Studieren ohne Abitur: Bewerbung & Zugangsprüfung
Der Bewerbungsantrag für in der beruflichen Bildung Qualifizierte ist
mit den erforderlichen Unterlagen an das Studierendensekretariat zu richten.
Die angegebenen Fristen gelten für alle beruflich qualifizierten Bewerbergruppen (Hochschulzugang nach § 2 - § 4 der Berufsbildungshochschulzugangsverordnung).
Die Zugangsprüfung und das Probestudium sind geregelt durch die Ordnung der Universität Bielefeld für die Durchführung von Zugangsprüfungen (ZPO) vom 1. Juli 2014 in Verbindung mit der Satzung zur Änderung vom 17. Februar 2017 sowie den Ordnungen zur Änderung vom 1. Juni 2017 und 18. Dezember 2020
Vor der Durchführung der Zugangsprüfung ist nach § 5 ZPO eine Beratung in den Fakultäten vorgesehen.
Für die Bewerbung nutzen Sie bitte dieses - während oben genannter Fristen verfügbare - Antragsformular. Der weitere Verfahrensablauf wird Ihnen danach in einem Bescheid mitgeteilt.
Ist die Zugangsprüfung zu jedem Semester möglich?
Ob ein Studienfach nur zum Wintersemester oder auch zum Sommersemester angeboten wird, können Sie den Detailinformationen zum Studienangebot entnehmen.
Für die Teilnahme an der Zugangsprüfung ist ein Beratungsgespräch mit den Beauftragten der Fakultäten Voraussetzung.
Mit der Zugangsprüfung wird die Studierfähigkeit für den konkreten Studiengang überprüft. Inhalt der Prüfungen ist jeweils allgemeines und fachbezogenes Wissen. Die Zugangsprüfung darf nicht über das zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife vermittelte schulische Wissen hinausgehen oder Studieninhalte vorwegnehmen. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie bei den Beauftragten der Fakultäten.
Die Zugangsprüfung besteht aus
Die Klausur wird
in dem entsprechenden Studienfach geschrieben.
Die Klausur wird
im Kernfach geschrieben.
Die Klausur wird
wahlweise in einem der Fächer oder in Bildungswissenschaften geschrieben.
Die Gesamtnote der Prüfungen gilt als "Abi-Ersatznote". Mit dieser Note nehmen Bewerber*innen, die sich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang entschieden haben, am Auswahlverfahren teil. Es ist daher wichtig, eine möglichst gute Note zu erzielen, um auch später einen Studienplatz zu erhalten.
Für eine gute Prüfungsvorbereitung empfiehlt es sich, möglichst frühzeitig mit den Beauftragten der Fakultäten Kontakt aufzunehmen.
Wird in einem Mehrfachstudiengang für einzelne Fächer die fachliche Einschlägigkeit (Ausbildung und Berufstätigkeit entsprechen dem angestrebten Studienfach) durch die Universität festgestellt, entfällt dadurch für diese Fächer die Zugangsprüfung. In den übrigen Fächern ist jedoch eine Zugangsprüfung abzulegen.