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Stu­di­en­or­ga­ni­sa­ti­on

Um­schrei­bung

Menschen stehen vor Schließfächern
© Uni­ver­si­tät Bie­le­feld

Um­schrei­bung

Auf An­trag kön­nen Stu­die­ren­de

  • Ihr Stu­di­en­fach / Stu­di­en­gang wech­seln,
  • ein Dop­pel­stu­di­um auf­neh­men,
  • die Um­schrei­bung von Ba­che­lor auf Mas­ter voll­zie­hen,
  • einen Quer­ein­stieg vor­neh­men,
  • eine Pro­mo­ti­on be­gin­nen oder
  • sich in das Fach­stu­di­um ein­schrei­ben.

All­ge­mei­ner Ab­lauf einer Um­schrei­bung

Re­gu­lär müs­sen für die Um­schrei­bung in Stu­di­en­gän­ge mit NC immer fol­gen­de fünf Schrit­te er­fol­gen:

  1. Be­wer­bung
  2. Platz­an­nah­me
  3. Rück­mel­dung
  4. An­trag auf Ein­schrei­bung/ Um­schrei­bung stel­len
  5. Un­ter­la­gen hoch­la­den

In den je­wei­li­gen Auf­klapp­bo­xen fin­den Sie etwas wei­ter unten de­tail­lier­te­re An­lei­tun­gen zum Um­schrei­bungs­ver­fah­ren.

Ist eine Be­wer­bung er­for­der­lich?

Bei einer Um­schrei­bung in Bachelor-​Studiengänge ohne NC muss le­dig­lich der An­trag auf Im­ma­tri­ku­la­ti­on ge­stellt wer­den.

Bei Um­schrei­bun­gen in Bachelor-​Studienangebote und Mas­ter­stu­di­en­gän­ge mit NC ist immer eine Be­wer­bung er­for­der­lich.

Bei Stu­di­en­gän­gen über Hoch­schul­start.de, bei Stu­di­en­gän­gen mit NC, bei sämt­li­chen Mas­ter­stu­di­en­gän­gen sowie bei Be­wer­bun­gen für hö­he­re Fach­se­mes­ter mit NC, sind un­be­dingt die Be­wer­bungs­fris­ten zu be­ach­ten. Eine gleich­zei­ti­ge Ein­schrei­bung in zwei Stu­di­en­gän­ge mit zu­las­sungs­be­schränk­ten Fä­chern ist nicht mög­lich.

Um­schrei­ben: Schritt für Schritt

1. Schritt: An­nah­me als Dok­to­rand*in

Zu­nächst müs­sen Sie von Ihrer Fa­kul­tät zur Pro­mo­ti­on zu­ge­las­sen wor­den sein. Bitte wen­den Sie sich dafür an die zu­stän­di­ge Stel­le in Ihrer Fa­kul­tät.

2. Schritt: An­trag auf Um­schrei­bung stel­len

DOWN­LOAD: An­trag auf Um­schrei­bung (Vor­druck)

Der An­trag auf Um­schrei­bung bzw. die Ein­schrei­bungs­un­ter­la­gen müs­sen beim Stu­die­ren­den­se­kre­ta­ri­at ein­ge­reicht wer­den. Dem An­trag ist die Be­schei­ni­gung über die An­nah­me als Dok­to­rand*in von der Fa­kul­tät sowie i.d.R. eine Kopie des Zeug­nis­ses des Mas­ter­ab­schlus­ses bei­zu­fü­gen

3. Schritt: Se­mes­ter­bei­trag be­zah­len

Ein­ge­schrie­be­ne Stu­die­ren­de müs­sen sich zu­rück­mel­den, um spä­ter die Um­schrei­bung vor­neh­men zu kön­nen. Das heißt: Für die Um­schrei­bung muss grund­sätz­lich der zu­nächst Se­mes­ter­bei­trag ent­rich­tet sein. Soll­te die Wert­stel­lung des Se­mes­ter­bei­trags nach Ab­lauf des Rück­mel­de­zeit­raums er­fol­gen, ist die Ent­rich­tung einer Ver­spä­tungs­ge­bühr von 10,- € er­for­der­lich.

4. Schritt: Sta­tus prü­fen

Nach der Um­schrei­bung wird ein neuer Da­ten­aus­zug für das je­wei­li­ge Se­mes­ter aus­ge­druckt und zu­ge­schickt. Hier­bei wer­den die An­ga­ben zum Stu­di­um ak­tua­li­siert.

