Einladung auswärtiger Wissenschaftlerinnen
Wie aus einem Beitrag in der aktuellen forschung & lehre (3.18, 244-245) von Niessen-Ruenzi und Ruenzi hervorgeht, "können Gastvorträge erfolgreicher Frauen aus der Berufspraxis" sowie "Vorträge von weiblichen Wissenschaftlerinnen (sic) in Forschungsseminaren" als positive Rollenmodelle für Studentinnen fungieren, an deren Verhalten sie sich orientieren können und ihnen damit langfristig "die Scheu vor Wettbewerbssituationen [...] nehmen" (S. 245). Letzteres wird dafür verantwortlich gemacht, dass Frauen in Führungspositionen nach wie vor unterrepräsentiert sind.
Aus diesem Grund möchten wir die Einladung von erfolgreichen Wissenschaftlerinnen als Vortragende unterstützen. Kolleg*innen, die vorweisen, dass mindestens 50% zu Ringvorlesungen oder öffentlichen Kolloquien eingeladenen vortragenden Gäste weiblich sind, können ab sofort bei der Gleichstellung der LiLi-Fakultät einen Antrag auf Reisekostenzuschüsse stellen.
Der formlose Antrag sollte Titel, Konzept und Zielpublikum der Veranstaltung erläutern und ein Programm der Veranstaltung enthalten und kann jederzeit an die Gleichstellungskommission gestellt werden (gleikolili@uni-bielefeld.de). Die Höhe der Förderung kann bis zu 300 Euro betragen. Eine Förderung in vollem Umfang kann nicht geleistet werden.
Tagungsbesuche oder Forschungsreisen von Studierenden und (Post-) Doktorand*innen
Generell kommen für eine Förderung Projekte in Form von Abschlussarbeiten oder Doktorarbeiten in Frage, die sich geschlechter-/gleichstellungspolitischen Themen oder gender-relevanten Forschungsbereichen widmen. Sollten im Zuge dieser Projekte Tagungsbesuche oder kleinere Forschungsreisen sinnvoll sein, ohne dass ein eigener Vortrag angestrebt wird, kann zur Unterstützung ein formloser Antrag bei der Gleichstellungskommission gestellt werden, der sowohl das Thema der Arbeit als auch die Notwendigkeit des Tagungsbesuchs/der Forschungsreise darstellt.
Bewerbungen können von Studierenden, aber auch von (Post-) DoktorandInnen eingereicht werden.
Die Höhe der Förderung kann bis zu 300 Euro betragen. Eine Förderung in vollem Umfang kann nicht geleistet werden.
Das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen ist zum 06. Juli 2017 in Kraft getreten. Es soll Frauen dabei unterstützen, ihren Anspruch auf gleiches Entgelt bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit künftig besser durchzusetzen. Weitere Informationen zum Entgelttransparenzgesetz auf den Seiten des BMFSFJ.