Umschreibung
Regulär müssen für die Umschreibung in Studiengänge mit NC immer folgende fünf Schritte erfolgen:
In den jeweiligen Aufklappboxen finden Sie etwas weiter unten detailliertere Anleitungen zum Umschreibungsverfahren.
Bei einer Umschreibung in Bachelor-Studiengänge ohne NC muss lediglich der Antrag auf Immatrikulation gestellt werden.
Bei Umschreibungen in Bachelor-Studienangebote und Masterstudiengänge mit NC ist immer eine Bewerbung erforderlich.
Bei Studiengängen über Hochschulstart.de, bei Studiengängen mit NC, bei sämtlichen Masterstudiengängen sowie bei Bewerbungen für höhere Fachsemester mit NC, sind unbedingt die Bewerbungsfristen zu beachten. Eine gleichzeitige Einschreibung in zwei Studiengänge mit zulassungsbeschränkten Fächern ist nicht möglich.
Zunächst müssen Sie von Ihrer Fakultät zur Promotion zugelassen worden sein. Bitte wenden Sie sich dafür an die zuständige Stelle in Ihrer Fakultät.
➥ DOWNLOAD: Antrag auf Umschreibung (Vordruck)
Der Antrag auf Umschreibung bzw. die Einschreibungsunterlagen müssen beim Studierendensekretariat eingereicht werden. Dem Antrag ist die Bescheinigung über die Annahme als Doktorand*in von der Fakultät sowie i.d.R. eine Kopie des Zeugnisses des Masterabschlusses beizufügen
Eingeschriebene Studierende müssen sich zurückmelden, um später die Umschreibung vornehmen zu können. Das heißt: Für die Umschreibung muss grundsätzlich der zunächst Semesterbeitrag entrichtet sein. Sollte die Wertstellung des Semesterbeitrags nach Ablauf des Rückmeldezeitraums erfolgen, ist die Entrichtung einer Verspätungsgebühr von 10,- € erforderlich.
Allen Studierenden in Bachelorstudiengängen der Universität Bielefeld, die im nachfolgenden Semester ein Masterstudium in Bielefeld aufnehmen wollen, wird dringend empfohlen, sich vorsorglich in ihrem bisherigen Studiengang zurückzumelden. Damit wird zunächst einmal sichergestellt, dass alle Studierenden, die ein Masterstudium aufnehmen wollen, ihren Status als Studierende ohne Unterbrechung behalten.
➥ Übergang in den Master of Education
➥ Zeitplan für den Abschluss und Übergang in den Vorbereitungsdienst
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Das Ergebnis ihres Bachelorabschlusses müssen Sie grundsätzlich im August oder September bzw. Februar oder März mitgeteilt bekommen. Sollte dieser Zeitraum aus prüfungstechnischen oder organisatorischen Gründen absehbar nicht einhaltbar sein, kann es sein, dass Sie nicht fortlaufend zwischen Bachelor- und Masterstudium BAföG erhalten werden. In Ihrem eigenen Interesse raten wir dringend dazu, sich rechtzeitig an Ihr BAföG – Amt zu wenden und individuell über förderungsrechtliche Konsequenzen beim Übergang vom Bachelor- in den Masterstudiengang beraten zu lassen. Eine Erstberatung kann auch durch die Sozialberatung des AStA der Universität Bielefeld erfolgen.
Sollte das Ergebnis der Beratung sein, dass Sie voraussichtlich von einer „BAföG-Lücke“ betroffen sein werden, weil Ihr Bachelorabschluss zu spät erreicht wird, können wir Bachelorstudierenden der Universität Bielefeld unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit anbieten, sich befristet in den Masterstudiengang einzuschreiben. Eine solche vorläufige Einschreibung in den Master kann dazu führen, dass Sie von keiner BAföG-Lücke betroffen sind.
Da wir bei der vorläufigen Einschreibung auf eine Rückmeldung in den bisherigen Bachelorstudiengang setzen, können wir aktuell keine Lösung für Hochschulwechsel*innen anbieten. Hochschulwechsler*innen haben zur Vermeidung einer BAföG-Lücke nur die Möglichkeit, ihre bisherige Hochschule dafür zu sensibilisieren, dass Ihnen das Ergebnis ihres Bachelorabschlusses im August oder September bzw. Februar oder März mitgeteilt wird.
Sie haben sich durch das BAföG Amt oder die Sozialberatung des AStA beraten lassen und das Ergebnis der Beratung ist, dass Sie sich zur Vermeidung einer Förderungslücke zwischen Bachelor- und Masterstudium vorläufig in den Master einschreiben sollten. Bitte gehen Sie wie folgt vor:
Entsprechende Anträge auf vorläufige Einschreibung können ab Beginn des Rückmeldezeitraumes und längstens bis zum 15.12. / 15.06. gestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass auch für zulassungsfreie Masterstudiengänge immer eine fristgerechte Bewerbung erforderlich ist.
Für zulassungsbeschränkte Studiengänge wird Ihnen die jeweilige Einschreibungsfrist gesondert im Zulassungsbescheid per Email mitgeteilt. Falls Sie diese Frist versäumen, wird der Bescheid gegenstandslos.
Falls die Bewerbungsfrist oder aber die Umschreibungs- bzw. Einschreibungsfrist verpasst wurde (nicht rechtzeitig beworben, Nichtannahme des Studienplatzes bei zulassungsbeschränkten Studienfächern innerhalb der Bewerbungsfrist oder das Bachelorzeugnisses oder die vorläufige entsprechenden Bescheinigung des Prüfungsamtes nicht bis zum 15.05. bzw. 15.11. eingereicht):
Studierendensekretariat