zum Hauptinhalt wechseln zum Hauptmenü wechseln zum Fußbereich wechseln Universität Bielefeld Play Search

Prüfungsamt

© Universität Bielefeld

Prüfungsamt Rechtswissenschaft

Aktuelles

Beschluss der Fakultätskonferenz vom 16.10.2024

Gemäß § 13 Abs. 2 S. 1 StudPrO 2023 wird der SPB 5 mit Wirkung zum 31.3.2025 endgültig eingestellt. Er kann letztmalig im Wintersemester 2024/25 gewählt werden und muss dann bis zum 31.3.2026 abgeschlossen werden; andernfalls ist ein Wechsel in einen anderen Schwerpunktbereich erforderlich. Erbrachte Leistungen werden anerkannt.

SPB-Klausuren sind vollständig verbucht (25.09.2024)

  • SPB 1: Fünfstündige Aufsichtsklausur
  • SPB 2: GmbH-Recht
  • SPB 2: Insolvenzrecht
  • SPB 2: Nachhaltigkeit und Gesellschaftsrecht
  • SPB 3: Fünfstündige Aufsichtsarbeit 
  • SPB 5: Fünfstündige Aufsichtsarbeit
  • SPB 6: Principles of WTO-Law
  • SPB 6: Migrationsrecht II
  • SPB 6: Europäisches Verwaltungsrecht
  • SPB 7: Fünfstündige Aufsichtsklausur
  • SPB 8: Strafvollzug
  • SPB 8: Jugendstrafrecht
  • SPB 8: Wirtschaftsstrafrecht AT
  • SPB 8: Wirtschaftsstrafrecht BT (120 min)
  • SPB 8: Besondere Probleme des Strafverfahrensrechts
  • SPB 8: Fehlurteile im Strafverfahren
  • SPB 8: Einführung in das Steuerstrafrecht
  • SPB 9: Patentrecht
  • SPB 9: Vergaberecht
  • SPB 9: Urheberrecht
  • SPB 9: Datenschutzrecht
  • SPB 10: Aktuelle Probleme der Rechtspolitik
  • SPB 10: Theorie der Verfassung des Umweltrechs

 

SPB-Hausarbeiten:

  • SPB 1: Rechtsdurchsetzung im Privatrecht
  • SPB 1: Erbrechtspraxis
  • SPB 2: Insolvenzrecht
  • SPB 2: GmbH-Recht
  • SPB 3: Internationales Privatrecht
  • SPB 3: Internationales Zivilverfahrensrecht
  • SPB 6: Human Rights and Colonialism 2023 (Reading Club)
  • SPB 7: Seminar im Arbeitsrecht (SK)
  • SPB 7: Seminar im zu aktuellen Fragen (Arbeitsrecht - OR)
  • SPB 7: Seminar im zu aktuellen Fragen (Sozialrecht- OR)
  • SPB 8: Wirtschaftsstrafrecht AT 2023 (Teilverbuchung)
  • SPB 8: Wirtschaftsstrafrecht BT 2023
  • SPB 8: Jugendstrafrecht 2020
  • SPB 8: Jugendstrafrecht 2023 (Teilverbuchung)
  • SPB 8: Besondere Probleme des Strafverfahrensrecht 2020 (Teilverbuchung)
  • SPB 8: Besondere Probleme des Strafverfahrensrecht 2023 (Teilverbuchung)
  • SPB 8: Einführung in das Steuerstrafrecht
  • SPB 8: Fehlurteile im Strafverfahrensrecht
  • SPB 9: Vergaberecht 2023
  • SPB 9: Patentrecht
  • SPB 9: Datenschutzrecht
  • SPB 10: Finanz- und Steuerverfassungsrecht
  • SPB 10: Aktuelle Fragen d. deutschen u. europäischen Verfassungsrechts

 

Lt. Beschluss des Prüfungsausschusses vom 08.11.2023 gelten für den Studiengang "Erste Prüfung (Staatsexamen)" nachstehende Kommunikationsformen nach der StudPrO 2023:

Festlegung_nach_15_StudPrO2023.pdf

E-Mail des Studiendekans: Neue StudPrO in Kraft getreten (02.10.2023)

Liebe Studierende,

gestern ist die neue Studien- und Prüfungsordnung in Kraft getreten. Gleichzeitig ist die bisherige Studien- und Prüfungsordnung 2020 außer Kraft getreten. Die neue Ordnung finden Sie unter https://ekvv.uni-bielefeld.de/sinfo/publ/staatspruefung/rechtswissenschaft/pdf und den Studienplan unter https://ekvv.uni-bielefeld.de/sinfo/publ/staatspruefung/rechtswissenschaft/pdf2.

Die neue Studien- und Prüfungsordnung gilt für alle Studierende im Studiengang Rechtswissenschaft Erste Prüfung. Für Studierende, die ihr Studium vor dem 1.10.2023 aufgenommen haben, gelten die Übergangsregelungen gem. § 57 Abs. 2-7 StudPrO 2023. Bei Fragen zu den Übergangsregelungen und zur neuen StudPrO wenden Sie sich bitte an das Studienbüro (https://uni-bielefeld.de/studienbuero).

