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Fakultät für Gesundheitswissenschaften

Prüfungsamt

Uni-Halle
© Universität Bielefeld

Fristverlängerung bei Abschlussprüfungen

Sollten sich während der Bearbeitungszeit Schwierigkeiten ergeben, die Sie nicht absehen konnten und nicht selber verschuldet haben, können Sie einen Verlängerungsantrag stellen oder von der Arbeit zurücktreten. Hierbei ist es wichtig, dass Sie diesen Antrag unverzüglich beim Eintreten der Verzögerung stellen. So erhalten Sie auch die Sicherheit, dass ihr Antrag bearbeitet wird, bevor die Bearbeitungsfrist abläuft.

Für eine Verlängerung aus gesundheitlichen Gründen lassen Sie Ihren Arzt dieses Formular ausfüllen. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht hierfür nicht aus. In der Regel wird die Bearbeitungszeit um den vom Arzt festgestellten Zeitraum der Prüfungsunfähigkeit verlängert.

Besondere Umstände erfordern oft besondere Lösungen, auch hier können Sie eine Fristverlängerung beantragen. Zu solchen besonderen Gründen/Situationen gehören z.B. die Pflege und Betreuung von Kindern und nahen Angehörigen im Krankheitsfall sowie unvorhersehbare und schwerwiegende Ereignisse (höhere Gewalt) etc.. In solchen Fällen wenden Sie sich bitte direkt und unverzüglich an das Prüfungsamt und reichen dieses Formular ein.

Eine Verlängerung aus inhaltlichen Gründen sprechen Sie bitte zunächst mit Ihren Betreuer*innen ab und beantragen diese dann beim Prüfungsamt. Hierzu füllen Sie bitte dieses Formlar aus und lassen es von Ihrer*m Betreuer*in unterschreiben.

Bitte beachten Sie, dass Sie in allen der genannten Fälle Ihren Verlängerungsantrag unverzüglich einreichen müssen. An die Unverzüglichkeit wird von der Rechtsprechung ein sehr strenger Maßstab angelegt: Wenn es dem Prüfling möglich war, eine*n Ärzt*in zu kontaktieren, dann ist es dem Prüfling auch möglich, sich sofort bei der Hochschule (Prüfungsamt) zu melden (bitte ausschließlich per E-Mail), zumindest um kurz das Problem zu benennen.

Bitte beachten Sie, dass wenn Sie uns nicht unverzüglich (zumindest per Mail) über Ihre Prüfungsunfähigkeit informieren, wir Ihren Verlängerungsantrag unter Umständen ablehnen müssen.

Ihr Antrag auf Fristverlängerung kann im Prüfungsamt erst bearbeitet werden, wenn das entsprechende Formular vorliegt. Über die Entscheidung über Ihren Antrag werden Sie dann per Mail informiert und der in der Prüfungsverwaltung hinterlegte Bearbeitungszeitraum ggf. angepasst.

Eine Verlängerung kann bei andauernden oder neu auftretenden Problemen auch mehrfach beantragt werden und ist insgesamt bis maximal zum doppelten vorgesehenen Bearbeitungszeitraum möglich.
 

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