Rückmeldung & Semesterbeitrag
Sofern Sie Ihr Studium an der Universität Bielefeld nach Ablauf eines Semesters fortsetzen wollen, müssen Sie sich für das folgende Semester zurückmelden. Die Rückmeldung erfolgt allein durch Zahlung des Semesterbeitrages. Die entsprechenden Zahlungsinformationen können Sie im Bewerbungs- & Statusportal selbst einsehen. Die Aufforderung wird Ihnen auch zusätzlich per E-Mail übersandt.
Die üblichen Benachrichtigungsfristen sind für das Sommersemester ca. Januar und für das Wintersemester ca. Juli. Die Benachrichtigungsfristen können aus besonderem Anlass auch variieren. Nach Eingang des Semesterbeitrags können Sie sich die neuen Semesterbescheinigungen im o.g. Bewerbungs- & Statusportal selbst ausdrucken. Sofern Sie über eine UniCard verfügen, können Sie diese nach der Rückmeldung für das nächste Semester validieren.
➥ Bitte verwenden Sie im Onlineportal Ihren BIS/ekVV-Login und die Anmeldung über den Link Anmeldung als bereits eingeschriebene/r Studierende/r. Sollte der Login nicht möglich sein, können Sie u.g. die Bankdaten verwenden.
➥ So können Sie den Zahlungseingang überprüfen.
➥ Der Zahlungseingang gilt als Rückmeldung.
Sollten Sie sich nicht im Bewerbungs- & Statusportal anmelden können, benutzen Sie bitte folgende Bankdaten. Dabei beachten Sie dabei:
Neu einzuschreibende Studierende erhalten zunächst eine persönliche Zahlungsaufforderung. Bitte überweisen Sie nicht unaufgefordert den Semesterbeitrag, sofern Sie noch nicht an der Uni Bielefeld eingeschrieben sind!
Deutschlandweites Semesterticket | 176,40 Euro |
Beitrag gem. § 2 der Beitragsordnung des Studierendenwerkes |
106,00 Euro |
Allgemeiner Beitrag gem. § 3 der Beitragsordnung der Studierendenschaft |
18,35 Euro |
Gesamtbetrag | 300,75 Euro |
➥ Auflistung aller Beiträge ab dem Sommersemester 1991 (PDF)
Soweit nach Semesterbeginn auf den Studienplatz verzichtet wird, besteht kein Rechtsanspruch auf Erstattung des Beitrags. Der Beitrag kann jedoch im Einzelfall auf Antrag erstattet werden, wenn bis zum 30.09. für ein Wintersemester bzw. bis 31.03. für ein Sommersemester die Einschreibung rückgängig gemacht wird.
Studierende, die sich in einer wirtschaftlichen Notlage befinden, können von der Pflicht zur Zahlung des allgemeinen Beitrags der Studierendenschaft durch den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) befreit werden. Darüber hinaus kann auf Antrag der AStA in sozialen Härtefällen von der Pflicht zur Zahlung des Mobilitätsbeitrages für das Semesterticket befreien. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie beim AStA der Universität Bielefeld.
Allgemeine Gasthörer*ingebühr (pro Semester): 100,- Euro |
Besondere Gasthörer*ingebühr: je nach Kurs bzw. Seminar |
Gebühr "kleine/r Zweithörer*in": 100,- Euro |
Gebühr für die Ausfertigung einer Zweitschrift:
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Verwaltungsgebühr für:
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Noch nicht eingeschriebene Studierende | Kontrollblatt zur Immatrikulation im Bewerbungs- & Statusportal |
Bereits eingeschriebene Studierende | via Email an die angegebene Adresse |
Gewinner*innen der Losverfahren | via Post an die angegebene Adresse |
Nutzer*innen der Einschreibhilfe | via Post an die angegebene Adresse |
Hier finden Sie alle Informationen zu den Überweisungsdaten.
