In diesem Semester werden letztmalig sowohl Studierende nach der StudPrO 2020 als auch nach der StudPrO 2023 an den SPB-Klausuren teilnehmen.
Grundsätzlich gelten für diese Gruppen unterschiedliche Regelungen bzgl. der zugelassenen Hilfsmittel:
StudPrO 2020 - § 56
(5) Es dürfen nur die zugelassenen Hilfsmittel benutzt werden.
Es dürfen alle Arten von Gesetzestexten benutzt werden, auch eigene, ungebundene Ausdrucke. Die Texte dürfen keine Anmerkungen enthalten. Post-its zum Auffinden der einzelnen Gesetze dürfen nur in geringer Anzahl und unbeschriftet vorhanden sein. Maßvolle, einfarbige Unterstreichungen sind gestattet
StudPrO 2023 - § 48
(5) Es dürfen nur die für die jeweilige Prüfung ausdrücklich zugelassenen Hilfsmittel mitgeführt und/oder benutzt werden.
Verlagsmäßig veröffentlichte Gesetzestexte ohne Veränderungen (insbesondere Eintragungen, An- oder Unterstreichungen, Klebezettel) gelten als im Sinne des Satzes 1 zugelassen, sofern der*die Prüfer*in nichts oder nichts Anderes bestimmt hat.
Für die nachstehend aufgeführten Klausuren haben die Lehrenden folgende Hilfsmittel festgelegt:
SPB 1 fünfstündige Aufsichtsarbeit
Es dürfen alle Arten von Gesetzestexten benutzt werden, auch eigene, ungebundene Ausdrucke. Die Texte dürfen keine Anmerkungen enthalten. Post-its zum Auffinden der einzelnen Gesetze dürfen nur in geringer Anzahl und unbeschriftet vorhanden sein. Maßvolle, einfarbige Unterstreichungen sind gestattet
SPB 2 Insolvenzrecht
Es dürfen alle Arten von Gesetzestexten benutzt werden, auch eigene, ungebundene Ausdrucke. Die Texte dürfen keine Anmerkungen enthalten. Post-its zum Auffinden der einzelnen Gesetze dürfen nur in geringer Anzahl und unbeschriftet vorhanden sein. Maßvolle, einfarbige Unterstreichungen sind gestattet
SPB 2 Recht der Familienunternehmen
Es dürfen auch Steuergesetze mitgenommen werden, müssen aber nicht + Gesetzestexte. Auch hier ohne Markierungen, Unterstreichen o.ä. oder Post Its (Post Its dürfen erst während der Klausur befestigt werden).
SPB 2 Aktienrecht
Es darf ein Ausdruck des Deutschen Corporate Governance Kodex mitgenommen werden sowie Gesetzestexte. Allerdings ohne Markierungen, Unterstreichen o.ä. oder Post Its (Post Its dürfen erst während der Klausur befestigt werden).
SPB 3 fünfstündige Aufsichtsarbeit
Sowohl für die Studierenden nach der StudPrO 2023 als auch für diejenigen nach der StudPrO 2020 sind als Hilfsmittel alle Arten von Gesetzestexten, auch eigene, ungebundene Ausdrucke, keine Anmerkungen, unbeschriftete Post-its nur in geringer Anzahl sowie maßvolle, einfarbige Unterstreichungen zugelassen.
SPB 5 fünfstündige Aufsichtsarbeit
Als Hilfsmittel ist, neben den üblichen Gesetzessammlungen, zusätzlich unsere Gesetzessammlung „Begleitvorschriften zum Umweltrecht“ zugelassen, die den Studierenden als pdf-Datei zum Ausdrucken zur Verfügung gestellt wurde.
SPB 6 Europäisches Verfassungsrecht
Es dürfen alle Arten von Gesetzestexten benutzt werden, auch eigene, ungebundene Ausdrucke. Die Texte dürfen keine Anmerkungen enthalten. Post-its zum Auffinden der einzelnen Gesetze dürfen nur in geringer Anzahl und unbeschriftet vorhanden sein. Maßvolle, einfarbige Unterstreichungen sind gestattet.