Die Anerkennung von Leistungen, die unter der StudPrO 2020 oder einer früheren Studien- und Prüfungsordnung erbracht wurden, erfolgt kraft Gesetzes; ein Antrag ist nicht erforderlich. Auf der technischen Ebene der Prüfungsverwaltung kann diese Anerkennung jedoch erst durchgeführt werden, wenn die Ergebnisse der Hausarbeiten und Wiederholungsklausuren des Sommersemesters vorliegen und davon abhängige externe IT-Arbeiten durchgeführt worden sind. Nach derzeitigem Planungsstand werden Sie daher die anerkannten Leistungen voraussichtlich nicht vor Ende November 2023 in Ihrer Leistungsübersicht der Prüfungsverwaltung im eKVV sehen. Ich bitte Sie deshalb, von Nachfragen beim Prüfungsamt abzusehen. Bei Fragen zu den Anerkennungsregelungen steht Ihnen das Studienbüro zur Verfügung.

Ich wünsche Ihnen schon jetzt einen guten Start in das neue Semester bzw. das Studium.

Herzliche Grüße
Frank Weiler
Studiendekan und Vorsitzender des Prüfungsausschusses

Überblick zu welchen Klausuren Sie im ekVV angemeldet sind

Auf der Seite https://ekvv.uni-bielefeld.de/kvv_publ/publ/Stundenplan_Klausuren.jsp?login=x erhalten Sie einen Überblick zu welchen Klausuren Sie im ekVV angemeldet sind.

Liebe Studierende,

in der neuen Studien- und Prüfungsordnung (Geltung ab 1.10.2023) wird es voraussichtlich abweichend vom bisherigen Planungs zu einer Änderung bzgl. der Anforderungen an die Zulassung zu einer Zwischenprüfungsklausur kommen.

Wie bereits in den Info-Veranstaltungen im Oktober/November 2022 mitgeteilt, setzt die Zulassung zu einer Zwischenprüfungsklausur voraus, dass jeweils zwei Zulassungsklausuren und eine Hausarbeit aus dem jeweiligen Rechtsgebiet vorliegen. Bislang war allerdings angedacht, dass eine der drei Hausarbeiten durch eine Grundlagenleistung zu ersetzen ist. Aus unterschiedlichen Gründen (u.a. weil ab dem 17.2.2025 für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung insgesamt vier Hausarbeiten erfolgreich absolviert sein müssen, davon jeweils eine aus dem Bürgerlichen Recht, dem Öffentlichen Recht und dem Strafrecht) wird auf diese Ersetzung voraussichtlich verzichtet werden. Die Grundlagenleistung wird stattdessen eine weitere Prüfungsleistung sein, die für die Zulassung zu einer Schwerpunktbereichshausarbeit oder -klausur (je nach Schwerpunktbereich) erforderlich ist.

Die Folien der Info-Veranstaltung sind entsprechend aktualisiert worden und können auf der Webseite des Studienbüros eingesehen werden (https://www.uni-bielefeld.de/fakultaeten/rechtswissenschaft/studium/beratungsstellen/studienbuero/hilfreiche-dokumente/).

Diese Informationen sollen Ihnen bei der Planung ihres Studiums helfen. Bei Fragen zur Studiengestaltung wenden Sie sich bitte an das Studienbüro.

Herzliche Grüße
Frank Weiler
Studiendekan

Hinweis zur fehlenden Leistungsverbuchung im Pflichtfach (insb. im Hinblick auf die Anmeldung zu den SPB-Leistungen)

Liebe Studierende,

sämtliche dem Prüfungsamt gemeldeten Pflichtfachleistungen sind durch das Prüfungsamt verbucht. Bei Fragen über den Verbleib Ihrer Leistung wenden Sie sich daher bitte an den entsprechenden Lehrstuhl.

Sollte es sich bei den fehlenden Leistungen um die letzten Leistungen zum Erreichen der Zwischenprüfung handeln, können Sie sich trotzdem bereits zu den SPB-Leistungen anmelden. Die Zulassungskontrolle wird erst im Anschluss durch das Prüfungsamt durchgeführt.

Hinweis zur Versuchszählung bei Prüfungsunfähigkeit

Sollten Sie auf Grund einer Prüfungsunfähigkeit nicht an einer Klausur teilgenommen und sich ordnungsgemäß krankgemeldet haben, erscheint diese Klausur trotzdem in Ihrer Leistungsübersicht. Der Leistung wird allerdings der Vermerk angefügt, dass Sie auf Grund attestierter Prüfungsunfähigkeit nicht teilgenommen haben.

Bitte lassen Sie sich nicht dadurch verunsichern, dass bei der Versuchsangabe der aktuelle Stand Ihrer Versuchszählung ausgegeben wird. Durch den krankheitsbedingten Rücktritt wird die Versuchszählung angehalten. D.h. handelt es sich um Ihren ersten Versuch, wird der nächste Klausurtermin weiterhin als erster Versuch gezählt.

Die Verbuchung der SPB-Klausuren ist vollständig abgeschlossen.

 

Den Antrag auf Erteilung des Schwerpunktbereichszeugnisses können Sie formlos per E-Mail unter Mitteilung Ihrer Matrikelnummer stellen.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 59 Abs. 3 Satz 3 StudPrO 2020 mit dem Antrag auf Erteilung des Schwerpunktbereichszeugnisses der Verbesserungsversuch ausgeschlossen ist.

Bitte formulieren Sie ihre Mail daher deutlich als Antrag.

Für den Antrag auf Einsichtnahme ist die Mitteilung der Veranstaltung nebst Ihrer Kennziffer sowie Ihrer Uni-Mailadresse erforderlich.

Die SPB-Klausuren werden Zug um Zug eingescannt, so dass bzgl. der Übersendung um ein wenig Geduld gebeten wird.

Zum Seitenanfang