Sollten Sie nach der Überweisung einen Fehler im Verwendungszweck entdeckt haben - z.B. einen Zahlendreher - wenden Sie sich bitte an Sachbearbeitung des Studierendensekretariates.
Sollten Sie sich für das anstehende Semester zurückmelden wollen, sehen aber im Bewerbungs- & Statusportal unter Studienservice > Mein Status eine Rückmeldesperre, so kann unter anderem das folgende Gründe haben:
Möchten Sie sich für das Semester zurückmelden, für das Sie gesperrt sind, ist es nötig innerhalb der geltenden Fristen den Grund für die Rückmeldesperre zu beseitigen. Bei Fragen hierzu können Sie sich an das Studierendensekretariat wenden.
Im Bewerbungs- & Statusportal können Sie unter Studienservice > Zahlungen Ihre getätigten Zahlungen einsehen.
Haben Sie einen zu geringen Betrag überwiesen, kann nach Überweisung des Restbetrages die Rückmeldung erfolgen. Bitte verwenden Sie erneut die bekannten Bankdaten für die Überweisung. Ein Hinweis wie "Restbetrag" oder ähnliches ist nicht erforderlich.
Sollte die Wertstellung nach Ablauf der Frist erfolgen, ist die zusätzliche Entrichtung der Verspätungsgebühr von 10,- € für die Rückmeldung erforderlich.
Bitte Verwenden Sie die bekannten Bankdaten für die Überweisung. Ein gesonderter Vermerk im Verwendungszweck ist nicht nötig.
Zahlungen können Sie auch während der Öffnungszeiten in Bar am Barkassenschalter der Universität tätigen. Dieser befindet sich direkt neben dem Infopunkt in der Haupthalle (PDF) der Universität.
Im Bewerbungs- und Statusportal können Sie über das ≡ Burgermenü → "Studienservice" → Tab "Zahlungen" über den Button "Beiträge erstatten" eine (anteilige) Erstattung des gezahlten Beitrags beantragen.
Große Zweithörer*innen melden sich durch die Vorlage der Semesterbescheinigung ersten Hochschule zurück.
Kleine Zweithörer*innen zahlen für die Rückmeldung die Gebühr für kleine Zweithörer*innen von 100€ und legen zudem die Semesterbescheinigung der ersten Hochschule vor.
Mehr Informationen zum Thema Zweithörerschaft
Die Aufforderung zur Rückmeldung wird zusätzlich auch per E-Mail verschickt. Die Universität verwendet dafür die im ekVV hinterlegte E-Mail-Adresse. Sollte im ekVV keine E-Mail Adresse vorliegen und Sie keine Rückmeldungsemail erhalten haben, können Sie die Rückmeldedaten auch selbsständig im Bewerbungs- & Statuspotal abrufen.
Um die Echtheit der E-Mail überprüfen zu können, ist sowohl der E-Mailtext, als auch die Bankverbindung auf dieser Webseite hinterlegt. Ebenso verfügt die E-Mail über eine digitale Signatur (Zertifikat) (s.u.).
Hinweis:
Die E-Mail ist ein zusätzlicher Service der Universität, die rechtlich verbindliche Bekanntgabe des Rückmeldezeitraums und des zu zahlenden Semesterbeitrags erfolgt weiterhin auf den Webseiten der Universität bzw. im Bewerbungs- & Statusportal
Für Gasthörer gilt das oben benannte Verfahren entsprechend.
*** English version ***
Liebe Studierende,
hiermit erhalten Sie die Aufforderung zur Rückmeldung für das Wintersemester 2024/2025. Die Rückmeldung erfolgt allein durch Zahlung des Semesterbeitrags.
Der Rückmeldezeitraum endet mit dem 02.09.2024. Sofern der Semesterbeitrag nach diesem Datum eingeht, ist eine Verspätungsgebühr von 10,- € zu entrichten. Bitte stellen Sie daher sicher, dass der Semesterbeitrag bis zum Fristende bei der Universität Bielefeld eingeht.
