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Frühere Auslandsaufenthalte

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Anrechnung früherer Auslandsaufenthalte

Anrechnung bereits absolvierter Auslandsaufenthalte

Falls Sie bereits vor Aufnahme des Studiums einen entsprechend langen Auslandsaufenthalt absolviert haben, können Sie eine Anrechnung beantragen. Dabei gilt, dass dieser Aufenthalt nicht länger als drei Jahre vor Beginn des Fachstudiums zurückliegen darf. Wird der Auslandsaufenthalt angerechnet, müssen Sie noch die anderen im Rahmen des Moduls geforderten Leistungen erbringen.

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