Kleine Zweithörer*innen: Eingeschriebene (und nicht beurlaubte) Studierende anderer Hochschulen können als Zweithörer*innen mit der Berechtigung zum Besuch von Lehrveranstaltungen und zur Ablegung studienbegleitender Prüfungen an der Universität Bielefeld für den gleichen Studiengang wie an der Ersthochschule zugelassen werden.
Große Zweithörer*innen: Eingeschriebene (und nicht beurlaubte) Studierende anderer Hochschulen können als Zweithörer*innen auch für das Studium eines weiteren, von dem Studiengang der Ersthochschule abweichenden Studienganges zugelassen werden.
Voraussetzung für die Zulassung an der Universität Bielefeld ist in beiden Fällen, dass ein paralleles Studium an beiden Hochschulen nachweislich tatsächlich möglich ist.
Sofern Sie sich für den gleichen Studiengang wie an der Ersthochschule einschreiben möchten gilt folgendes Verfahren:
Als Bewerbungsunterlagen sind innerhalb der Einschreibungsfrist einzureichen:
Die Bewerbungsunterlagen können Sie persönlich oder postalisch bei der Sachbearbeitung des Studierendensekretariats einreichen oder am InfoPunkt abgeben.
Für zulassungsbeschränkte Fächer muss zunächst eine Bewerbung über das Bewerbungs- und Statusportal innerhalb der Bewerbungsfristen erfolgen. Im Falle einer Zulassung sind innerhalb der Einschreibungsfrist, die aus dem Zulassungsbescheid hervorgeht, folgende Unterlagen einzureichen.
Die Bewerbungsunterlagen können Sie persönlich oder postalisch bei der Sachbearbeitung des Studierendensekretariats einreichen oder am InfoPunkt abgeben.
Für zulassungsfreie Fächer sind innerhalb der Einschreibungsfrist einzureichen:
Die Bewerbungsunterlagen können Sie persönlich oder postalisch bei der Sachbearbeitung des Studierendensekretariats einreichen oder am InfoPunkt abgeben.
Zweithörer*innen entrichten grundsätzlich keine Sozialbeiträge, kleine Zweithörer*innen wohl aber einen Zweithörer-Studienbeitrag i.H.v. 100 €.
Sowohl kleine als auch große Zweithörer*innen müssen für die Rückmeldung jeweils die aktuelle Semesterbescheinigung der ersten Hochschule vorlegen.