Bitte loggen Sie sich mit Ihrer Matrikelnummer und Ihrem Passwort im Portal unter:
www.uni-bielefeld.de/hochschulportal
ein und nutzen Sie die Kachel „Mein Studium / Studienservice“. Promovierende müssen hierfür zuvor nach erfolgter Anmeldung durch Klick in das obere rechte Feld die Rolle „Doktorand/in“ in „Studierende/r“ ändern.
Über das ≡ Burgermenü → "Studienservice" finden Sie unter dem Tab "Zahlungen" alle von Ihnen getätigten Zahlungen an die Universität Bielefeld. Darüber hinaus können Sie hier jederzeit einsehen, ob Ihre Überweisung des Semesterbeitrages (noch fristgerecht) eingegangen ist, oder ob z.B. schon die Verspätungsgebühr fällig ist.
Um Buchungsfehler zu vermeiden, verwenden Sie bitte beim Online Banking die Funktion "Copy & Paste" und übernehmen die IBAN, den Verwendungszweck sowie den Betrag. Bitte achten Sie darauf, keine Veränderungen an diesen Daten vorzunehmen und auch keine Zusätze anzubringen (wie "Nr.", "Verwendungszweck" oder "Name").
Die Kontoverbindungsdaten finden Sie auf der folgenden Website:
www.uni-bielefeld.de/rueckmeldung
und auch in dieser E-Mail:
Name: Universitaet Bielefeld
IBAN: DE 24300 50000 00000 61432
BIC: WELADEDDXXX
Bank: Ld Bk Hess-Thür Gz, Dus
Verwendungszweck: 20242Ihre Matrikelnummer
Betrag: 300,75 €
Verwendungszweck
Sofern Sie den ausgewiesenen Verwendungszweck nicht in dem Format „20242Ihre Matrikelnummer“ ausfüllen, kann Ihr Geld nicht verbucht werden und eine Rückmeldung zum Wintersemester 2024/2025 wäre somit NICHT möglich. Bitte geben Sie daher (sowohl bei einer Online-Überweisung als auch bei einer Überweisung per Überweisungsvordruck) unbedingt den Verwendungszweck (ohne Zusätze) an. Dies gilt insbesondere, wenn die Zahlung Ihres Semesterbeitrags von Dritten (z.B. Eltern) vorgenommen wird.
Beispiel: Für die Matrikelnummer 7778899 wäre der Verwendungszweck: 202427778899.
Semesterbescheinigungen
Nach Eingang des Semesterbeitrags und erfolgter Rückmeldung im System können Sie sich Ihre Semesterbescheinigungen direkt aus dem System ausdrucken. Hierfür verwenden Sie dieselbe Anmeldeseite und denselben Reiter wie oben dargestellt und nutzen diesmal den Karteireiter „Bescheinigungen“. Sofern Sie bereits über eine UniCard verfügen, können Sie diese nach der Rückmeldung für das nächste Semester validieren. Weitere Informationen zur Uni-Card finden Sie unter: www.uni-bielefeld.de/unicard
Haben Sie noch Fragen zum Rückmeldeverfahren?
Unter www.uni-bielefeld.de/rueckmeldung finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen und Probleme.
Unsere Service-Hotline steht Ihnen gern unter 0521 / 106 - 6666 zur Verfügung.
Für Anfragen an das Studierendensekretariat verwenden Sie bitte diesen Link:
www.uni-bielefeld.de/studsek-kontakt
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Team des Studierendensekretariates der Universität Bielefeld
Abteilung SL.2 – Lehr- und Studierendenservice
Team Studierendensekretariat
Universität Bielefeld
Universitätsstr. 25
33615 Bielefeld
Telefon: +49 521 106-6666
Kontakt: www.uni-bielefeld.de/studsek-kontakt
www.uni-bielefeld.de
Studierendensekretariat