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Bewerbung

Alle Fristen im Überblick

Menschen sitzen auf Stühlen
© Universität Bielefeld

Termine & Fristen

Bewerbungsfristen, Einschreibungsfristen, Rückmeldungsfristen

Alle Vorlesungszeiten bis 2030 (PDF)

International?

Bitte beachten Sie, dass für Studienbewerber*innen mit ausländischen Abschlüssen abweichende Fristen gelten können.

Termine und Fristen für internationale Studieninteressierte

Wintersemester 2024/25

Semestertermine

Beginn des Semesters 01.10.2024
Ende des Semesters 31.03.2025
Beginn der Lehrveranstaltungen 07.10.2024
Ende der Lehrveranstaltungen 31.01.2025
Weihnachtsschließung 23.12.2024 (16 Uhr) bis 02.01.2025 (6 Uhr)
Weihnachtspausen vom Lehrbetrieb Lehrveranstaltungspausen (PDF)

Bewerbungsfristen

Bachelor / Staatsexamen  

Studienfächer/-gänge mit örtlichen Zulassungsbeschränkungen
(bei Bewerbungen über hochschulstart.de kann die Bewerbung ggf. auch bereits früher erfolgen)

01.06. – 15.07.2024

Studienfächer/-gänge ohne Zulassungsbeschränkung

16.07. – 15.11.2024

Medizin/ Zentralverfahren (Bitte beachten Sie abweichende Fristen für Alt-Abiturienten sowie die Anmeldefristen für den Test für medizinische Studiengänge)

Termine der SfH

Beruflich Qualifizierte

01.01. – 01.04. des Jahres

Losverfahren

01.09. – 15.09.2024
Master  

Master of Arts/ Science

Bewerbungsfristen M.A./ M.Sc.

Master of Education

01.06. – 15.07.2024

Losverfahren

01.09. – 15.09.2024
Bewerbung für höhere Fachsemester  

Anträge auf Einstufung in ein höheres Fachsemester sind zum Wintersemester bis spätestens zum 15.08. (Fächer mit NC) bzw. 15.10. (Fächer ohne NC) bei der zuständigen Fakultät einzureichen (Ausschlussfrist). Ist das gewünschte Fach auch im 1. Fachsemester ohne NC, kann die Antragstellung jederzeit nachgeholt werden. Mehr Informationen

 

Bachelor of Arts/ Science/ Staatsexamen Medizin (zulassungsbeschränkt)

01.08. – 15.09.2024

Bachelor of Arts/ Science (zulassungsfrei)

01.08. – 15.11.2024

Master of Arts/ Science (zulassungsfrei & zulassungsbeschränkt)

01.08. – 15.09.2024

Master of Education (zulassungsfrei)

01.06. – 15.07.2024

Hochschulwechsler*innen, Quereinsteiger*innen, Studienunterbrecher*innen (bei zulassungsbeschränkten Studienfächern/-gängen)

01.08. – 15.09.2024
Zulassung und Rückmeldung für  

Gasthörer*innen, Zweithörer*innen (bei zulassungsfreien Studienfächern/-gängen und deutscher Hochschulzugangsberechtigung)

01.08.2024 – 15.11.2024

Einschreibung / Umschreibung

in zulassungsfreie Studienfächer/-gänge

Zum Wintersemester 2024/25 16.07. – 15.11.2024

Auch für zulassungsfreie Studienfächer/-gänge ist formal immer eine fristgerechte Bewerbung notwendig. Bei zulassungsfreien 1-Fach-Bachelor oder vollständig zulassungsfreien Kombi-Bachelor werden Sie nach der Bewerbung automatisch zur Online-Immatrikulation übergeleitet. Bei zulassungsfreien Masterstudiengängen können Sie sich erst nach erfolgreicher Zugangsprüfung einschreiben.

Für zulassungsbeschränkte Studienfächer/-gänge wird Ihnen die jeweilige Einschreibungsfrist gesondert im Zulassungsbescheid per Email mitgeteilt.

Rückmeldungsfristen

Hinweis: Relevant ist, dass die Wertstellung der Überweisung des Semesterbeitrages fristgerecht erfolgt.

