und Steuerung des Gesundheitswesens, und analysieren Konzepte und Strategien in gesundheitlichen Versorgungsbereichen, wie z.B. Prävention, Pflege und Reha.
Der Studiengang Master of Public Health sieht nach den Grundlagenveranstaltungen im ersten Fachsemester im zweiten und dritten Fachsemester zwei umfassende Wahlpflichtbereiche vor, die Ihnen ein breites Spektrum an Public Health relevanten Inhalten bieten. Dadurch können Sie eigene Schwerpunkte nach Ihren persönlichen Interessen setzen. Im Rahmen unserer Wahlpflichtbereiche können Sie zwischen zwei Profilen wählen:
Tätigkeitsfelder unserer Absolvent*innen sind zum Beispiel: Forschung und Lehre an Hochschulen, Projektmitarbeit und -leitung sowie wissenschaftliche Unterstützung in der öffentlichen (Gesundheits)verwaltung (z.B. RKI), Referent*innentätigkeit bei Sozialversicherungen (Kranken-, Pflege- und Rentenkassen), Projektmitarbeit und -leitung sowie wissenschaftliche Unterstützung im betrieblichen Gesundheitsmanagement in Wirtschaftsunternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Sozialwesens, Referent*innentätigkeit bei internationalen Organisation (z.B. NGO, WHO).
Alle für den Studiengang wichtigen Ordnungen und Bestimmungen, die Modulliste sowie allgemeine Informationen zum Studiengang und dem Bewerbungsverfahren finden Sie auf den Seiten des BIS. Der Masterstudiengang Public Health ist zulassungsbeschränkt. Bitte lesen Sie in jedem Fall die konkreten Zugangsvoraussetzungen für diesen Masterstudiengang in den Fächerspezifischen Bestimmungen.
Alle Informationen zum Bewerbungsverfahren an der Universität Bielefeld erhalten Sie über den folgenden link: https://www.uni-bielefeld.de/studium/studieninteressierte/bewerbung/
Studiengangsleitung: Prof.´in Dr. Celine Miani Vial
Akademische Studienberatung: Frau Lena Schumann
Der Master Public Health startet jedes Jahr im Wintersemester, d.h. im Oktober. Informationen zu den Bewerbungsfristen entnehmen Sie bitte der Webseite „Termine und Fristen“ der Universität Bielefeld ( https://www.uni-bielefeld.de/studium/studieninteressierte/bewerbung/termine-fristen/ )
Die Bewerbung für den Master Public Health ist online über das Bewerbungsportal der Universität Bielefeld möglich. Erreichbar ist das Portal über die Infoseite zur Bewerbung.
Zu beachten ist, dass Bewerber/-innen ohne deutschen Hochschulabschluss ihre Unterlagen zusätzlich per Post an das International Office senden müssen.
Einen klassischen NC gibt es für den Master Public Health an der Universität Bielefeld nicht. Dies liegt daran, dass die Zulassung auf der Grundlage der Abschlussnote und der erreichten Punktzahl für den Studierfähigkeitstest erfolgt. Für Abschlussnote und den Studierfähigkeitstest werden jeweils Punkte vergeben, die dann zu einer Gesamtpunktzahl addiert werden. Entlang dieser Gesamtpunktzahl werden die zur Verfügung stehenden Plätze (derzeit 80) vergeben.
Welche Gesamtpunktzahl ausreicht, um einen Platz zu erhalten, schwankt naturgemäß jedes Jahr und hängt von der Anzahl der Bewerber/-innen und deren Leistungen ab.
Ja, eine Bewerbung für den Master Public Health ist auch dann möglich, wenn zum Zeitpunkt der Online-Bewerbung kein Bachelorzeugnis vorliegt, es aber im Laufe des Sommersemesters erhalten wird. Für die hochzuladenden Unterlagen im Online-Bewerbungsportal reichen dann ein vorläufiges Abschlussdokument unter Ausweisung einer vorläufigen Durchschnittsnote und/oder ein aktuelles Transcript of records oder aussagekräftige Unterlagen im Sinne eines Abschlusszeugnisses aus. Bei Zulassung zum Master Public Health muss das endgültige Bachelorzeugnis (in beglaubigter Kopie) dann nachgereicht werden.
