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FAQs zu Lehraufträgen


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Neuer Lehrbeauftragter

  • Antrag
  • LBV Bogen "Persönliche Angaben"
  • Gelöbniserklärung (Nicht nötig bei verbeamteten Personen)
  • Verpflichtung zur Einhaltung des Datenschutzes
  • Ggf. Nebentätigkeitsgenehmigung des Arbeitgebers
  • Nachweis/einfache Kopie des höchsten Hochschulabschlusses
  • Kopie Personalausweis/Reisepass

Lehrauftrag im direkt anschließenden Semester

  • Antrag
  • Ggf. Nebentätigkeitsgenehmigung des Arbeitgebers

Lehrauftrag nach Unterbrechung

  • Antrag
  • LBV Bogen "Persönliche Angaben" (Falls sich Änderungen ergeben haben; spätestens aber nach mehr als 2 Semestern Unterbrechung)
  • Verpflichtung zur Einhaltung des Datenschutzes
  • Ggf. Nebentätigkeitsgenehmigung des Arbeitgebers

Lehrbeauftragte müssen die Eignung zur Wahrnehmung des Lehrauftrages, insbesondere die erforderliche fachliche und pädagogische Qualifikation besitzen.

Nachdem Sie Ihren Lehrauftrag erfüllt haben, geben Sie Ihren ausgefüllten Stundennachweis an Ihre*n Ansprechpartner*in in der Fakultät/Einrichtung. Von dort wird er an P/O.2 übermittelt und zur Auszahlung an das Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW (LBV) gegeben. In der Regel findet die Auszahlung nach 3 bis 6 Wochen statt.

Die Lehrauftragstätigkeit ist eine selbständige Tätigkeit und unterliegt grundsätzlich der Meldepflicht. Für die korrekte Versteuerung der erhaltenen Vergütung sind Sie selbst verantwortlich, Ihre erzielten Einkünfte müssen Sie bei der Einkommensteuererklärung anzugeben.

Die Universität Bielefeld stellt keine Bescheinigungen dieser Art aus; Sie können als Dozent*in Ihre Steuerbefreiung unmittelbar selbst nachweisen (z. B. anhand des EkVV).

Das Vorliegen einer möglichen Sozialversicherungspflicht ist von Ihnen in eigener Verantwortung, z. B. durch Rückfrage bei Ihrer Krankenkasse und/oder dem Beratungsdienst der Deutschen Rentenversicherung zu klären.

Lehrbeauftragte stehen nicht in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis zur Universität Bielefeld. Es besteht daher kein Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung.Lehrbeauftragte haben aber die Möglichkeit, eine freiwillige (kostenpflichtige) Versicherung bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft abzuschließen www.vbg.de 

Für den Lehrbetrieb besteht ein Versicherungsschutz in der Betriebshaftpflicht-Versicherung.

Ein Lehrauftrag darf insgesamt 10 Semesterwochenstunden (150 Einzelstunden) nicht überschreiten. (Für das Fachsprachenzentrum bestehen abweichende Regelungen.)

Aus wichtigem Grund kann ein Lehrauftrag widerrufen werden.

Abrechnungen für zurückliegende Semester können Sie innerhalb von maximal 3 Jahren (§ 195 BGB) einreichen.

Der Uni Bielefeld müssen Nebentätigkeitsgenehmigungen vorgelegt werden wenn der Lehrauftrag von einer verbeamteten Person wahrgenommen wird. Von allen anderen Personen benötigen wir sie nicht.

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