Infos zum Über­gang vom Ba­che­lor in den Mas­ter

Rück­mel­dung/ Se­mes­ter­bei­trag

Allen Stu­die­ren­den in Ba­che­lor­stu­di­en­gän­gen der Uni­ver­si­tät Bie­le­feld, die im nach­fol­gen­den Se­mes­ter ein Mas­ter­stu­di­um in Bie­le­feld auf­neh­men wol­len, wird drin­gend emp­foh­len, sich vor­sorg­lich in ihrem bis­he­ri­gen Stu­di­en­gang zu­rück­zu­mel­den. Damit wird zu­nächst ein­mal si­cher­ge­stellt, dass alle Stu­die­ren­den, die ein Mas­ter­stu­di­um auf­neh­men wol­len, ihren Sta­tus als Stu­die­ren­de ohne Un­ter­bre­chung be­hal­ten.

In­for­ma­tio­nen für BAföG Emp­fän­ger*innen

Bitte be­ach­ten Sie fol­gen­de Hin­wei­se:

Das Er­geb­nis ihres Ba­che­lor­ab­schlus­ses müs­sen Sie grund­sätz­lich im Au­gust oder Sep­tem­ber bzw. Fe­bru­ar oder März mit­ge­teilt be­kom­men. Soll­te die­ser Zeit­raum aus prü­fungs­tech­ni­schen oder or­ga­ni­sa­to­ri­schen Grün­den ab­seh­bar nicht ein­halt­bar sein, kann es sein, dass Sie nicht fort­lau­fend zwi­schen Bachelor-​ und Mas­ter­stu­di­um BAföG er­hal­ten wer­den. In Ihrem ei­ge­nen In­ter­es­se raten wir drin­gend dazu, sich recht­zei­tig an Ihr BAföG – Amt zu wen­den und in­di­vi­du­ell über för­de­rungs­recht­li­che Kon­se­quen­zen beim Über­gang vom Bachelor-​ in den Mas­ter­stu­di­en­gang be­ra­ten zu las­sen. Eine Erst­be­ra­tung kann auch durch die So­zi­al­be­ra­tung des AStA der Uni­ver­si­tät Bie­le­feld er­fol­gen.

Soll­te das Er­geb­nis der Be­ra­tung sein, dass Sie vor­aus­sicht­lich von einer „BAföG-​Lücke“ be­trof­fen sein wer­den, weil Ihr Ba­che­lor­ab­schluss zu spät er­reicht wird, kön­nen wir Ba­che­lor­stu­die­ren­den der Uni­ver­si­tät Bie­le­feld unter be­stimm­ten Vor­aus­set­zun­gen die Mög­lich­keit an­bie­ten, sich be­fris­tet in den Mas­ter­stu­di­en­gang ein­zu­schrei­ben. Eine sol­che vor­läu­fi­ge Ein­schrei­bung in den Mas­ter kann dazu füh­ren, dass Sie von kei­ner BAföG-​Lücke be­trof­fen sind.

Da wir bei der vor­läu­fi­gen Ein­schrei­bung auf eine Rück­mel­dung in den bis­he­ri­gen Ba­che­lor­stu­di­en­gang set­zen, kön­nen wir ak­tu­ell keine Lö­sung für Hoch­schul­wech­sel*innen an­bie­ten. Hoch­schul­wechs­ler*innen haben zur Ver­mei­dung einer BAföG-​Lücke nur die Mög­lich­keit, ihre bis­he­ri­ge Hoch­schu­le dafür zu sen­si­bi­li­sie­ren, dass Ihnen das Er­geb­nis ihres Ba­che­lor­ab­schlus­ses im Au­gust oder Sep­tem­ber bzw. Fe­bru­ar oder März mit­ge­teilt wird.

Sie haben sich durch das BAföG Amt oder die So­zi­al­be­ra­tung des AStA be­ra­ten las­sen und das Er­geb­nis der Be­ra­tung ist, dass Sie sich zur Ver­mei­dung einer För­de­rungs­lü­cke zwi­schen Bachelor-​ und Mas­ter­stu­di­um vor­läu­fig in den Mas­ter ein­schrei­ben soll­ten. Bitte gehen Sie wie folgt vor:

