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  • Anerkennungs- und Einstufungsverfahren

    © Universität Bielefeld

Anerkennung

Anwendung des einheitlichen Anerkennungs- und Einstufungsverfahrens (EAE) auf die Studiengänge der Lehreinheit "Romanistik"

Die folgenden Hinweise betreffen die Studiengangsvarianten, die von der Lehreinheit "Romanistik (Französisch / Spanisch)" an der Fakultät für Linguistik und Literaturwissenschaft betreut werden, und zwar:

  • BA Kleines Nebenfach (fw) "Linguistik der romanischen Sprachen"
  • BA Kern- und Nebenfach (fw) "Französisch" und "Spanisch"
  • BA Kern- und Nebenfach (Lehramt GymGe) "Französisch" und "Spanisch"
  • MEd Kern- und Nebenfach (Lehramt GymGe) "Französisch" und "Spanisch"

Für das BA Kleines Nebenfach "Geschichte und Kultur Lateinamerikas" ist die Fakultät für Geschichtswissenschaft, Philosophie und Theologie zuständig.

Für Anerkennungen im Bereich der individuellen Ergänzung sind das Kernfach und die entsprechenden Stellen zuständig.

Gegenstand des einheitlichen Anerkennungs- und Einstufungsverfahrens (ab jetzt EAE) sind Studien- und Prüfungsleistungen...

  • aus der Universität Bielefeld (insbesondere Wechsel von den auslaufenden in die weiter bestehenden oder neu eingeführten Studiengangsvarianten),
  • aus einer Universität in Deutschland (insbesondere im Rahmen anderer Studiengänge im Fach Romanistik / Romanische Philologie u. ä.),
  • aus einer Universität aus dem Ausland (insbesondere im Rahmen des EU-Bildungsprogramms ERASMUS +) und
  • aus einem anderen Ursprung (insbesondere Sprachkenntnisse als native speaker oder die im Rahmen von längeren Auslandsaufenthalten oder von Sprachkursen jedweder Provenienz erworben wurden).

Allgemeine Informationen finden Sie hier:
Portal zu Anerkennungen und Einstufungen an der Universität Bielefeld

Antragsformulare finden Sie hier:
Antragsformulare

Die Online-Eingabehilfe, mit der Sie Ihre Leistungen erfassen, finden Sie hier:
Online-Eingabehilfe

ACHTUNG!!!

Sie bringen also mit:

Machen Sie einen Termin mit der "zuständigen Stelle im Fach" aus. Die Ansprechpartner:innen der Lehreinheit Romanistik sind auf der rechten Seite aufgeführt. Rechnen Sie bitte mit bis zu vier Wochen Bearbeitungszeit.

Verfahren: Das EAE beinhaltet folgende Schritte:

  • Sie stellen den Antrag bei dem/der für Sie zuständigen Ansprechpartner:in, der/die diesen formal und inhaltlich überprüft.
  • Über weitere Schritte informiert Sie der/die Ansprechpartner:in

"Erläuternde Unterlagen": Es folgen einige Hinweise zu den üblicherweise benötigten Unterlagen in unterschiedlichen Fällen, die über das hinausgehen, was auf dem Formular und im Internet-Portal angegeben wird (erst dort nachlesen, dann hier nachschauen!):

  • Bei Studien- und Prüfungsleistungen aus einer Universität in Deutschland (insbesondere im Rahmen anderer Studiengänge im Fach Romanistik / Romanische Philologie u. ä.) und aus einer Universität aus dem Ausland (insbesondere im Rahmen des EU-Bildungsprogramms ERASMUS+) werden die Veranstaltungskommentare (engl. syllabus) oder ähnliche Unterlagen benötigt. Diese sollten Angaben über Ziele und Kompetenzen, Inhalte und Themen, Veranstaltungsart und Semesterwochenstunden sowie eine Bibliographie oder Angaben zum Lehrbuch oder zum Lesepensum enthalten. Handouts, Übungszettel und sonstige Materialien können wenn vorhanden auch nützlich sein und sollten eingereicht werden. Falls Informationen auf Internet-Portalen angegeben werden, konvertieren Sie die Seiten in PDF-Format und reichen Sie die Dateien ein. Achten Sie darauf, daß die Informationen so datiert sind, dass sie auf die von Ihnen besuchten Veranstaltungen bezogen werden können. Angaben von Links werden nicht akzeptiert, da die Inhalte jederzeit verändert werden können und möglicherweise keinen Bezug mehr zu den von Ihnen besuchten Veranstaltungen haben. Falls Ihrer Meinung nach die Informationen bei ANABIN oder die Notenumrechnung nach der "Bayerischen Formel" die Gegebenheiten im Studienland nicht richtig wiedergeben, dürfen Sie dem Antrag zusätzliche offizielle Unterlagen zum Umrechnungsmaßstab beigeben.
  • Bei der Anerkennung von Sprachkenntnissen reichen Sie eine von einer zuständigen Lehrkraft des Fachsprachenzentrums ausgestellte Bescheinigung über den von Ihnen absolvierten C-Test ein, die über das erreichte Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen und über die anzuerkennenden Kurse bzw. Module Auskunft gibt. Weitere Bescheinigungen, Zertifikate oder Zeugnisse können Sie auch beilegen.

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