Nachdem Sie Ihren Lehrauftrag erfüllt haben, geben Sie Ihren ausgefüllten Stundennachweis an Ihre*n Ansprechpartner*in in der Fakultät/Einrichtung. Von dort wird er an P/O.2 übermittelt und zur Auszahlung an das Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW (LBV) gegeben. In der Regel findet die Auszahlung nach 3 bis 6 Wochen statt.
Lehrbeauftragte stehen nicht in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis zur Universität Bielefeld. Es besteht daher kein Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung.Lehrbeauftragte haben aber die Möglichkeit, eine freiwillige (kostenpflichtige) Versicherung bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft abzuschließen www.vbg.de
Für den Lehrbetrieb besteht ein Versicherungsschutz in der Betriebshaftpflicht-Versicherung.