  1. Stu­die­ren­de*r mel­det sich re­gu­lär für den Ba­che­lor zu­rück.
  2. Stu­die­ren­de*r lässt sich vom Prü­fungs­amt be­schei­ni­gen, dass Ab­schluss vor­aus­sicht­lich bis zum 15.05. / 15.11. er­reicht wird (Pro­gno­se, keine "4,0 Be­schei­ni­gung").
  3. Stu­die­ren­de*r füllt aus:
    An­trags­for­mu­lar für vor­läu­fi­ge Ein­schrei­bung & Be­schei­ni­gung nach § 9 BAföG - Form­blatt 2
  4. Stu­die­ren­de*r ver­ein­bart einen Ter­min mit der zu­stän­di­gen Sach­be­ar­bei­tung des Stu­die­ren­den­se­kre­ta­ri­ats (s. Buch­sta­ben­grup­pe) und schickt die­ser Per­son di­rekt aus­ge­füll­te zuvor ge­nann­ten Da­tei­en.
  5. Stu­die­ren­de*r er­scheint bei der zu­stän­di­gen Sach­be­ar­bei­tung im Stu­die­ren­den­se­kre­ta­ri­at und bringt mit:
    • Zugangs-​ / Zu­las­sungs­be­schei­de für den Mas­ter­stu­di­en­gang;
    • Be­stä­ti­gungs­mail des Prü­fungs­am­tes, dass Ba­che­lor­ab­schluss vor­aus­sicht­lich er­reicht wird (s. Punkt 2);
    • Aus­druck von An­trag und Be­scheid, der An­trag wird un­ter­schrie­ben (s. Punkt 3).
  6. Stu­die­ren­den­se­kre­ta­ri­at über­prüft Rück­mel­dung und, wenn alle Un­ter­la­gen vor­lie­gen, wird der Be­scheid über die vor­läu­fi­ge Ein­schrei­bung / Form­blatt 2 (s.o.) un­ter­zeich­net / ge­sie­gelt und an Stu­die­ren­de/n aus­ge­ge­ben. Das Form­blatt 2 ist zur Vor­la­ge beim BAföG - Amt ge­dacht. Die vor­läu­fi­ge Ein­schrei­bung ist be­fris­tet bis zum 15.06. / 15.12.
  7. Stu­die­ren­de*r schreibt sich re­gu­lär in den ent­spre­chen­den Mas­ter­stu­di­en­gang um (s. re­gu­lä­rer Ab­lauf).

Ent­spre­chen­de An­trä­ge auf vor­läu­fi­ge Ein­schrei­bung kön­nen ab Be­ginn des Rück­mel­de­zeit­rau­mes und längs­tens bis zum 15.12. / 15.06. ge­stellt wer­den.

Fris­ten für die Um­schrei­bung

in zu­las­sungs­freie Stu­di­en­gän­ge

Bitte be­ach­ten Sie, dass auch für zu­las­sungs­freie Mas­ter­stu­di­en­gän­ge immer eine frist­ge­rech­te Be­wer­bung er­for­der­lich ist.

Zum Som­mer­se­mes­ter 2025 16.01. – 15.05.2025
Zum Win­ter­se­mes­ter 2025/26 16.07. – 15.11.2025

in zu­las­sungs­be­schränk­te Stu­di­en­gän­ge

Für zu­las­sungs­be­schränk­te Stu­di­en­gän­ge wird Ihnen die je­wei­li­ge Ein­schrei­bungs­frist ge­son­dert im Zu­las­sungs­be­scheid per Email mit­ge­teilt. Falls Sie diese Frist ver­säu­men, wird der Be­scheid ge­gen­stands­los.

Frist ver­passt?

Falls die Be­wer­bungs­frist oder aber die Umschreibungs-​ bzw. Ein­schrei­bungs­frist ver­passt wurde (nicht recht­zei­tig be­wor­ben, Nicht­an­nah­me des Stu­di­en­plat­zes bei zu­las­sungs­be­schränk­ten Stu­di­en­fä­chern in­ner­halb der Be­wer­bungs­frist oder das Ba­che­lor­zeug­nis­ses oder die vor­läu­fi­ge ent­spre­chen­den Be­schei­ni­gung des Prü­fungs­am­tes nicht bis zum 15.05. bzw. 15.11. ein­ge­reicht):

  • Ggfls. Los­ver­fah­ren ab­war­ten (nur bei zu­las­sungs­be­schränk­ten Fä­chern mög­lich).
  • Er­neu­te Be­wer­bung zum fol­gen­den Se­mes­ter (1. Fach­se­mes­ter oder auch hö­he­res Fach­se­mes­ter, so­fern Leis­tun­gen zwi­schen­zeit­lich er­wor­ben wur­den – eine Ein­stu­fungs­be­schei­ni­gung für ein hö­he­res Fach­se­mes­ter ist beim Prü­fungs­amt der Fa­kul­tät zu be­an­tra­gen).
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