SPB 6 Politiken der EU: Prioritäten und aktuelle Herausforderungen
Es dürfen alle Arten von Gesetzestexten benutzt werden, auch eigene, ungebundene Ausdrucke. Die Texte dürfen keine Anmerkungen enthalten. Post-its zum Auffinden der einzelnen Gesetze dürfen nur in geringer Anzahl und unbeschriftet vorhanden sein. Maßvolle, einfarbige Unterstreichungen sind gestattet.
SPB 6 Principles of Public International Law
Zulässige Hilfsmittel sind "Völkerrechtliche Verträge", wie sie beispielsweise vom Beck-Verlag als "Beck-Texte" herausgegeben werden. Es dürfen alle Arten von völkerrechtlichen Verträgen benutzt werden, auch eigene, ungebundene Ausdrucke. Die Texte dürfen keine Anmerkungen enthalten. Post-its zum Auffinden der einzelnen völkerrechtlichen Verträge dürfen nur in geringer Anzahl und unbeschriftet vorhanden sein. Maßvolle, einfarbige Unterstreichungen sind gestattet.
SPB 6 Migrationsrecht I
Es dürfen alle Arten von Gesetzestexten benutzt werden, auch eigene, ungebundene Ausdrucke. Die Texte dürfen keine Anmerkungen enthalten. Post-its zum Auffinden der einzelnen Gesetze dürfen nur in geringer Anzahl und unbeschriCet vorhanden sein. Maßvolle, einfarbige Unterstreichungen sind gestattet.
SPB 7 fünfstündige Aufsichtsarbeit
Die Studierenden dürfen alle Arten von Gesetzestexten, auch ausgedruckte und ungebundene Exemplare benutzen. Die Texte dürfen keine Anmerkungen enthalten. Post-its zum Auffinden der einzelnen Gesetze dürfen nur in geringer Anzahl und unbeschriftet vorhanden sein. Maßvolle, einfarbige Unterstreichungen sind gestattet.
SPB 8 Grundlagen der Kriminologie
Für die Studierenden, die nach der StudPrO 2023 schreiben, werden auch die bisher nach der StudPrO 2020 erlaubten Hilfsmittel zugelassen.
SPB 8 Strafrechtliche Sanktionen
SPB 8 Medizinstrafrecht
Als Hilfsmittel ist lediglich ein Gesetzestext des Strafgesetzbuchs (StGB) zulässig und auch ausreichend. Sollten davon abweichende Gesetze benötigt werden, so sind diese in der Aufgabenstellung abgedruckt.
SPB 8 Unternehmenssanktionsrecht
Es dürfen alle Arten von Gesetzestexten benutzt werden, auch eigene, ungebundene Ausdrucke. Die Texte dürfen keine Anmerkungen enthalten. Post-its zum Auffinden der einzelnen Gesetze dürfen nur in geringer Anzahl und unbeschriftet vorhanden sein. Maßvolle, einfarbige Unterstreichungen sind gestattet
SPB 8 Methodik der Strafverteidigung
Es dürfen alle Arten von Gesetzestexten benutzt werden, auch eigene, ungebundene Ausdrucke. Die Texte dürfen keine Anmerkungen enthalten. Post-its zum Auffinden der einzelnen Gesetze dürfen nur in geringer Anzahl und unbeschriftet vorhanden sein. Maßvolle, einfarbige Unterstreichungen sind gestattet
SPB 8 Rechtsmittel und Rechtsbehelfe
Es dürfen alle Arten von Gesetzestexten benutzt werden, auch eigene, ungebundene Ausdrucke. Die Texte dürfen keine Anmerkungen enthalten. Post-its zum Auffinden der einzelnen Gesetze dürfen nur in geringer Anzahl und unbeschriftet vorhanden sein. Maßvolle, einfarbige Unterstreichungen sind gestattet
SPB 9 Markenrecht
Für die Studierenden nach StudPrO 2023 sollen die gleichen Hilfsmittelregelungen gelten wie für die nach der StudPrO 2020.
