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Be­wer­bung

Stu­die­ren ohne Ab­itur: Be­wer­bung & Zu­gangs­prü­fung

Menschen sitzen auf Stühlen
© Uni­ver­si­tät Bie­le­feld

Der Be­wer­bungs­an­trag für be­ruf­lich Qua­li­fi­zier­te

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Doris Mahl­ke

An­sprech­part­ne­rin be­ruf­lich Qua­li­fi­zier­te

Tel.: 0521 106 3407

E-​Mail:
doris.mahl­ke@uni-​bielefeld.de

Home­page:
uni-​bielefeld.de/stud­sek

Der Be­wer­bungs­an­trag für in der be­ruf­li­chen Bil­dung Qua­li­fi­zier­te ist

  • für das Win­ter­se­mes­ter (Stu­di­en­be­ginn im Ok­to­ber) vom 01. Ja­nu­ar bis zum 01. April,
  • für das Som­mer­se­mes­ter (Stu­di­en­be­ginn im April des fol­gen­den Jah­res) vom 01. Juli bis zum 01. Ok­to­ber

mit den er­for­der­li­chen Un­ter­la­gen (siehe Be­wer­bungs­an­trag) an das Stu­die­ren­den­se­kre­ta­ri­at zu rich­ten.

Die an­ge­ge­be­nen Fris­ten gel­ten für alle be­ruf­lich qua­li­fi­zier­ten Be­wer­ber­grup­pen (Hoch­schul­zu­gang nach § 2 - § 4 der Be­rufs­bil­dungs­hoch­schul­zu­gangs­ver­ord­nung).

zum Be­wer­bungs­an­trag

Zu­gangs­prü­fung

Die Zu­gangs­prü­fung und das Pro­be­stu­di­um sind ge­re­gelt durch die Ord­nung der Uni­ver­si­tät Bie­le­feld für die Durch­füh­rung von Zu­gangs­prü­fun­gen (ZPO) vom 1. Juli 2014 in Ver­bin­dung mit der Sat­zung zur Än­de­rung vom 17. Fe­bru­ar 2017 sowie den Ord­nun­gen zur Än­de­rung vom 1. Juni 2017 und 18. De­zem­ber 2020

Vor der Durch­füh­rung der Zu­gangs­prü­fung ist nach § 5 ZPO eine Be­ra­tung in den Fa­kul­tä­ten vor­ge­se­hen.

 

  • vom 01. Ja­nu­ar bis zum 01. April
    für ein Win­ter­se­mes­ter, das im Ok­to­ber des glei­chen Jah­res be­ginnt
  • vom 01. Juli bis zum 01. Ok­to­ber
    für das Som­mer­se­mes­ter, das im April des fol­gen­den Jah­res be­ginnt

Für die Be­wer­bung nut­zen Sie bitte die­ses - wäh­rend oben ge­nann­ter Fris­ten ver­füg­ba­re - An­trags­for­mu­lar. Der wei­te­re Ver­fah­rens­ab­lauf wird Ihnen da­nach in einem Be­scheid mit­ge­teilt.

Ist die Zu­gangs­prü­fung zu jedem Se­mes­ter mög­lich?
Ob ein Stu­di­en­fach nur zum Win­ter­se­mes­ter oder auch zum Som­mer­se­mes­ter an­ge­bo­ten wird, kön­nen Sie den De­tail­in­for­ma­tio­nen zum Stu­di­en­an­ge­bot ent­neh­men.

Für die Teil­nah­me an der Zu­gangs­prü­fung ist ein Be­ra­tungs­ge­spräch mit den Be­auf­trag­ten der Fa­kul­tä­ten Vor­aus­set­zung.

Mit der Zu­gangs­prü­fung wird die Stu­dier­fä­hig­keit für den kon­kre­ten Stu­di­en­gang über­prüft. In­halt der Prü­fun­gen ist je­weils all­ge­mei­nes und fach­be­zo­ge­nes Wis­sen. Die Zu­gangs­prü­fung darf nicht über das zum Er­werb der all­ge­mei­nen Hoch­schul­rei­fe ver­mit­tel­te schu­li­sche Wis­sen hin­aus­ge­hen oder Stu­di­en­in­hal­te vor­weg­neh­men. Wei­te­re In­for­ma­tio­nen hier­zu er­hal­ten Sie bei den Be­auf­trag­ten der Fa­kul­tä­ten.

Die Zu­gangs­prü­fung be­steht aus

  • einer 4-​stündigen Klau­sur und
  • zu­sätz­lich einer münd­li­chen Prü­fung von 45 Mi­nu­ten Dauer in jedem an­ge­streb­ten Stu­di­en­fach.

Die Klau­sur wird

in dem ent­spre­chen­den Stu­di­en­fach ge­schrie­ben.

Die Klau­sur wird

im Kern­fach ge­schrie­ben.

Die Klau­sur wird

wahl­wei­se in einem der Fä­cher oder in Bil­dungs­wis­sen­schaf­ten ge­schrie­ben.

Die Ge­samt­no­te der Prü­fun­gen gilt als "Abi-​Ersatznote". Mit die­ser Note neh­men Be­wer­ber*innen, die sich für einen zu­las­sungs­be­schränk­ten Stu­di­en­gang ent­schie­den haben, am Aus­wahl­ver­fah­ren teil. Es ist daher wich­tig, eine mög­lichst gute Note zu er­zie­len, um auch spä­ter einen Stu­di­en­platz zu er­hal­ten.
Für eine gute Prü­fungs­vor­be­rei­tung emp­fiehlt es sich, mög­lichst früh­zei­tig mit den Be­auf­trag­ten der Fa­kul­tä­ten Kon­takt auf­zu­neh­men.

Wird in einem Mehr­fach­stu­di­en­gang für ein­zel­ne Fä­cher die fach­li­che Ein­schlä­gig­keit (Aus­bil­dung und Be­rufs­tä­tig­keit ent­spre­chen dem an­ge­streb­ten Stu­di­en­fach) durch die Uni­ver­si­tät fest­ge­stellt, ent­fällt da­durch für diese Fä­cher die Zu­gangs­prü­fung. In den üb­ri­gen Fä­chern ist je­doch eine Zu­gangs­prü­fung ab­zu­le­gen.

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