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  • Studium Medizin

    Grafik vom Gebäude R.1 der Medizinischen Fakultät OWL

Informationen für Studieninteressierte

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Kontakt


														Sarah-Louise Bartscher
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Sarah-Louise Bartscher

Aktuelles

Hier finden Sie aktuelle Informationsveranstaltungen.

Liebe Studieninteressierte,

herzlich willkommen auf unseren Webseiten! Hier gelangen Sie zu allen wichtigen Informationen rund um das Zulassungsverfahren sowie zu den Auswahlkriterien für das Medizinstudium an der Universität Bielefeld.

Eine Über-die-Schulter-Aufnahme einer Studierenden, die ihren Laptop nutzt, um sich auf der Webseite der Stiftung für Hochschulzulassung zum Bewerbungsverfahren informiert.

Für Bildungsinländer*innen und EU-Bewerber*innen läuft das Bewerbungsverfahren zentral über die Stiftung für Hochschulzulassung. Eine Bewerbung direkt über die Universität ist nicht möglich und wird nicht gewertet.

Für das erste Fachsemester ist eine Bewerbung nur zum Wintersemester möglich.

Bitte berücksichtigen Sie die unterschiedlichen Bewerbungsfristen für Neu- und Altabiturient*innen, die Sie über die Stiftung für Hochschulzulassung unter Termine finden können.

Bei Fragen zum Bewerbungsprozess können Sie sich an den Bewerbungssupport der Stiftung für Hochschulzulassung wenden.

Auswahlkriterien

Grafik zu den Auswahlkriterien

Ausführliche Informationen zu den Auswahlkriterien für den Medizinstudiengang an der Universität Bielefeld finden Sie in der Studieninformation Medizin.

Besondere Fälle im Bewerbungsprozess

Zu den Sonderfällen zählen: Härtefälle, nicht gleichgestellte internationale Bewerber*innen, Zweitstudienbewerber*innen sowie Bewerber*innen, die sich auf Grund entsprechender Vorschriften verpflichtet haben (z.B. Landarztquote), ihren Beruf in Bereichen besonderen öffentlichen Bedarfs auszuüben.

Wir hoffen, dass Sie von diesen Informationen profitieren und wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Bewerbung!

Häufig gestellte Fragen und Antworten ...

... zum Bewerbungs- und Zulassungsverfahren

Die Vergabe aller staatlich finanzierten Medizin-Studienplätze in Deutschland erfolgt über die Stiftung für Hochschulzulassung. Unter hochschulstart.de sind umfassende Informationen zum Zulassungsverfahren verfügbar.

Studieninteressierten und Bewerber*innen wird dringend geraten, diese Seite regelmäßig zu besuchen, um über die aktuellen Bewerbungsfristen informiert zu sein.

Weiterführende Informationen zu den Auswahlkriterien für die an der Universität Bielefeld zu vergebenden Studienplätze, zu der zentralen Eignungsquote und zum Auswahlverfahren der Hochschule finden Sie hier.

Da in der Medizin alle Studienplätze zentral über die Stiftung für Hochschulzulassung vergeben werden, gelten die allgemeinen Fristen der Stiftung für Hochschulzulassung. Die Fristen liegen üblicherweise zwischen Mai und Juli, wobei es wichtig ist, dass sich Interessierte rechtzeitig über die für sie geltende Frist informieren.

Bitte berücksichtigen Sie die unterschiedlichen Fristen für Alt- und Neuabiturient*innen.

Außerdem zu beachten sind die Fristen der Anmeldung für den Test für Medizinische Studiengänge (TMS). In der Regel ist eine Anmeldung für den Frühjahrs-TMS vom 03.01. bis zum 31.01. und für den Herbst-TMS vom 04.07. bis zum 31.07. möglich. Aber auch hier gilt: Interessierte sollten sich regelmäßig über die aktuellen Termine und Fristen informieren.

Dies ist grundsätzlich möglich. Es gibt die Möglichkeit, den Hochschulzugang als beruflich Qualifizierte*r zu erlangen. Der Bewerbungszeitraum für das Wintersemester ist jeweils der 01.01. bis 01.04. desselben Jahres. Hier finden Sie weiterführende Informationen für ein Studium für beruflich Qualifizierte.

