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Studieren in Teilzeit

Campus der Universität Bielefeld
© Universität Bielefeld

Studieren in Teilzeit

Möglichkeiten im Rahmen des Bielefelder Studienmodells

An der Universität Bielefeld gibt es generell die Möglichkeit, ein Studium in Teilzeit zu gestalten. Wenn Sie in Teilzeit studieren möchten, sind von Ihrer Seite keine gesonderten administrativen Schritte erforderlich. Insbesondere erfolgt keine Einschreibung in einen Teilzeitstudiengang und keine Festlegung einer Individuellen Regelstudienzeit, wie es zum Teil von anderen Hochschulen gefordert wird. Beachten Sie bei Ihrer Entscheidung bitte, dass die deutschlandweit gültigen BAföG-Regelungen derzeit keinerlei Möglichkeiten für eine Verlängerung der Regelstudienzeit für ein Studium in Teilzeit vorsehen. Siehe dazu den Absatz zum BAföG.

Für ein Studium in Teilzeit wird kein spezielles Lehrangebot ausgewiesen. Sollten Sie planen, Ihr Studium in Teilzeit zu gestalten, empfehlen wir Ihnen dringend eine Beratung durch die Studienberatung des Fachs bzw. der Fächer

Es gibt einige wenige Studienangebote, bei denen ein Studium in Teilzeit generell nicht möglich ist. Grund hierfür sind in der Regel gesetzliche Vorgaben, die nicht in der Hand der Universität Bielefeld liegen.

Studienangebote, bei denen ein Studium in Teilzeit generell nicht möglich ist

  • Staatsexamen Medizin

Studienangebote, bei denen ein Studium in Teilzeit nur eingeschränkt möglich ist

  • Master of Education - hier kann das Praxissemester nicht in Teilzeit studiert werden
  • Master Klinische Psychologie und Psychotherapie - hier kann das stationäre Praktikum nicht in Teilzeit studiert werden

Ausweisung auf dem Zeugnis

Auf dem Zeugnis wird nicht ausgewiesen, ob Sie das Studium in Vollzeit oder Teilzeit absolviert haben.

BAföG

Das Bundes­ausbildungs­förderungs­gesetz (BAföG) regelt auf Bundesebene die finanzielle, staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schüler*innen und Studierenden. Aktuell sieht das Gesetz keine Verlängerung der Regelstudienzeit für ein Studium in Teilzeit vor. Bitte beachten Sie, dass die Universität Bielefeld hierauf keinen Einfluss hat.

Für eine individuelle Beratung zu BAföG-Themen wenden Sie sich bitte an:

Vorgaben des Landes NRW

Nach dem Hochschulgesetz NRW soll die Hochschule „[…] das Lehrangebot so organisieren, dass das Studium auch als Teilzeitstudium erfolgen kann.“ Eine „[…] Liste der für ein Studium in Teilzeit geeigneten Studiengänge ist in geeigneter Weise zu veröffentlichen.“ (§62a Abs. 1, 2 HG NRW)

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