Die im Online-Bewerbungsportal hochzuladenden Bewerbungsunterlagen enthalten:
Die Zulassungsvoraussetzung ist ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium mit mindestens 6-semestriger Regelstudienzeit bzw. 180 LP. Das Masterangebot Public Health richtet sich auch explizit an „fachfremde“ Absolvent*innen, weshalb Vorkurse oder umfassende Kenntnisse über unsere Module nicht vorausgesetzt werden.
Für die Bewerbung an der Universität Bielefeld für den Master Public Health ist es notwendig, zusätzlich einen Studierfähigkeitstest in Form eines Projektentwurfs im Umfang von ca. 10 Seiten einzureichen. Auf der Grundlage der Abschlussnote und des Projektentwurfs werden die Masterplätze dann vergeben.
Alle Formalitäten zu dem Studierfähigkeitstest finden Sie in den fächerspezifischen Bestimmungen, welche auch den rechtlichen Rahmen darstellen. Mit den FAQ´s zum Studierfähigkeitstest bietet die Fakultät Ihnen eine Orientierungshilfe, welche Sie beim Erstellen des Studierfähigkeitstests unterstützen soll.
Für die Bewerbung an der Universität Bielefeld für den Master Public Health ist es notwendig, einen Studierfähigkeitstest in Form eines Projektentwurfs im Umfang von ca. 10 Seiten einzureichen. Dieser Projektentwurf entspricht von der Form her einem Exposé, in dem ein Forschungsvorhaben skizziert wird. Die formale Qualität, Stimmigkeit und gesundheitswissenschaftliche Relevanz Ihres eingereichten Projektentwurfes (Studierfähigkeitstest) sind für die Zulassung zum Master Public Health mitentscheidend. Mit Erstellung des Studierfähigkeitstests sollen Sie als Bewerber*in zeigen, dass Sie in der Lage sind, eine Problemstellung mit Public Health-Relevanz begründet darzulegen und zu erklären, wie Sie diese hypothetisch mit wissenschaftlichen Methoden bearbeiten würden. Eine etwaige Ergebnisdiskussion (wie sie in klassischen Hausarbeiten oft verlangt wird) ist nicht gefragt.
Thematisch sind Sie als Bewerber*in bei ihrem Projektentwurf völlig frei. Sie können auf bereits bearbeitete Themen zurückgreifen oder Ihrem persönlichen Interesse folgen. Die einzige Bedingung ist, dass Ihr Thema eine klare Public-Health-Relevanz aufweist. Das Arbeitsvorhaben ist dabei rein hypothetisch (siehe hierzu: Welche inhaltlichen und formalen Vorgaben gibt es beim Studierfähigkeitstest?).
Der Studierfähigkeitstest wird von Ihnen im Vorfeld eigenständig angefertigt (Eigenständigkeitserklärung) und dann zusammen mit den anderen Bewerbungsunterlagen im Online-Bewerbungsportal hochgeladen. Er ist also Teil der Online-Bewerbung. Auf der Grundlage der Abschlussnote und des Projektentwurfs (siehe hierzu: Wie wird der Studierfähigkeitstest bewertet und welchen formalen Einfluss hat er auf die Bewerbung?) werden die Masterplätze vergeben.
Das Ziel des Studierfähigkeitstests ist es, dass Sie als Bewerber*in zeigen sollen, dass Sie in der Lage sind, eine Problemstellung mit Public-Health-Relevanz begründet darzulegen und zu erklären, wie Sie diese hypothetisch mit wissenschaftlichen Methoden bearbeiten würden. Eine Ergebnisdiskussion (wie Sie in klassischen Hausarbeiten oft verlangt wird) ist nicht gefragt.