SPB 9 Medienrecht
Es dürfen alle Arten von Gesetzestexten benutzt werden, auch eigene, ungebundene Ausdrucke. Die Texte dürfen keine Anmerkungen enthalten. Post-its zum Auffinden der einzelnen Gesetze dürfen nur in geringer Anzahl und unbeschriftet vorhanden sein. Maßvolle, einfarbige Unterstreichungen sind gestattet.
SPB 9 Softwarevertragsrecht
SPB 10 Staatslehre
Für diese Klausur werden keine Gesetzestexte benötigt. Als Hilfsmittel sind folgende Bücher zugelassen:
Unterstreichungen in beiden Büchern (Gerstenberger und Fisahn) sind zulässig. Ebenfalls sind Ausdrucke beider Bücher sowie des Aufsatzes von Frau Gerstenberger erlaubt.
SPB 10 Theoretische Grundlagen des Staates und Geschichte der Staatsideen
Zur Klausur werden Reader ausgegeben. Zulässiges Hilfsmittel ist nur dieser neu gedruckte Reader, der in elektronischer Form auch der Vorlesung zugrunde lag. Neben dem Reader ist auch ein Grundgesetz als Hilfsmittel zugelassen. Es dürfen alle Arten von Gesetzestexten benutzt werden, auch eigene, ungebundene Ausdrucke. Die Texte dürfen keine Anmerkungen enthalten. Post-its zum Auffinden der einzelnen Gesetze dürfen nur in geringer Anzahl und unbeschriftet vorhanden sein. Maßvolle, einfarbige Unterstreichungen sind gestattet.
SPB 10 Verfassungsgeschichte in Deutschland nach 1945
Es können für die Klausur alle Hilfsmittel nach alter Prüfungsordnung genutzt werden.
SPB 10 Principles of Public International Law
Zulässige Hilfsmittel sind "Völkerrechtliche Verträge", wie sie beispielsweise vom Beck-Verlag als "Beck-Texte" herausgegeben werden. Es dürfen alle Arten von völkerrechtlichen Verträgen benutzt werden, auch eigene, ungebundene Ausdrucke. Die Texte dürfen keine Anmerkungen enthalten. Post-its zum Auffinden der einzelnen völkerrechtlichen Verträge dürfen nur in geringer Anzahl und unbeschriftet vorhanden sein. Maßvolle, einfarbige Unterstreichungen sind gestattet.
SPB 10 Wirtschaftsverfassungsrecht
Es dürfen alle Arten von Gesetzestexten benutzt werden, auch eigene, ungebundene Ausdrucke. Die Texte dürfen keine Anmerkungen enthalten. Post-its zum Auffinden der einzelnen Gesetze dürfen nur in geringer Anzahl und unbeschriftet vorhanden sein. Maßvolle, einfarbige Unterstreichungen sind gestattet.
SPB 10 Europäisches Verfassungsrecht
Es dürfen alle Arten von Gesetzestexten benutzt werden, auch eigene, ungebundene Ausdrucke. Die Texte dürfen keine Anmerkungen enthalten. Post-its zum Auffinden der einzelnen Gesetze dürfen nur in geringer Anzahl und unbeschriftet vorhanden sein. Maßvolle, einfarbige Unterstreichungen sind gestattet.
Für den Antrag auf Einsichtnahme ist die Mitteilung der Veranstaltung nebst Ihrer Kennziffer sowie Ihrer Uni-Mailadresse erforderlich.
Die SPB-Klausuren werden Zug um Zug eingescannt, so dass bzgl. der Übersendung um ein wenig Geduld gebeten wird.
Die SPB-Klausuren und -Hausarbeiten werden über die Prüfungsverwaltung digital zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.
Den Antrag auf Erteilung des Schwerpunktbereichszeugnisses können Sie formlos per E-Mail unter Mitteilung Ihrer Matrikelnummer stellen.
Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 59 Abs. 3 Satz 3 StudPrO 2020 mit dem Antrag auf Erteilung des Schwerpunktbereichszeugnisses der Verbesserungsversuch ausgeschlossen ist.
Bitte formulieren Sie ihre Mail daher deutlich als Antrag.