Kombi-Bachelor/ Kombi-Bachelor mit Lehramtsoption/ Master
Sehr geehrte*r Bewerber*in,
haben Sie in mindestens einem Fach ein Zulassungsangebot erhalten? Falls ja: Herzlichen Glückwunsch! Sie können sich nun einschreiben.
Im Hochschulportal finden Sie diese Entscheidung ebenfalls im Dokument „Zulassungsbescheid“ dokumentiert verbunden mit weiteren Angaben, insbesondere die Einschreibfrist.
In den folgenden Ausklappboxen erhalten Sie wichtige Informationen zum weiteren Vorgehen im Kombi-Bachelor/ Master mit und ohne Lehramtsoption.
Bitte loggen Sie sich zunächst über die Kachel "Bereits registriert" im Hochschulportal ein.
Wählen Sie den entsprechenden Bewerbungsantrag aus oder gehen Sie über das ≡ Burgermenü in der oberen linken Ecke auf → Studienangebot → Studienbewerbung.
Nehmen Sie den Ihnen angebotenen Studienplatz im Hochschulportal an.
Klicken Sie unter dem entsprechenden Antrag auf → Angebot annehmen.
Stellen Sie den Antrag auf Immatrikulation.
Klicken Sie nach der Annahme auf → Immatrikulation beantragen unterhalb des entsprechenden Bewerbungsantrags.
Falls Sie während der Bearbeitung den Antrag auf Immatrikulation verlassen haben, können Sie diesen wieder über Studienangebot → Studienbewerbung durch Klicken auf "Immatrikulation beantragen" aufrufen und die Antragsbearbeitung fortsetzen.
Um die Immatrikulation abzuschließen, müssen Sie noch die notwendigen Dokumente hochladen. Wählen Sie → "Abschließen und weiter zum Dokumentenupload".
Die Immatrikulation wird vollkommen digital über das Hochschulportal abgewickelt. Das Zusenden in Papierform oder als E-Mail ist nicht möglich.
Um den Upload abzuschließen, müssen Sie noch hochgeladenen Dokumente abgeben. Wählen Sie → "Dokumente abgeben".
Fehlen noch Dokumente? Diese können Sie später einreichen. Laden Sie zunächst alle Dokumente hoch, die ihnen bereits vorliegen. Wählen Sie dann „Änderungen zwischenspeichern“.
Etwas vergessen? Keine Panik! Wenn Sie nach der Abgabe der Dokumente festgestellt haben, dass Sie einzelne Dokumente beim Upload vergessen oder falsche Dateien hochgeladen haben und Ihr Antrag daher unvollständig ist, brauchen Sie erstmal nichts zu unternehmen. Das Studierendensekretariat wird Ihren Antrag prüfen und im Falle von fehlenden/ fehlerhaften Dokumenten den Upload erneut für Sie öffnen. Hierüber werden Sie per Email benachrichtigt.
Überprüfen Sie regelmäßig Ihren Status im Bewerbungs- und Statusportal: Nach der Prüfung durch das Studierendensekretariat wird das Kontrollblatt zur Immatrikulation im Hochschulportal aktualisiert: Es enthält dann eine neue erste Seite mit wichtigen Informationen zum Studierenden-Login sowie zur Überweisung des Semesterbeitrags und dem Start ins Studium.
Die Bearbeitung der Anträge kann bis zu 15 Werktage in Anspruch nehmen. Bitte sehen Sie in diesem Zeitraum von Rückfragen zum Stand der Bearbeitung ab.
Die Immatrikulation wird vollkommen digital über das Hochschulportal abgewickelt. Das Zusenden in Papierform oder als E-Mail ist nicht möglich.
Da wir unseren Studienbewerber*innen gern den bestmöglichen Service bieten möchten, würden wir uns sehr freuen, wenn Sie sich kurz Zeit nehmen und an unserer Umfrage zum Bewerbungsportal teilnehmen:
➥ Evaluation des Bewerbungsportals der Universität Bielefeld
Bitte loggen Sie sich zunächst über die Kachel "Mein Studium (bereits eingeschrieben)" im Hochschulportal ein.
Öffnen Sie nach dem Login das ≡ Burgermenü in der oberen linken Ecke und wählen → Studienangebot → Studienbewerbung.
Nehmen Sie den Ihnen angebotenen Studienplatz im Bewerbungs- und Statusportal an.
Klicken Sie unter dem entsprechenden Antrag auf → Angebot annehmen.
Drucken Sie den Zulassungsbescheid aus.
Wechseln Sie nach der Annahme des Zulassungsangebots bei dem entsprechenden Bewerbungsantrag in den Posteingang. Über das Downloadsymbol rechts neben der Nachricht können Sie alle erhaltenen Bescheide herunterladen und ausdrucken.
Füllen Sie zunächst den PDF-Antrag auf Umschreibung elektronisch aus und unterschreiben ihn.
Reichen Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Umschreibung mitsamt der noch erforderlichen Nachweise beim Studierendensekretariat ein.
Beachten Sie unbedingt die im Zulassungsbescheid genannte Einschreibfrist! Lassen Sie die Einschreibfrist verstreichen, verliert die Zulassung ihre Gültigkeit und der Platz wird neu vergeben.
Eine Bearbeitung der Umschreibung ist bei bereits eingeschriebenen Studierenden erst möglich, wenn die Rückmeldung für das anstehende Semester erfolgt ist.
Da wir unseren Studienbewerber*innen gern den bestmöglichen Service bieten möchten, würden wir uns sehr freuen, wenn Sie sich kurz Zeit nehmen und an unserer Umfrage zum Bewerbungsportal teilnehmen:
➥ Evaluation des Bewerbungsportals der Universität Bielefeld
Sie können einen neuen Bewerbungsantrag erstellen, der aus den bisher erhaltenen Zulassungsangeboten und zulassungsfreien Fächern besteht.