Die Gestaltung ist wie eine Projektentwurf für ein gesundheitswissenschaftliches Projekt bzw. ein Exposé. Mit "gesundheitswissenschaftlichem Projekt" ist gemeint, dass Sie ein gesundheitswissenschaftlich relevantes Problem entwickeln und begründen sollen. In einem zweiten Schritt geht es dann darum, aufzuzeigen (und zu begründen), mit welchen ausgewählten wissenschaftlichen Methoden Sie dieses Problem bearbeiten würden, um neue Erkenntnisse und (wenn möglich) eine Lösung des Problems zu gewinnen.
Thematisch sind Sie als Bewerber*in bei Ihrem Projektentwurf völlig frei. Sie können auf bereits bearbeitete Themen zurückgreifen oder Ihrem persönlichen Interesse folgen. Die einzige Bedingung ist, dass Ihr Thema eine klare Public-Health-Relevanz aufweist. Das Arbeitsvorhaben ist dabei rein hypothetisch. Es ist jedoch nicht vorgesehen, bereits an anderer Stelle eingereichte Haus-/Abschlussarbeiten o.ä. unverändert einzureichen, da diese in der Regel nicht den Charakter eines Projektentwurfes haben. Eine gute Orientierung sind Projektentwürfe, die zum Beispiel bei der Bewerbung um Drittmittelförderung eingereicht werden. Eine weitere gute Inspirationsquelle für die verschiedenen wissenschaftlichen Forschungsmethoden sind gesundheitswissenschaftliche Paper aller Art (oder eben Methoden-Handbücher aus den Sozialwissenschaften).
Es gibt für den Studierfähigkeitstest keine festen Formatvorlagen. Sie können sich deshalb an gängigen Formatvorlagen, die Sie bereits aus ihrer Bachelorstudium kennen, orientieren. Deckblätter und Verzeichnisse werden nicht in den vorgegebenen Rahmen von ca. 10 Seiten eingerechnet. Wichtig ist, dass Sie Ihrer Arbeit eine Eigenständigkeitserklärung beilegen.
Bei weiteren Fragen melden Sie sich gerne:
Der Studierfähigkeitstest umfasst eine Prüfung der theoretischen und methodischen Kompetenzen. Er dient der Feststellung, ob Sie als Bewerber*in voraussichtlich in der Lage sein werden, das Masterstudium erfolgreich in der Regelstudienzeit zu absolvieren.
Der fachspezifische Studierfähigkeitstest wird hinsichtlich der folgenden inhaltlichen Anforderungen nach drei Kriterien bewertet:
Für den fachspezifischen Studierfähigkeitstest können maximal 20 Punkte vergeben werden. Die Bewertung erfolgt durch zwei prüfungsberechtigte Personen. Jede prüfungsberechtigte Person vergibt zwischen 0 und 3 Punkten für die Kriterien 1 und 3 sowie zwischen 0 und 4 Punkte für das Kriterium 2. Anschließend wird die Summe der Punkte für den fachspezifischen Studierfähigkeitstest gebildet.
Auf der Grundlage der erreichten Gesamtpunktzahl für die Abschlussnote (24 Punkte -1,0 … 19Punkte 3,5 bis 4,0 nähere Informationen finden Sie hier) und den fachspezifischen Studierfähigkeitstest erfolgt die Vergabe der Studienplätze. Bei Punktgleichheit gibt zunächst die (vorläufige) Note des ersten qualifizierten Abschlusses den Ausschlag. Ist danach noch keine eindeutige Reihung vorzunehmen, entscheidet das Los. Die Zulassung erfolgt auf der Basis der Rangfolge durch das Studierendensekretariat. Sie als Bewerber*innen werden über das Ergebnis des Zulassungsverfahrens mit einem elektronischen Bescheid des Studierendensekretariats informiert.
