Der NC gilt umgangssprachlich als die Durchschnittsnote des Abiturs, mit der gerade noch ein Studienplatz in einem bestimmten Studiengang erlangt wird. An der Universität Bielefeld werden hier auch vorhandene Wartesemester mit eingerechnet. Die Person, die den letzten Studienplatz erhält, legt mit ihrer*seiner Abiturnote (ggf. inkl. Wartezeit) den NC-Wert fest.
Der NC ist also kein vorab festgelegter Wert, sondern steht immer erst nach einem Vergabeverfahren fest.
Hinweis zu Medizin: Hier gibt es ein gesondertes Vergabeverfahren und abweichende Kriterien.
➥ Das kann man nie im Voraus sagen! Die NC-Werte werden immer erst im aktuellen Vergabeverfahren selbst berechnet, stehen also immer erst im Nachhinein fest.
➥ Man sollte sich daher immer bewerben und sich nicht abschrecken lassen! Es ist theoretisch immer möglich, dass auch in einem zulassungsbeschränkten Studiengang alle (zugangsberechtigten) Bewerber*innen zugelassen werden. Die Zulassungsbeschränkung greift nämlich erst dann, wenn die Zahl der Bewerber*innen die Zahl der verfügbaren Studienplätze übersteigt.
Das Bewerbungsportal der Uni Bielefeld rechnet anhand der erfassten Daten automatisch aus, wie viele Wartesemester vorliegen.
Wartesemester sind die Halbjahre nach Abschluss des Abiturs, in denen ein*e Bewerber*in nicht an einer deutschen Hochschule eingeschrieben war und damit auf das spätere Studium "gewartet" hat. Als Halbjahre werden dabei die Zeiträume vom 1. April bis 30. September und vom 1. Oktober bis 31. März gewertet.
Personen, die in Teilzeit- und Fernstudiengängen immatrikuliert sind, erhalten für die entsprechenden Halbjahre keine Wartezeit mehr. Vor dem Wintersemester 2014/15 absolvierte Studienzeiten in Teilzeit- und Fernstudiengängen sind aufgrund Vertrauensschutzes weiterhin wartezeitunschädlich.
Bei 80% der Zulassungen wird die Abiturdurchschnittsnote pro Wartesemester um einen Wert von jeweils 0,1 verbessert. Es können nur maximal sieben Wartesemester angerechnet werden.
➥ Ein Abiturdurchschnitt von 2,9 wird bei 3 Wartesemestern also um einen Wert von 0,3 verbessert. Im Zulassungsverfahren wird dann mit einem Ranglistenwert von 2,6 gerechnet.
➥ Ein Abiturdurchschnitt von 3,2 wird bei 10 Wartesemestern also nur um den Maximalwert von 0,7 verbessert. Im Zulassungsverfahren wird dann mit einem Ranglistenwert von 2,5 gerechnet.
Wer ein Studium aufnehmen will und sich wegen des NC (Zulassungsbeschränkung) im ersten Fachsemester nicht einschreiben kann, kann u.U. über eine Anerkennung bisheriger Leistungen und eine Einstufung in ein höheres Fachsemester seine Chancen auf einen Studienplatz und eine Einschreibung verbessern.
Zugangsvoraussetzungen beschreiben neben der Allgemeinen Hochschulreife die sprachliche bzw. fachliche Eignung. Also Kenntnisse und Fähigkeiten, die man mitbringen muss, um für manche Studiengänge geeignet zu sein. Daher auch der Begriff "Eignungsprüfungen". Die fachliche Eignung wird vor und während der Bewerbung und Einschreibung geprüft. Bei Masterstudiengängen erfolgt diese Prüfung durch die jeweilige Fakultät, bei allen anderen Studiengängen durch das Studierendensekretariat. Auch ggf. notwendige Deutschkenntnisse prüft das Studierendensekretariat.
Über das Ergebnis der Zugangsprüfung wirst du bei Masterbewerbungen von der jeweiligen Fakultät im Zugangsbescheid informiert.
