Übergang zum Master
➥ Bachelor, Master und der Weg in den Beruf
➥ Das Bielefelder Studienmodell
Der Zugang zum Master of Arts bzw. Master of Science setzt einen ersten Hochschulabschluss in einem geeigneten Studiengang und zumeist weitere Leistungen voraus. Aufschluss darüber geben die Seiten zu den einzelnen Fächern (s. "Zugangsvoraussetzungen" bzw. die aktuellen "Fächerspezifischen Bestimmungen").
Allen Studierenden in Bachelorstudiengängen der Universität Bielefeld, die im nachfolgenden Semester ein Masterstudium in Bielefeld aufnehmen wollen, wird dringend empfohlen, sich vorsorglich in ihrem bisherigen Studiengang zurückzumelden. Damit wird zunächst einmal sichergestellt, dass alle Studierenden, die ein Masterstudium aufnehmen wollen, ihren Status als Studierende ohne Unterbrechung behalten. Sobald die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen für den jeweils angestrebten Masterstudiengang beim Studierendensekretariat nachgewiesen (und ggf. – bei zulassungsbeschränkten Studiengängen – die Zulassung erteilt) wurde, wird eine Umschreibung in den Master vorgenommen. Dies muss bis spätestens zum 15.11. bzw. 15.05. erfolgen. Für Studierende, die sich zurückgemeldet haben, die sich aber später umentscheiden und ihr Studium nicht in Bielefeld fortsetzen wollen, besteht die Möglichkeit, sich bis zu den genannten Stichtagen wieder zu exmatrikulieren. Die Betreffenden können dann den Semesterbeitrag zurückerhalten, sofern sie ihre Studienunterlagen für das Semester vollständig und unbenutzt zurückgeben; das Semester wird in diesem Fall nicht gezählt.
Die Bewerbung für einen zulassungsfreien Studiengang bzw. ein zulassungsfreies Fach im Master muss in jedem Fall innerhalb der Bewerbungsfristen erfolgen (Bei der Bewerbung muss das Bachelor-Zeugnis nicht vorliegen!). Die Fakultäten prüfen, ob die jeweiligen Zugangsvoraussetzungen vorliegen und stellen einen Zugangsbescheid aus. Daraufhin kann die Umschreibung in den Umschreibung in den Master-Studiengang erfolgen. Die Umschreibung kann nur durchgeführt werden, wenn zuvor die Rückmeldung zum nachfolgenden Semester erfolgt ist. Zu beachten ist die Frist für die Einreichung des Antrags auf Umschreibung.
Die Bewerbung für einen zulassungsbeschränkten Studiengang bzw. ein zulassungsbeschränktes Fach im Master muss in jedem Fall innerhalb der Bewerbungsfristen erfolgen (Bei der Bewerbung muss das Bachelor-Zeugnis nicht vorliegen!). Sofern in einem der Fächer am Stichtag die Zahl der Bewerber*innen die Zahl der verfügbaren Plätze nicht übersteigt und die Zugangsvoraussetzungen erfüllt werden, werden alle Bewerber*innen zugelassen.
Sind in den o.g. zulassungsbeschränkten Master of Arts/Science-Studiengängen mehr Bewerbungen vorhanden, als Studienplätze verfügbar sind, erfolgt die Vergabe der Studienplätze nach den entsprechenden Regelungen der Fächer. Es gelten die Bestimmungen der Vergabeverordnung NRW. Bei der Umschreibung sind die von den Fächern festgelegten Zugangsvoraussetzungen (wie z.B. Eignungstests) nachzuweisen.