Rückmeldung zum Wintersemester 2024/25 endet am 02.09.2024

Semestertermine

Beginn des Semesters 01.04.2025
Ende des Semesters 30.09.2025
Beginn der Lehrveranstaltungen 07.04.2025
Ende der Lehrveranstaltungen 18.07.2025

Bewerbungsfristen

Bachelor / Staatsexamen  

Studienfächer/-gänge mit örtlichen Zulassungsbeschränkungen
(bei Bewerbungen über hochschulstart.de kann die Bewerbung ggf. auch bereits früher erfolgen)

01.12.2024 – 15.01.2025

Studienfächer/-gänge ohne Zulassungsbeschränkung

16.01. – 15.05.2025

Beruflich Qualifizierte

01.07. – 01.10. des Vorjahres

Losverfahren

01.03. – 15.03.2025
Master  

Master of Arts/ Science

Bewerbungsfristen M.A./ M.Sc.

Master of Education

01.12.2024 – 15.01.2025

Losverfahren

01.03. – 15.03.2025
Bewerbung für höhere Fachsemester  

Anträge auf Einstufung in ein höheres Fachsemester sind zum Sommersemester bis spätestens zum 15.02. (Fächer mit NC) bzw. 15.04. (Fächer ohne NC) bei der zuständigen Fakultät einzureichen (Ausschlussfrist). Ist das gewünschte Fach auch im 1. Fachsemester ohne NC, kann die Antragstellung jederzeit nachgeholt werden. Mehr Informationen

Bachelor of Arts/ Science/ Staatsexamen Medizin (zulassungsbeschränkt)

01.02. – 15.03.2025

Bachelor of Arts/ Science (zulassungsfrei)

01.02. – 15.05.2025

Master of Arts/ Science (zulassungsfrei & zulassungsbeschränkt)

01.02. – 15.03.2025

Master of Education (zulassungsfrei)

01.12.2023 – 15.01.2025

Hochschulwechsler*innen, Quereinsteiger*innen, Studienunterbrecher*innen (bei zulassungsbeschränkten Studienfächern/-gängen)

01.02. – 15.03.2025
Zulassung und Rückmeldung für  

Gasthörer*innen, Zweithörer*innen (bei zulassungsfreien Studienfächern/-gängen und deutscher Hochschulzugangsberechtigung)

01.02. – 15.05.2025

Einschreibung / Umschreibung

in zulassungsfreie Studienfächer/-gänge

Zum Sommersemester 2025 16.01. – 15.05.2025

Auch für zulassungsfreie Studienfächer/-gänge ist formal immer eine fristgerechte Bewerbung notwendig. Bei zulassungsfreien 1-Fach-Bachelor oder vollständig zulassungsfreien Kombi-Bachelor werden Sie nach der Bewerbung automatisch zur Online-Immatrikulation übergeleitet. Bei zulassungsfreien Masterstudiengängen können Sie sich erst nach erfolgreicher Zugangsprüfung einschreiben.

Für zulassungsbeschränkte Studienfächer/-gänge wird Ihnen die jeweilige Einschreibungsfrist gesondert im Zulassungsbescheid per Email mitgeteilt.

Rückmeldungsfristen

Hinweis: Relevant ist, dass die Wertstellung der Überweisung des Semesterbeitrages fristgerecht erfolgt.

Rückmeldung zum Sommersemester 2025 endet am 28.02.2025

FAQs zu den Bewerbungsfristen

Bitte beachten Sie, dass diese FAQs nicht für den Studiengang Medizin (Staatsexamen) gelten.

Bei Abiturabschluss (= Hochschulzugangsberechtigung) erst nach Bewerbungsende, ist leider keine Bewerbung für dieses Semester möglich. Bitte bewerben Sie sich für das folgende Semester. Grund: die Angabe der Abiturdurchschnittsnote ist maßgeblich bei der Vergabe der Studienplätze.

Für zulassungsbeschränkte Studienfächer sind Bewerbungen erforderlich und nur im jeweiligen Bewerbungszeitraum möglich. Da es sich hierbei um eine gesetzliche Ausschlussfrist handelt, ist - unabhängig von Ihrem Verhinderungsgrund - nach Ende des Bewerbungszeitraumes leider keine Bewerbung mehr möglich. Es bleiben aber die Möglichkeiten, sich für das maßgebliche Semester für ein zulassungsfreies Studienfach einzuschreiben sowie sich für das Losverfahren zu bewerben, über das evtl. frei gebliebene Studienplätze nach Ende des regulären Vergabeverfahrens unter allen Interessierten - unabhängig von der Durchschnittsnote oder Wartezeiten - verlost werden.

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