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Stiftung Prof. Dr. oec. Westerfelhaus

© Universität Bielefeld

N4 - "Auswirkungen des Vorschlags der OECD zur Neutralisierung hybrider Gestaltungen"

Antragsteller:

Prof. Dr. Wolfram Scheffler
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät Fachbereich Wirtschaftswissenschaften
Institute for Finance, Auditing, Controlling, Taxation
Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Steuerlehre

Projektstatus: abgeschlossen

Zeitraum: 2016-2017

Förderstandort: Nürnberg

Projektbeschreibung:

Die OECD arbeitet in Abstimmung mit den G20 an einem umfangreichen Projekt zur Vermeidung von Gewinnverkürzungen und Gewinnverlagerungen. Der Aktionsplan 2 beschäftigt sich mit der Neutralisierung der Effekte hybrider Gestaltungen (hybrid mismatch arrangements).

Die OECD versteht unter hybriden Gestaltungen Besteuerungsinkongruenzen bei Zahlungen im Zusammenhang mit hybriden Finanzinstrumenten sowie bei Zahlungen von einem hybriden Rechtsträger bzw. an einen hybriden Rechtsträger. Die Besteuerungsunterschiede bei einem hybriden Finanzinstrument ergeben sich daraus, dass es beim Zahlenden als Fremdkapital und beim Empfänger als Eigenkapital qualifiziert wird. Als hybrider Rechtsträger werden Rechtsformen bezeichnet, die in einem Staat transparent (wie Betriebsstätten, Personengesellschaften) und im anderen intransparent (Trennungsprinzip, wie Kapitalgesellschaften) besteuert werden. Diese unterschiedliche Einordnung kann dazu führen, dass erstens eine Zahlung beim Zahlenden als Betriebsausgabe abziehbar und beim Empfänger nicht als Betriebseinnahme steuerpflichtig ist (deduction/no inclusion) und dass zweitens für dieselbe Zahlung in zwei Staaten ein Betriebsausgabenabzug gewährt wird (double deduction).

In dem Projekt soll der Aktionsplan 2 der OECD in drei, aufeinander aufbauenden Schritten analysiert werden. Im ersten Schritt geht es darum, die differenziert ausgestalteten Vorschläge der OECD zur Vermeidung dieser (im Hinblick auf das Steueraufkommen und aus systematischer Sicht) als unbefriedigend empfundenen Rechtsfolgen vorzustellen und zu systematisieren. Es soll untersucht werden, welchem Staat nach den Vorstellungen der OECD das Besteuerungsrecht zusteht und welche Steuerbelastung für die Unternehmen damit verbunden ist. Möglicherweise bestehende Widersprüche oder offene Punkte sollen aufgezeigt werden. Im zweiten Schritt soll analysiert werden, ob sich die Vorschläge der OECD mit den Richtlinien der EU Kommission vom 25.10.2016 zu hybriden Gestaltungen innerhalb des Gemeinschaftsgebiets und mit Drittländern decken bzw. welche Abweichungen auftreten. Im dritten Schritt soll geprüft werden, wie sich die auf supranationaler Ebene erarbeiteten Vorschläge auf das deutsche Steuerrecht auswirken, d.h. welche Änderungen im deutschen Steuerrecht durch das Anti-BEPS-Umsetzungsgesetz bereits aufgenommen wurden, welche weiteren Änderungen möglicherweise vorzunehmen sind und wie sich diese auf die Belastung von deutschen Unternehmen mit ausländischen Geschäftstätigkeiten sowie auf ausländische Unternehmen mit inländischen Aktivitäten auswirken. Soweit es möglich ist, sollen die Rechtsfolgen in anderen Staaten mit in die Betrachtung einbezogen werden.

Publikationen:

  • Scheffler, Wolfram / Herttrich, Manuela (2016): "EU: Umsetzung des OECD-Aktionsplans gegen unerwünschte Steuergestaltungen" in: Wirtschaftsdienst (2016, 96. Jahrgang), Heft 2, S. 106-113.
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