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  • Studium Medizin

    Medizinisches Modell eines Torso, neben dem eine Person in OP-Kleidung steht. Die Person hält das aus dem Modell entnommene Herz in der Hand.

Prüfungsamt

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Kontakt


Ihre Anfragen und Anträge zur Anerkennung nehmen wir gerne unter folgender E-Mailadresse entgegen: anerkennung.medizin@uni-bielefeld.de

Das Prüfungsamt der Medizinischen Fakultät OWL ist Teil des Referats Studium und Lehre und ist zentrale Anlaufstelle für Studierende und Prüfende bei Prüfungsangelegenheiten.

Studierender lässt sich vor einem Bildschirm von einer Mitarbeiterin beraten.

Unsere Aufgaben

Die Mitarbeiter*innen des Prüfungsamtes beraten Studierende in allen Fragen rund um Prüfungsangelegenheiten entsprechend ihres individuellen Studienverlaufs. Kurze Anfragen nehmen wir gerne telefonisch oder per E-Mail entgegen, für längere Gespräche vereinbaren Sie bitte zu den Sprechzeiten einen Termin.

Wir nehmen Anmeldungen zu Prüfungen entgegen, registrieren die Abmeldungen und geben die Zulassungen zu Prüfungen bekannt.

Das Prüfungsamt übernimmt die Ergebnisse aus den Leistungsmeldungen der Prüfenden in die BIS-Prüfungsverwaltung und damit in die Transcripte der Studierenden. Auf Anfrage händigen wir Ihnen ein persönliches Transcript aus.

Nach dem dritten, spätestens im Laufe des vierten Fachsemesters muss die Ausbildungsstätte den Leistungsstand der BAföG Empfänger*innen kontrollieren, an den die Fortführung der Förderung geknüpft ist. Für den Nachweis wenden sich BAföG Empfänger*innen mit einem Formular (Formblatt 5, 05 Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG) an das Prüfungsamt. Der Leisstungsstand wird anhand der nachgewiesenen Leistungspunkte und falls die Grenze nicht erreicht wird, anhand der verbuchten bestandenen Studien- und Prüfungsleistungen geprüft.

Ausgehend von 75% der üblichen Leistungen sind nach dem

a) 3. Fachsemester: 72 Leistungspunkte oder 19 Prüfungsleistungen und 23 Studienleistungen

b) 4. Fachsemester: 95 Leistungspunkte oder 26 Prüfungsleistungen und 32 Studienleistungen

nachzuweisen.

Studierende, die gleichzeitig einen Abschluss im Bachelor "Interdisciplinary Medical Sciences" anstreben, wenden sich zur Beratung bitte an das Prüfungsamt.

 

Ihre Anfragen und Anträge nehmen wir gerne unter folgender E-Mailadresse entgegen: anerkennung.medizin@uni-bielefeld.de


Unterschiede von Quereinsteiger*innen und Hochschulwechsler*innen für die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

Sie möchten Medizin studieren und sind sich unsicher, ob Sie als Quereinsteiger*in oder Hochschulwechsler*in gelten? Keine Sorge, wir erklären Ihnen zunächst den Unterschied.

Ein*e Hochschulwechsler*in war bereits in einem Humanmedizinstudiengang in einer anderen Hochschule eingeschrieben und möchte den Studienort verändern.

Ein*e Quereinsteiger*in hingegen hat bisher in einem fachfremden Studiengang, z. B. Biologie oder Chemie, studiert und möchte in die Medizin wechseln.

Der Unterschied besteht also darin, dass Quereinsteiger*innen in ein neues Fachgebiet einsteigen, während Hochschulwechsler*in ihre akademische Ausbildung an einer anderen Hochschule fortsetzen.

Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen für Hochschulwechsler*innen:

Wenn Sie bereits Studien- und Prüfungsleistungen im Medizinstudiengang einer anderen Hochschule erbracht haben, können Sie sich direkt als erste Anlaufstelle an das Prüfungsamt Medizin der Universität Bielefeld wenden.

Für eine Einstufung in ein höheres Fachsemester des Modellstudiengangs Medizin, reichen Sie bitte den ausgefüllten Antrag, Ihr Transcript und den Nachweis Ihres Erste-Hilfe-Kurses ein.

Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen für Quereinsteiger*innen:

Wenn Sie sich als Quereinsteiger*in für den Modellstudiengang Medizin bewerben möchten, gibt es bestimmte Schritte, die Sie unternehmen müssen, um Ihre Studien- und Prüfungsleistungen anerkennen zu lassen:

  1. Bitte wenden Sie sich zunächst an das zuständige Landesprüfungsamt, um Ihre Prüfungs- und Studienleistungen anerkennen zu lassen und informieren Sie sich auf dessen Webseiten über die dort einzureichenden Unterlagen. Welches Landesprüfungsamt für Sie zuständig ist, entnehmen Sie bitte dem Merkblatt auf der Seite des Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie (Formulare und Hinweise, Merkblatt Humanmedizin).
  2. Sobald Sie den Anerkennungsbescheid erhalten haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Prüfungsamt Medizin der Universität Bielefeld auf.

Einstufung in ein höheres Fachsemester

Der Modellstudiengang Medizin an der Universität Bielefeld unterscheidet sich von regulären Studiengängen durch eine andere Struktur, inhaltliche Schwerpunktsetzung und interdisziplinäre Ausrichtung. Unter anderem gibt es keine Trennung in einen vorklinischen und klinischen Studienabschnitt. Stattdessen wird bereits im ersten Semester mit klinischen Studieninhalten begonnen. Dies kann die Anerkennung von Kursen und die Gestaltung eines individuellen Stundenplans deutlich erschweren.

Bitte beachten Sie, dass eine Teil-Anerkennung von Leistungen nach § 4 (4) der Studien- und Prüfungsordnung für den Modellstudiengang Medizin nicht möglich ist.

Alle Informationen zur Anerkennung, Anrechung und Einstufung finden Sie hier.

Den Antrag auf Anerkennung finden Sie hier. Bitte lesen Sie auf Seite 2 des Antrags die Hinweise zur Bearbeitung sorgfältig durch und fügen Sie erforderlichen Unterlagen bei. Unvollständige Anerkennungsanträge werden nicht bearbeitet.

Bei offenen Fragen können Sie sich gerne an das Prüfungsamt der Medizinischen Fakultät OWL wenden.

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