Bitte berücksichtigen Sie, dass der Studiengang Medizin/ Staatsexamen im bundesweiten Zulassungsverfahren eingebunden ist.

Bewerberinnen und Bewerber nach §§ 2und 3 BBHZVO können für Studiengänge in bundesweiten Auswahlverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de) zur Verbesserung ihrer Zulassungschancen eine Zugangsprüfung ablegen. Die Note der Zugangsprüfung wird dann im Auswahlverfahren berücksichtigt. Andernfalls können Meister und Aufstiegsfortgebildete sowie fachtreue Bewerber*innen nur mit der Note „ausreichend (4,0)“ an dem Auswahlverfahren für Medizin/ Staatsexamen beteiligt werden.

Zur Verbesserung der Zulassungschancen wird auch die Ablegung des Tests für Medizinische Studiengänge (TMS) empfohlen.

Mit Rücksicht auf Interessent*innen, die noch keinen deutschen Studienabschluss haben, werden maximal drei Prozent der Medizinstudienplätze an Bewerber*innen vergeben, die bereits ein Studium abgeschlossen haben und sich dadurch auf ein Zweitstudium bewerben. Detaillierte Informationen bietet die Informationsbroschüre der Stiftung für Hochschulzulassung "Ergänzende Informationen zur Bewerbung für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge".

Informationen zur Bewerbung auf ein Zweitstudium aus wissenschaftlichen Gründen finden Sie in der Informationsbroschüre "Ergänzende Informationen zur Bewerbung für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge".

Kontaktaufnahme und Beauftragung des Gutachtens: Das im Rahmen der Bewerbung benötigte Gutachten können Sie über die Studienberatung beantragen.

Reichen Sie dazu den Antrag auf Begutachtung, einen Nachweis über das abgeschlossene Erststudium, einen Lebenslauf, eine aussagekräftige Darstellung der wissenschaftlichen Gründe für ein Zweitstudium der Medizin sowie entsprechende Nachweise unter studienberatung.medizin@uni-bielefeld.de in elektronischer Form als ein PDF-Dokument ein. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte ebenfalls an die Studienberatung.

Den Antrag "Aufnahme eines Zweitstudiums aus wissenschaftlichen Gründen" finden Sie ebenfalls in der Informationsbroschüre "Ergänzende Informationen zur Bewerbung für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge".

Der Antrag auf das Gutachten ist separat von der Bewerbung zu stellen und muss bis zum 31. Mai für das jeweilige Wintersemester bei der Studienberatung Medizin der Medizinischen Fakultät OWL vorliegen. Das Gutachten wird direkt an Hochschulstart übermittelt.

Für internationale Bewerber*innen gilt es zunächst zu beachten, dass eine Vielzahl von Bewerber*innen aus dem Ausland den deutschen Bewerber*innen tatsächlich gleichgestellt ist. Diese (zulassungsrechtliche) Gleichstellung gilt für:

  • Bildungsinländer*innen – also für alle ausländischen Bewerber*innen sowie Staatenlose, die eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung erworben oder bereits ein Studium in Deutschland absolviert haben, das zur Aufnahme des gewünschten Studiengangs berechtigt.
  • Angehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union (EU).
  • Staatsangehörige von Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), die nicht der EU angehören (also Island, Liechtenstein und Norwegen).
  • in der Bundesrepublik Deutschland wohnende andere Familienangehörige (im Sinne des Art. 10 der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68) von Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder von Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, sofern diese Staatsangehörigen in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigt sind.

Wenn Sie sich in den oben dargestellten Punkten wiederfinden, können Sie sich den übrigen Inhalten rund um die Studienplatzvergabe zuwenden – denn Ihre Bewerbung für einen Studienplatz wird identisch zur Bewerbung eines inländischen Bewerbenden mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung (HZB) ablaufen und Sie müssen keine weiteren Sonderregelungen beachten. Ausländische Studienbewerber*innen sowie Deutsche, welche ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Bildungseinrichtung erworben haben, die auch zugelassen worden sind, müssen zudem aber noch die Sprachvoraussetzungen der Universität Bielefeld berücksichtigen und müssen sich außerdem über uni-assist bewerben. Bitte nehmen Sie bei Fragen Kontakt zum Application-Team auf.

Regelung für nicht gleichgestellte Bewerbende

Abhängig vom gewünschten Studiengang führt der Weg für nicht gleichgestellte internationale Bewerber*innen an eine staatliche deutsche Hochschule in der Regel über die „Arbeits- und Servicestelle für ausländische Studienbewerbung“ (kurz: uni-assist e.V.).

Auf der Webseite "www.uni-assist.de" erhalten Sie weitere Informationen über den Ablauf des Bewerbungsverfahrens und ob Sie für diesen Prozess eine Registrierung bei Hochschulstart benötigen. Man sollte daher im Vorfeld der Bewerbung bereits bei den Wunsch-Hochschulen nachhaken, wie ausländische Zeugnisse und etwaige abgeleistete Dienste anerkannt werden – und in welcher Form gegebenenfalls benötigte Sprachkenntnisse nachgewiesen werden müssen (application@uni-bielefeld.de).

Bitte nehmen Sie hier bei weiteren Fragen Kontakt zum Application-Team auf.

Nein, seit dem Sommersemster 2022 werden Wartesemester nicht mehr berücksichtigt.

Die Stiftung für Hochschulzulassung erlaubt den Universitäten, bei der Gestaltung der Zulassungskriterien aus einem Kriterienkatalog auszuwählen. Insofern können vorangegangene Berufsausbildungen, Berufstätigkeiten sowie praktische und ehrenamtliche Tätigkeiten (zu denen auch das Freiwilliges Soziales Jahr und der Bundesfreiwilligendienst zählen) bei der Bewerbung angerechnet werden.

Welche Kriterien an der Universität Bielefeld berücksichtigt werden, ist online hier zu finden.

Wer ein Studium der Humanmedizin in Deutschland anstrebt, sollte in jedem Fall einen oder mehrere fachspezifische Studieneingangstests (bspw. TMS, HAM-Nat oder HAM-SJT) absolvieren. Nur 30 Prozent aller Studienplätze werden von der Stiftung für Hochschulzulassung ausschließlich über die Abiturnote vergeben. Bei 70 Prozent der Studienplätze kann ein gutes Abschneiden in dem von der Hochschule ausgewählten Studieneingangstest von Vorteil sein.

Die Universität Bielefeld bezieht den Test für Medizinische Studiengänge (TMS) im Auswahlverfahren der Hochschule sowie in der Zusätzlichen Eigungsquote mit ein.

Sobald Sie ein Zulassungsangebot von der Stiftung für Hochschulzulassung erhalten und fristgerecht angenommen (!) haben, wird Ihnen ein Zulassungsbescheid der Universität Bielefeld zugestellt. Darin sind der Einschreibungsprozess und die einzureichenden Unterlagen erläutert.

Ein Studienplatztausch vor Semesterbeginn ist nicht möglich. Im Staatsexamen Medizin kann ein Studienplatztausch ausschließlich im höheren Fachsemester vorgenommen werden. Gemäß § 4 Abs. 4 der Studien- und Prüfungsordnung für den Modellstudiengang Medizin wirkt sich der Wechsel aufgrund der besonderen Ausgestaltung des Studiengangs an der Universität Bielefeld studienzeitverlängernd aus. Daher wird von einem Wechsel in einem höheren Fachsemester grundsätzlich abgeraten.

 

...zum Krankenpflegedienst (KPD)

Nach der Approbationsordnung für Ärzte ist ein Krankenpflegedienst im Umfang von drei Monaten bis zum ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung zu absolvieren (ÄApprO 2002, § 6 Krankenpflegedienst):  ÄApprO 2002 - Approbationsordnung für Ärzte (gesetze-im-internet.de)

Es empfiehlt sich, zumindest einen Teil des Krankenpflegedienstes bereits vor Studienstart abzuschließen. Dies ermöglicht einen Einblick in das zukünftige Berufsumfeld, kann die Entscheidung für oder gegen ein Medizinstudium unterstützen und entlastet Sie zeitlich während des Studiums.

Die Approbationsordnung für Ärzte regelt Folgendes (ÄApprO 2002, § 6 Krankenpflegedienst):
ÄApprO 2002 - Approbationsordnung für Ärzte (gesetze-im-internet.de)

Weitere Informationen erhalten Sie vom Prüfungsamt Medizin.

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