Organisation des Aufenthalts
Infopunkt International
Montag - Freitag: 11.00-13.00
Studierenden Service Center: A0-307 (Lageplan)
Sprechstunde per Zoom und Telefon
In der Zeit vom 23. Dezember bis 5. Januar 2025 bleiben die Angebote des Infopunkt International geschlossen. Wir werden am 6. Januar um 11 Uhr wieder für Sie da sein.
E-Mail: welcome@uni-bielefeld.de
Jeder der sich länger als 90 Tage in Bielefeld aufhält, ist dazu verpflichtet sich im Rathaus Bielefeld anzumelden. Sobald Sie eine Adresse in Deutschland haben, müssen Sie innerhalb von 14 Tagen Ihren Wohnsitz an Ihrem Wohnort anmelden. Die Anmeldung findet im Rathaus bei der Bürgerberatung statt.
Adresse:
Rathaus Bielefeld
Bürgerberatung
Niederwall27
33602 Bielefeld
Hierfür müssen Sie im Voraus einen Termin online vereinbaren.
Diese Dokumente werden für die Anmeldung benötigt:
Sollten Sie als Mitarbeiter*innen an der Universität Bielefeld eingestellt werden, benötigen hierzu zum Zwecke der Einstellung ein polizeiliches Führungszeugnis. Dieses können Sie auch in der Bürgerberatung beantragen. Hierfür benötigen Sie 13€ und die Adresse der Personalabteilung der Universität Bielefeld.
Nach der Anmeldung erhalten Sie direkt eine Anmeldebestätigung. In ca. 10Tagen erhalten Sie -sofern Sie sich das erste Mal in Deutschland anmelden- Ihre persönliche Steueridentifikationsnummer per Post zugesendet. Bitte achten Sie darauf, das die Ihr Name an dem Briefkasten steht.
Nach der Anreise in Bielefeld müssen Sie – sofern Sie länger als 90 Tage in Deutschland bleiben – Ihren Aufenthalt in der Stadt anmelden:
Schritt 1 – Anmeldung des Wohnsitzes bei der Meldebehörde, in Bielefeld ist dies die Bürgerberatung Bielefeld
Benötigte Dokumente:
Gut zu wissen:
Schritt 2 – Melden Sie Ihren Rundfunkbeitrag an
Schritt 3 -Antrag auf Aufenthalt (Erstantrag/Verlängerung) (Ausländerbehörde Bielefeld)
Liste der Dokumente:
In der Regel werden die Folgende Dokumente bei dem Erstantrag auf Aufenthalt:
Die Ausländerbehörde prüft
Folgende Dokumente müssen zusätzlich je Aufenthaltszweck eingereicht werden:
Studierende/Promovierende
Mitarbeiter*innen
Forscher*innen (Personen ohne Arbeitsvertrag)
**Sie müssen bei der Ausländerbehörde nachweisen können, das Sie ausreichend Mittel zum Leben in Deutschland haben. Für Studierende ist dieses der aktuelle Bafög Satz. Bei allen anderen Personen errechnet sich dieses am aktuellen AlgII. Die Finanzierung kann mit einem oder mehreren Nachweisen aus dieser Liste nachgewiesen werden: Stipendium und/oder Arbeitsvertrag + Arbeitgeberbescheinigung + Gehaltsabrechnung der letzten 3 Monate und/oder Sperrkonto und/oder Gehalt an der Heimatuniversität und/oder Arbeitslosengeld und/oder Verpflichtungserklärung
Nehmen Sie alle Nachweise zu dem Termin bei der Ausländerbehlrde mit , die Sie haben.
Aufenthaltsgesetz
Wenn Sie sich länger als 90 Tage in Deutschland aufhalten, müssen Sie den Rundfunkbeitrag anmelden. Hierzu erhalten Sie in der Regel nach 10 Tagen nach der Anmeldung automatisch einen Brief per Post. Sollten Sie diesen nicht erhalten. Melden Sie den Rundfunkbeitrag an.
Wenn Sie sich länger in Deutschland aufhalten und kein europäisches Konto mit einer IBAN -Nummer haben, sollten Sie überlegen ein deutsches Girokonto zu eröffnen, um u.a. Ihren Semesterbeitrag, die Krankenversicherung, die Miete, usw. bezahlen, Überweisungen tätigen und Zahlungen empfangen zu können. Es gibt viele Banken in Deutschland, bei denen ein sogenanntes Girokonto eröffnet werden kann. Einige Banken bieten kostenlose oder vergünstigte Girokonten für Studierende an.
