Die Rechtswissenschaft gehört in Deutschland zu den beliebtesten Studienfächern. Ein erfolgreich abgeschlossenes Studium qualifiziert zu einer Vielzahl attraktiver Berufe in den unterschiedlichsten Aufgabengebieten. Deutschlandweit bieten inzwischen über 40 Fakultäten/Fachbereiche rechtswissenschaftliche Studienangebote an.
Die Bielefelder Fakultät für Rechtswissenschaft hat zurzeit insgesamt rund 4.000 Studierende (davon etwa 3.600 im Hauptfach) und versteht sich als Teil einer modernen Reformuniversität.
Sie bietet verschiedene Möglichkeiten des juristischen Studiums. Neben der „klassischen“ Ausbildung zum juristischen Staatsexamen (sog. „Erste Prüfung“) bestehen auch Bachelorstudiengänge. Dazu gehören der Bachelor Recht und Management und Rechtswissenschaft im Nebenfach für die Studierenden, die im Hauptfach ein anderes Fach belegen und darin ihren Bachelor-Abschluss anstreben.
Empirische Nachweise, welche Fähigkeiten ein/e erfolgreiche/r Jurist/in aufweist, gibt es nicht. Es lässt sich aber durch Erfahrung sagen, was für den Studienerfolg förderlich sein kann:
Dazu ein kleiner Fall, dessen Betrachtung sich im Strafrecht, Zivilrecht und Öffentlichem Recht unterscheidet:
„A will auf eine Vogelscheuche schießen, übersieht aber, dass es sich dabei um B handelt und verletzt diesen leicht.“
Schauen Sie sich die Betrachtung dieses Falls in den verschiedenen Rechtsgebieten an! Auch wenn Jura oft vorgeworfen wird, es wäre ein trockenes Fach, so kann dieser Vorwurf leicht entkräftet werden. Mit stupidem Auswendiglernen kommt man nicht weit. Es geht darum, das Leben mit Recht und das Recht mit Leben zu füllen!
Unser kleiner Fall:
"A will auf eine Vogelscheuche schießen, übersieht aber, dass es sich dabei um B handelt und verletzt diesen leicht."
Das Zivilrecht beschäftigt sich mit den rechtlichen Verhältnissen, die private Personen eingehen können und zwischen diesen bestehen. Auf den obigen Fall angewandt, drängt sich offensichtlich die Frage auf, inwiefern der B von dem A nun Schadensersatz verlangen kann (z.B. in Form von Schmerzensgeld), was Inhalt des Deliktsrechts und damit der gesetzlichen Schuldverhältnisse wäre. Aber auch sachenrechtlich, also unter Betrachtung der Rechtsbeziehungen zwischen Rechtssubjekten und Rechtsobjekten bietet der Fall eine spannende Frage. Wem gehört eigentlich das Gewehr, mit dem der A geschossen hat? Diese und andere Fragen lernen Sie in den Vorlesungen zum Bürgerlichen Gesetzbuch kennen.
Unser kleiner Fall:
„A will auf eine Vogelscheuche schießen, übersieht aber, dass es sich dabei um B handelt und verletzt diesen leicht.“
Das Öffentliche Recht betrachtet im Gegensatz zum Zivilrecht, die rechtlichen Verhältnisse im Verhältnis von Staat zu Bürger. Inwiefern kann der Staat als Staatsmacht gegenüber dem untergeordneten Bürger Handeln durchsetzen oder ihm Pflichten auferlegen? Wie kann der Bürger umgekehrt vom Staat hoheitliches Handeln einfordern? In unserem Fall wäre dann die Frage zu prüfen, wie der Staat das Verhalten des A verhindern kann. Dies ist einer der Hauptanwendungsfälle im Polizeirecht.
Unser kleiner Fall:
„A will auf eine Vogelscheuche schießen, übersieht aber, dass es sich dabei um B handelt und verletzt diesen leicht.“
Im Strafrecht wird die Frage beantwortet, wie das Verhalten des A nach den strafrechtlichen Vorschriften zu behandeln ist.
Hierbei steht maßgeblich die Frage der Strafbarkeit im Vordergrund. In den Vorlesungen zum Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches werden Sie über den Teil der Normen informiert, die für alle darauffolgenden Teile des Strafgesetzbuches gelten, also zum Beispiel, was die Folgen eines Irrtums sind. Die Vorlesungen in den darauffolgenden Semestern behandeln dann die einzelnen Straftatbestände wie Delikte gegen das Vermögen und Eigentum (klassisch sind hier natürlich der Betrug und Diebstahl zu nennen), die Delikte gegen die Person (für den Fall ganz relevant die Vorschriften zu Mord, Totschlag und Körperverletzung) und die sonstigen Delikte.