Wählen Sie nach dem Login im Hochschulportal den Button → Zu meiner Bewerbung oder wählen Sie das ≡ Burgermenü in der oberen linken Ecke und anschließend → Studienangebot → Studienbewerbung.
Verwenden die nun die Funktion → Alternative Fachkombination prüfen.
Falls Sie einen Ablehnungsbescheid erhalten haben, gilt dieser vorbehaltlich einer Zulassung in einem eventuellen weiteren Nachrückverfahren. An allen Nachrückverfahren nimmt Ihre Bewerbung automatisch teil, auch wenn Sie bereits eingeschrieben sein sollten.
Über die Termine der Nachrückverfahren wurden Sie per Email kurz nach dem Ende des Bewerbungszeitraumes sowie in einer Email mit den Ergebnissen des Hautverfahrens informiert.
Nach der Durchführung des jeweiligen Nachrückverfahrens werden nur die Bewerber*innen per Email informiert, die im Nachrückverfahren ein Zulassungsangebot erhalten haben.
Sofern nach Ablauf des Vergabeverfahrens in zulassungsbeschränkten Studienfächern (Bachelor, Erste juristische Prüfung, Master) noch Plätze verfügbar sind, können Sie sich auf diese in einem gesonderten Losverfahren bewerben.
Bitte haben Sie Verständnis, dass eine Auskunft über Ihren Ranglistenplatz nicht möglich ist. Außerdem kann zu Ihren Chancen im Einzelnen keine belastbare Aussage getroffen werden. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen hierzu ab. Zur Einschätzung Ihrer Zulassungschancen können Sie sich an den NC-Werten der Vorjahre orientieren.
Da wir unseren Studienbewerber*innen gern den bestmöglichen Service bieten möchten, würden wir uns sehr freuen, wenn Sie sich kurz Zeit nehmen und an unserer Umfrage zum Bewerbungsportal teilnehmen:
➥ Evaluation des Bewerbungsportals der Universität Bielefeld
Wenn Sie Ihren Einschreibungsantrag abgegeben haben, jedoch noch keine Semestergebühren bezahlt haben und Ihr Studium nicht aufnehmen möchten, senden Sie bitte unter Angabe Ihrer persönlichen Daten eine kurze Nachricht an das Studierendensekretariat und geben Sie an, dass Sie Ihre Einschreibung zurückziehen. Eine telefonische Rücknahme des Einschreibungsantrags ist nicht möglich.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Exmatrikulation
Sie können sich zunächst zurück melden, dann aber bis spätestens 15.05. per Tagesdatum im Sommersemester bzw. bis spätestens 15.11. im Wintersemester exmatrikulieren und bekommen den Sozialbeitrag anteilig nur zurück erstattet; wenn
Das Geld für das NRW-Ticket wird ab 01.04. bzw. 01.10. anteilig vom AStA erstattet; bitte wenden Sie sich daher diesbezüglich an den AStA.
Diese Informationen finden Sie auch auf dem Antrag auf Exmatrikulation, den Sie im Formularbereich des Studierendensekretariates herunterladen können.
Wenn Sie Ihren Einschreibungsantrag abgegeben haben, jedoch noch keine Semestergebühren bezahlt haben und Ihr Studium nicht aufnehmen möchten, senden Sie bitte unter Angabe Ihrer persönlichen Daten eine kurze Nachricht an das Studierendensekretariat und geben Sie an, dass Sie Ihre Einschreibung zurückziehen. Eine telefonische Rücknahme des Einschreibungsantrags ist nicht möglich.
Falls das Bachelorzeugnis bei der Ein-/Umschreibung in den Master noch nicht vorliegt, ist ein Nachweis über das Bestehen des Bachelor vom Prüfungsamt (4,0 Bescheinigung, vorläufiger Nachweis über das Bestehen, etc.) ausreichend. Das Bachelorzeugnis (beglaubigte Kopie) muss in diesem Fall im laufenden Semester nachgereicht werden.
Wer sich über das Bewerbungs- und Statusportal eingeschrieben hat, bekommt – nach Bearbeitung des Antrages im Studierendensekretariat – im Portal eine neue erste Seite im sog. Kontrollblatt zur Online-Immatrikulation als PDF-Dokument bereitgestellt, auf dem der zu zahlende Semesterbeitrag, die Bankverbindung für die Zahlung der Semestergebühren, sowie die (zukünftige) Matrikelnummer und Informationen zum Login als Studierende*r vermerkt sind. Sobald der Semesterbeitrag verbucht wurde, erlischt der Bewerbungszugang und die Anmeldung erfolgt mit der neuen Matrikelnummer und dem selbst gesetzten Passwort im Bewerbungs- und Statusportal über die Kachel „Studierenden Login".
Studierende, deren Einschreibung auf anderem Wege erfolgt ist, erhalten die entsprechenden Informationen auf dem Postweg.
Für den Fall, dass Sie sich Ihre Matrikelnummer nicht gesichert haben, erhalten Sie als neu eingeschriebene*r Studierende*r diese Informationen noch einmal per Mail an die im Portal registrierte Mailadresse, mit dem Betreff Erste Schritte im Campusmanagement.
Zuständig für Fragen rund um den Bewerbungs- bzw. Einschreibungsprozess und das Hochschulportal ist das Studierendensekretariat der Uni Bielefeld.
Wir freuen uns, wenn wir Sie zum Start Ihres Studiums hier an der Universität Bielefeld oder online begrüßen können!