Die folgenden Hinweise betreffen die Studiengangsvarianten, die von der Lehreinheit "Romanistik: Französisch & Spanisch" an der Fakultät für Linguistik und Literaturwissenschaften betreut werden, und zwar:
Für das BA Kleine Nebenfach "Geschichte und Kultur Lateinamerikas" ist die Fakultät für Geschichtswissenschaft, Philosophie und Theologie zuständig.
Die hier genannten sprachlichen Voraussetzungen gelten allerdings auch für diese Studiengangsvariante.
Voraussetzungen für die Aufnahme des Studiums in einem der genannten Studiengänge ist die Niveaustufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (vgl. Fächerspezifische Bestimmungen § 2 Französisch; Spanisch). Die Universität Bielefeld verzichtet allerdings auf die Überprüfung eines Nachweises der vorausgesetzten Kenntnisse im Rahmen des Bewerbungs- und Einschreibungsverfahrens. Studierende dürfen sich also ohne Nachweis bewerben und einschreiben und können grundsätzlich fehlende Kenntnisse etwa im Rahmen von Veranstaltungen des Fachsprachenzentrums nachholen. In diesem Fall kann die Universität allerdings nicht gewährleisten, dass sie das Studium in Regelstudienzeit absolvieren.
In dem Moment, in dem die Studierenden beschließen, das erste Modul der Sprachpraxis (23-ROM-A1-F / 23-ROM-A1-S) zu absolvieren (erstes bis drittes Fachsemester), das ja die Niveaustufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens voraussetzt, werden die aktuellen Kenntnisse durch einen Computertest (C-Test) überprüft und durch diese Überprüfung nachgewiesen. Die Ergebnisse sind nur sechs Monate gültig, damit die Lehrkräfte den aktuellen Kenntnisstand kennen und beurteilen können, ob die Studierenden das Niveau haben, um an den Veranstaltungen mit Gewinn teilzunehmen. Ein alter Nachweis spiegelt kaum die aktuellen Kenntnisse der Sprache wider, auf die ja die zu besuchende Veranstaltung aufbauen muss.
Das Fachsprachenzentrum bietet den C-Test durchgehend an, also sowohl in der Vorlesungszeit als auch in der vorlesungsfreien Zeit. Studierende können also jederzeit den Test absolvieren; außerdem gibt es ein verstärktes Angebot zu Beginn eines jeden Semesters.
Allgemeine Informationen zum C-Test sowie die aktuellen Termine und eine Tabelle mit den Niveaustufen entsprechend der erreichten Punktzahl (gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen) sind hier zu finden.
Der C-Test ist obligatorisch; auch native speakers oder Personen, die andere Sprachnachweise erworben haben, müssen sich dem Test unterziehen. Dies erlaubt es, alle Studierenden gleich zu behandeln, so dass die Abläufe vereinheitlicht und vereinfacht werden.
Wenn Studierende in diesem Test ein Niveau unterhalb der Stufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens nachgewiesen haben, dürfen sie so lange nicht an den Veranstaltungen der Module der Sprachpraxis teilnehmen, bis sie das notwendige Niveau erreicht haben. Um dieses Niveau zu erreichen, stehen ihnen die Veranstaltungen des Fachsprachenzentrums zur Verfügung; in diesem Fall sind sie gehalten, alle Veranstaltungen der fehlenden Stufen zu besuchen, bis sie das Niveau B1 durch die notwendige Punktzahl im C-Test nachgewiesen haben. Studierende können selbstverständlich andere Wege gehen, um ihr Niveau zu verbessern; ein Nachweis der Kenntnisse auf der Niveaustufe B1 durch die entsprechende Punktzahl im C-Test ist immer notwendig.
Wenn Studierende in diesem Test eine Punktzahl erreicht haben, die auf ein Niveau oberhalb der Stufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens hindeutet, können ihre Kenntnisse und Fertigkeiten ggf. angerechnet werden. Dies erfolgt im Rahmen des sog. "einheitlichen Anrechnungs- und Einstufungsverfahrens" der Universität (EAE - Bitte unbedingt hier weiterlesen!). Dennoch können Studierende erst nach einem eingehenden Beratungsgespräch in der Fremdsprache mit einer zuständigen Lehrkraft des Fachsprachenzentrums eine Bestätigung über die Anrechnung einzelner Kurse oder Module bekommen.
Falls Studierende die Anrechnung von Sprachkenntnissen beantragen, reichen Sie diese Bestätigung bei den zuständigen Stellen ein. Weitere Bescheinigungen, Zertifikate oder Zeugnisse können auch beigelegt werden.
Allerdings lohnt sich der Besuch der Kurse der Module 23-ROM-A1 und -B1 immer, auch wenn die reinen Sprachkenntnisse ein hohes Niveau erreicht haben, denn diese Kurse vermitteln darüber hinaus Kenntnisse (etwa Landeskunde) und Fertigkeiten (etwa akademische Argumentation), die in den üblichen Sprachkursen nicht behandelt werden.