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Zweit­hö­rer*innen

Menschen sitzen auf Stühlen
© Uni­ver­si­tät Bie­le­feld

Zweit­hö­rer*innen

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Be­ra­tung durch das Stu­die­ren­den­se­kre­ta­ri­at:

Tel.: (0521) 106 66 66

Mail: Kon­takt­for­mu­lar

Klei­ne oder große Zweit­hö­rer*in­nen­schaft?

Klei­ne Zweit­hö­rer*innen: Ein­ge­schrie­be­ne (und nicht be­ur­laub­te) Stu­die­ren­de an­de­rer Hoch­schu­len kön­nen als Zweit­hö­rer*innen mit der Be­rech­ti­gung zum Be­such von Lehr­ver­an­stal­tun­gen und zur Ab­le­gung stu­di­en­be­glei­ten­der Prü­fun­gen an der Uni­ver­si­tät Bie­le­feld für den glei­chen Stu­di­en­gang wie an der Erst­hoch­schu­le zu­ge­las­sen wer­den.

Große Zweit­hö­rer*innen: Ein­ge­schrie­be­ne (und nicht be­ur­laub­te) Stu­die­ren­de an­de­rer Hoch­schu­len kön­nen als Zweit­hö­rer*innen auch für das Stu­di­um eines wei­te­ren, von dem Stu­di­en­gang der Erst­hoch­schu­le ab­wei­chen­den Stu­di­en­gan­ges zu­ge­las­sen wer­den.

Vor­aus­set­zung für die Zu­las­sung an der Uni­ver­si­tät Bie­le­feld ist in bei­den Fäl­len, dass ein par­al­le­les Stu­di­um an bei­den Hoch­schu­len nach­weis­lich tat­säch­lich mög­lich ist.

Be­wer­bung & Ein­schrei­bung

So­fern Sie sich für den glei­chen Stu­di­en­gang wie an der Erst­hoch­schu­le ein­schrei­ben möch­ten gilt fol­gen­des Ver­fah­ren:

Als Be­wer­bungs­un­ter­la­gen sind in­ner­halb der Ein­schrei­bungs­frist ein­zu­rei­chen:

  • An­trag auf Zu­las­sung als Zweit­hö­rer*in
  • Im­ma­tri­ku­la­ti­ons­be­schei­ni­gung der Erst­hoch­schu­le mit An­ga­be des Stu­di­en­gan­ges;
  • Nach­weis der Hoch­schul­rei­fe;
  • Be­schei­ni­gung der Fa­kul­tät der Uni­ver­si­tät Bie­le­feld, dass sie einer Zweit­hö­rer*in­nen­schaft im ge­wünsch­ten Fach zu­stimmt.

Die Be­wer­bungs­un­ter­la­gen kön­nen Sie per­sön­lich oder pos­ta­lisch bei der Sach­be­ar­bei­tung des Stu­die­ren­den­se­kre­ta­ri­ats ein­rei­chen oder am In­fo­Punkt ab­ge­ben.

Zu­las­sungs­be­schränk­te Fä­cher

Für zu­las­sungs­be­schränk­te Fä­cher muss zu­nächst eine Be­wer­bung über das Bewerbungs-​ und Sta­tuspor­tal in­ner­halb der Be­wer­bungs­fris­ten er­fol­gen. Im Falle einer Zu­las­sung sind in­ner­halb der Ein­schrei­bungs­frist, die aus dem Zu­las­sungs­be­scheid her­vor­geht, fol­gen­de Un­ter­la­gen ein­zu­rei­chen.

  • An­trag auf Zu­las­sung als Zweit­hö­rer*in
  • Im­ma­tri­ku­la­ti­ons­be­schei­ni­gung der Erst­hoch­schu­le mit An­ga­be des Stu­di­en­gan­ges;
  • Nach­weis der Hoch­schul­rei­fe;
  • Zu­las­sungs­be­scheid der Uni­ver­si­tät Bie­le­feld
  • Be­schei­ni­gung der Fa­kul­tät der Uni­ver­si­tät Bie­le­feld, dass sie einer Zweit­hö­rer*in­nen­schaft im ge­wünsch­ten Fach zu­stimmt.

Die Be­wer­bungs­un­ter­la­gen kön­nen Sie per­sön­lich oder pos­ta­lisch bei der Sach­be­ar­bei­tung des Stu­die­ren­den­se­kre­ta­ri­ats ein­rei­chen oder am In­fo­Punkt ab­ge­ben.

Zu­las­sungs­freie Fä­cher

Für zu­las­sungs­freie Fä­cher sind in­ner­halb der Ein­schrei­bungs­frist ein­zu­rei­chen:

  • An­trag auf Zu­las­sung als Zweit­hö­rer*in
  • Im­ma­tri­ku­la­ti­ons­be­schei­ni­gung der Erst­hoch­schu­le mit An­ga­be des Stu­di­en­gan­ges;
  • Nach­weis der Hoch­schul­rei­fe;
  • Be­schei­ni­gung der Fa­kul­tät der Uni­ver­si­tät Bie­le­feld, dass sie einer Zweit­hö­rer*in­nen­schaft im ge­wünsch­ten Fach zu­stimmt.

Die Be­wer­bungs­un­ter­la­gen kön­nen Sie per­sön­lich oder pos­ta­lisch bei der Sach­be­ar­bei­tung des Stu­die­ren­den­se­kre­ta­ri­ats ein­rei­chen oder am In­fo­Punkt ab­ge­ben.

Se­mes­ter­bei­trag

Rück­mel­dung

Zweit­hö­rer*innen ent­rich­ten grund­sätz­lich keine So­zi­al­bei­trä­ge, klei­ne Zweit­hö­rer*innen wohl aber einen Zweithörer-​Studienbeitrag i.H.v. 100 €.

So­wohl klei­ne als auch große Zweit­hö­rer*innen müs­sen für die Rück­mel­dung je­weils die ak­tu­el­le Se­mes­ter­be­schei­ni­gung der ers­ten Hoch­schu­le vor­le­gen.

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