Bei Bewerbungen auf grundständige Studiengänge (Bachelor, Staatsexamen, 1. Prüfung) werden die Nachweise im Rahmen der Einschreibung geprüft. Nur wenn es hierzu noch Rückfragen gibt, werden die Bewerber*innen kontaktiert. ➥ Informationen zu Zugangsvoraussetzungen und Eignungsprüfungen
Hast du eine Zulassung erhalten? Das bedeutet, dass du einen der begehrten Studienplätze erhalten hast und deine Abiturdurchschnitt (ggf. inkl. Wartesemester) gut genug war. Über das Ergebnis des/ der Zulassungsverfahren wirst du im Zulassungsbescheid bzw. im Ablehnungsbescheid informiert.
In besonders nachgefragten Studiengängen wird die Anzahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze beschränkt. Das dient der Qualitätssicherung des Studiums, denn hierdurch soll sichergestellt werden, dass für die Studierenden z.B. ausreichend Lehrpersonal, Laborarbeitsplätze und Räumlichkeiten vorhanden sind.
Die Auswahl der Bewerber*innen in zulassungsbeschränkten Bachelor-Studiengängen bzw. Erste juristische Prüfung (ehemals Staatsexamen Rechtswissenschaft) erfolgt nach unterschiedlichen Kriterien in den beiden Hauptquoten wie folgt (für Staatsprüfung Medizin siehe Studiengangsinformationen):
Ganz wichtig: Die Zulassungsbeschränkung greift erst dann, wenn die Zahl der tatsächlich an einem Studienplatz interessierten Bewerber*innen die Zahl der verfügbaren Studienplätze übersteigt. Die Auswahl der Bewerber*innen erfolgt dann nach den festgelegten Kriterien.
Neben den beiden hier genannten Hauptquoten, gibt es auch noch kleinere Sonderquoten.
Eine festgelegte Anzahl an Studienplätzen ist für besondere Gruppen reserviert. Darunter zählen
➥ Mehr Informationen zu den besonderen Fällen im Bewerbungsprozess.
Die hier angegebenen Werte für grundständige Studiengänge sind aus dem Auswahlverfahren der Universität Bielefeld. Es sind also Wartesemester mit eingerechnet.
Die Werte für Masterstudiengänge sind aus der Hauptquote. Für Nicht-EU-Bewerber*innen können abweichende Werte vorhanden sein.
Fach | Variante | 2024 | 2023 |
---|---|---|---|
Rechtswissenschaft | Erste Prüfung | A.z. | A.z. |
Anglistik: British and American Studies | Kombi: KF | A.z. | A.z. |
Anglistik: British and American Studies | Kombi: NF | A.z. | A.z. |
Erziehungswissenschaft | Kombi: KF | A.z. | A.z. |
Erziehungswissenschaft | Kombi: NF | A.z. | A.z. |
Rechtswissenschaft | Kombi: NF | A.z. | A.z. |
Bildungswissenschaften | GymGe: NF | A.z. | A.z. |
Germanistik | GymGe: KF | A.z. | 2,7 |
Germanistik | GymGe: NF | A.z. | A.z. |
Unterrichtsfach Pädagogik | GymGe: NF | 2,5 | 1,9 |
Bildungswissenschaften | HRSGE | A.z. | A.z. |
Germanistik | HRSGE | A.z. | A.z. |
Bildungswissenschaften | G | A.z. | A.z. |
Bildungswissenschaften - Integrierte Sonderpädagogik | G-ISP | A.z. | A.z. |
Soziologie | Master | A.z.z. | A.z.z. |
Sportwissenschaft, Organisationsentwicklung und Management | Master | A.z.z. | A.z.z. |
Wirtschaftswissenschaften | Master | A.z.z. | A.z.z. |
Taucht ein bestimmter Studiengang nicht in diesen Listen auf? Dann ist er zulassungsfrei, also ohne NC.
Die Vergabe der Studienplätze erfolgte gemäß VergabeVO NRW.
Diese Übersichten weisen die NC-Werte der örtlich zulassungsbeschränkten Fächer der Vergabeverfahren der letzten drei Winter- und Sommersemester aus.
Wintersemester | Sommersemester |
---|---|
2024/25 (HV) | |
2023/24 (1. NRV) | 2024 (Hauptverfahren) |
2022/23 (2. NRV) | 2023 (Hauptverfahren) |
2021/22 (2. NRV) | 2022 (2. NRV) |
*NRV = Nachrückverfahren
Die Vergabe der Studienplätze erfolgte gemäß VergabeVO NRW.
Studierendensekretariat