Bei weiteren Fragen melden Sie sich gerne:
Für Bewerber/-innen mit einem internationalen Abschluss ist es erforderlich, dass die Gleichwertigkeit mit einem mindestens 6-semestrigen Studium incl. Abschlussprüfung an einer deutschen Universität oder Fachhochschule vom International Office an unserer Universität (io@uni-bielefeld.de) bestätigt wurde. Bitte wenden Sie sich dazu an das International Office der Universität Bielefeld.
Bewerber/-innen mit ausländischem Abschluss müssen die erforderlichen Dokumente (amtlich beglaubigt) zusammen mit dem Bewerbungsantrag noch postalisch nachschicken. Auf dem ausgedruckten Bewerbungsantrag steht oben links die Adresse, an die Bewerber/-innen diese Unterlagen schicken müssen.
Falls die Zulassung erfolgt, erhalten Bewerber/-innen den entsprechenden Zulassungsbescheid und teilen dann mit, ob der Studienplatz angenommen wird oder nicht.
Eine Einschreibung ist bis zum 30. September möglich. Falls Bewerber/-innen diesen Termin nicht einhalten können, sollte er/sie sich mit dem International Office bzw. der Fakultät für Gesundheitswissenschaften in Verbindung setzen. Es besteht dann die Möglichkeit einer Fristverlängerung (spätestens 15. November).
Wenn alle benötigten Dokumente vorliegen, brauchen diese nicht erneut zur Einschreibung eingereicht werden. Falls Unterlagen fehlen, wird in der Zulassung die Auflage erteilt, diese entsprechenden Unterlagen noch nachzureichen.
Zur Einschreibung müssen dann nur noch der Antrag auf Einschreibung, die Krankenversicherung (evtl. entsprechende Unterlagen als Auflage) und evtl. eine Kopie vom Pass/Visum (bei Nicht-EUlern) eingereicht werden.
Bewerber/-innen mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung müssen keine Sprachkenntnisse nachweisen.
Bewerber/-innen mit einem internationalen Abschluss müssen vor Beginn des Masterstudiums ihre Sprachkenntnisse durch Zertifikate wie TestDaF oder DSH nachweisen. Dazu kontaktieren Bewerber/-innen das International Office der Universität Bielefeld, um das Zertifikat bestätigen zu lassen.
Kontaktformular des International Office
Die meisten Vorlesungen des Masterstudiengangs Public Health werden in deutscher Sprache gehalten. Umfassende Deutschkenntnisse sind somit notwendig.
Für die Umschreibung in den Masterstudiengang ist bis spätestens 15.11. eines jeden Jahres ein vorläufiger Nachweis über den erfolgreich abgeschlossenen Bachelorstudiengang (die sogenannte „4.0-Bescheinigung“) einzureichen. Das endgültige Bachelorzeugnis (in beglaubigter Kopie) muss dann im Laufe des Semesters nachgereicht werden.
Einen Ablaufplan für die Umschreibung finden Sie beim Studierendensekretariat der Universität Bielefeld
Die meisten Veranstaltungen des Masterstudiengangs Public Health werden in deutscher Sprache durchgeführt. Umfassende Deutschkenntnisse sind somit notwendig.
Ein Teil der Lehrveranstaltungen des Profils „International Perspectives of Public Health“ im Wahlpflichtbereich des Masterstudiengangs werden in englischer Sprache gehalten. Die Studien- und Prüfungsleistungen sowie die Masterarbeit werden auf Englisch erbracht.
Bewerber/-innen mit einem internationalen Abschluss müssen vor Beginn des Masterstudiums ihre Sprachkenntnisse durch Zertifikate wie TestDaF oder DSH nachweisen. Dazu kontaktieren Bewerber*innen das Studierendensekretariat der Universität Bielefeld, um das Zertifikat bestätigen zu lassen.
Melden Sie sich gerne bei der akademischen Studienberatung:
studienberatung.gesundheit@uni-bielefeld.de