Bitte vergleichen Sie, welche Bank für Sie am besten geeignet ist, z.B. in Bezug auf: Kosten, Onlinebanking, Geldautomaten, Kommunikation/Sprache, Kreditkartenangebot, Transaktionsgebühr ins Heimatland.
Eine Auswahl von Beispiel-Banken
Diese Dokumente werden in der Regel für die Kontoeröffnung benötigt:
Zur Einschreibung an der Universität Bielefeld benötigen Sie eine Krankenversicherung. Den Nachweis erhält die Universität im Rahmen der Einschreibung direkt von Ihrer Krankenversicherung.
Für die Krankenversicherung gibt es folgende Möglichkeiten:
Mit dieser Bescheinigung gehen Sie zu einer deutschen Krankenkasse. Diese wird ihnen eine Bescheinigung ausstellen, die sie von der Versicherungspflicht befreit. Damit können sie sich einschreiben.
Sie bezahlen ihre Behandlungskosten selbst und beantragen später die Erstattung bei ihrer Versicherung in der Heimat. Wenn ihre private Versicherung bestimmte Leistungen nicht übernimmt, müssen Sie diese selbst bezahlen. Die Kosten können sehr hoch sein.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie eine private Krankenversicherung abschließen, können Sie später (innerhalb des Studiums in Deutschland) nicht zu einer gesetzlichen Krankenkasse wechseln.
In der Universität Bielefeld können Studierende, Beschäftigte sowie Gastwissenschaftler*innen mit der UniCard einen multifunktionalen, elektronisch lesbaren Ausweis im Scheckkartenformat erhalten. Die Karte wird eingesetzt als Studierendenausweis, als Dienstsausweis für Beschäftigte sowie als Ausweis für externe Nutzer*innen der Bibliothek und kann für die kartengebundenen elektronischen Dienste auf dem Campus genutzt werden.
Nachdem Sie sich erfolgreich beworben und eine Zulassung erhalten haben, folgt als nächster Schritt die Einschreibung. Für alle Fragen rund um die Einschreibung wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechperson aus dem Studierendensekretariat. Eine Übersicht finden Sie hier.
Es gibt unterschiedliche Orientierungsangebote zu Beginn Ihres Aufenthaltes:
Wir empfehlen Ihnen die Teilnahme an den Programmen. Dort lernen Sie andere Angehörige der Universität kennen und erhalten Informationen für einen erfolgreichen Start an der Universität Bielefeld.
An der Universität Bielefeld gibt es das Deutschlernzentrum PunktUm. Hier werden Kurse in den Niveau-Stufen A1 bis C2 angeboten. Es gibt im März und September einen vierwöchigen Intensiv-Sprachkurs (kostenfrei für Kooperationsstudierende) und während des Sommer- und Wintersemesters einen semesterbegleitenden Kurs. Eingeschriebene Studierende, Promovierende und Mitarbeiter*innen können die Semesterkurse kostenfrei nutzen. Familienmitglieder oder Gastwissenschaftler*innen können gegen eine Gebühr teilnehmen. Die Anmeldung für die Kurse erfolgt über das ekvv.
Darüber hinaus bietet PunktUm Workshops zur Wissenschaftssprache Deutsch, z.B. das Schreiben von Hausarbeiten und Abschlussarbeiten und individuelles Coaching im Bereich der Lehre an.
Für geflüchtete Studierende und Wissenschaftler*innen gibt es an der Universität Bielefeld die Möglichkeit, sich auf einen studienvorbereitenden Deutschkurs zu bewerben.
In Bielefeld gibt es neben der Universität Bielefeld weitere Anbieter, die Deutschkurse anbieten. Für mitreisende Familienmitglieder aus Drittstaaten gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit bzw. Pflicht, an einem Integrationskurs des Bamf teilzunehmen. Die Integrationskurse werden durch das Bamf gefördert und gliedern sich in einen Deutsch-Sprachkurs und einen Teil der Informationsvermittlung von Politik/Geschichte/Kultur. Am Ende des Kurses gibt es neben dem Deutsch-Test (Niveau B1) den Test Leben in Deutschland. Sollten Sie beide Teile bestehen, erhalten Sie ein Zertifikat.
Sollten Sie Interesse haben, während Ihres Aufenthaltes eine weitere Sprache zu erlernen, können Sie das Angebot des Fachsprachenzentrum (FSZ) der Universität Bielefeld nutzen. Das Fachsprachenzentrum bietet eine Vielzahl von Sprachen und Workshops für Studierende, Promovierende und Mitarbeitende an.