An der Universität Bielefeld gibt es generell die Möglichkeit, ein Studium in Teilzeit zu gestalten. Wenn Sie in Teilzeit studieren möchten, sind von Ihrer Seite keine gesonderten administrativen Schritte erforderlich. Insbesondere erfolgt keine Einschreibung in einen Teilzeitstudiengang und keine Festlegung einer Individuellen Regelstudienzeit, wie es zum Teil von anderen Hochschulen gefordert wird. Beachten Sie bei Ihrer Entscheidung bitte, dass die deutschlandweit gültigen BAföG-Regelungen derzeit keinerlei Möglichkeiten für eine Verlängerung der Regelstudienzeit für ein Studium in Teilzeit vorsehen. Siehe dazu den Absatz zum BAföG.
Für ein Studium in Teilzeit wird kein spezielles Lehrangebot ausgewiesen. Sollten Sie planen, Ihr Studium in Teilzeit zu gestalten, empfehlen wir Ihnen dringend eine Beratung durch die Studienberatung des Fachs bzw. der Fächer
Es gibt einige wenige Studienangebote, bei denen ein Studium in Teilzeit generell nicht möglich ist. Grund hierfür sind in der Regel gesetzliche Vorgaben, die nicht in der Hand der Universität Bielefeld liegen.
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) regelt auf Bundesebene die finanzielle, staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schüler*innen und Studierenden. Aktuell sieht das Gesetz keine Verlängerung der Regelstudienzeit für ein Studium in Teilzeit vor. Bitte beachten Sie, dass die Universität Bielefeld hierauf keinen Einfluss hat.
Für eine individuelle Beratung zu BAföG-Themen wenden Sie sich bitte an: