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Bewerbung

Studieren ohne Abitur: Bewerbung & Zugangsprüfung

Menschen sitzen auf Stühlen
© Universität Bielefeld

Der Bewerbungsantrag für beruflich Qualifizierte

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Doris Mahlke

Ansprechpartnerin beruflich Qualifizierte

Tel.: 0521 106 3407

E-Mail:
doris.mahlke@uni-bielefeld.de

Homepage:
uni-bielefeld.de/studsek

Der Bewerbungsantrag für in der beruflichen Bildung Qualifizierte ist

  • für das Wintersemester (Studienbeginn im Oktober) vom 01. Januar bis zum 01. April,
  • für das Sommersemester (Studienbeginn im April des folgenden Jahres) vom 01. Juli bis zum 01. Oktober

mit den erforderlichen Unterlagen an das Studierendensekretariat zu richten.

Die angegebenen Fristen gelten für alle beruflich qualifizierten Bewerbergruppen (Hochschulzugang nach § 2 - § 4 der Berufsbildungshochschulzugangsverordnung).

zum Bewerbungsantrag

Zugangsprüfung

Die Zugangsprüfung und das Probestudium sind geregelt durch die Ordnung der Universität Bielefeld für die Durchführung von Zugangsprüfungen (ZPO) vom 1. Juli 2014 in Verbindung mit der Satzung zur Änderung vom 17. Februar 2017 sowie den Ordnungen zur Änderung vom 1. Juni 2017 und 18. Dezember 2020

Vor der Durchführung der Zugangsprüfung ist nach § 5 ZPO eine Beratung in den Fakultäten vorgesehen.

 

  • vom 01. Januar bis zum 01. April
    für ein Wintersemester, das im Oktober des gleichen Jahres beginnt
  • vom 01. Juli bis zum 01. Oktober
    für das Sommersemester, das im April des folgenden Jahres beginnt

Für die Bewerbung nutzen Sie bitte dieses - während oben genannter Fristen verfügbare - Antragsformular. Der weitere Verfahrensablauf wird Ihnen danach in einem Bescheid mitgeteilt.

Ist die Zugangsprüfung zu jedem Semester möglich?
Ob ein Studienfach nur zum Wintersemester oder auch zum Sommersemester angeboten wird, können Sie den Detailinformationen zum Studienangebot entnehmen.

Für die Teilnahme an der Zugangsprüfung ist ein Beratungsgespräch mit den Beauftragten der Fakultäten Voraussetzung.

Mit der Zugangsprüfung wird die Studierfähigkeit für den konkreten Studiengang überprüft. Inhalt der Prüfungen ist jeweils allgemeines und fachbezogenes Wissen. Die Zugangsprüfung darf nicht über das zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife vermittelte schulische Wissen hinausgehen oder Studieninhalte vorwegnehmen. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie bei den Beauftragten der Fakultäten.

Die Zugangsprüfung besteht aus

  • einer 4-stündigen Klausur und
  • zusätzlich einer mündlichen Prüfung von 45 Minuten Dauer in jedem angestrebten Studienfach.

Die Klausur wird

in dem entsprechenden Studienfach geschrieben.

Die Klausur wird

im Kernfach geschrieben.

Die Klausur wird

wahlweise in einem der Fächer oder in Bildungswissenschaften geschrieben.

Die Gesamtnote der Prüfungen gilt als "Abi-Ersatznote". Mit dieser Note nehmen Bewerber*innen, die sich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang entschieden haben, am Auswahlverfahren teil. Es ist daher wichtig, eine möglichst gute Note zu erzielen, um auch später einen Studienplatz zu erhalten.
Für eine gute Prüfungsvorbereitung empfiehlt es sich, möglichst frühzeitig mit den Beauftragten der Fakultäten Kontakt aufzunehmen.

Wird in einem Mehrfachstudiengang für einzelne Fächer die fachliche Einschlägigkeit (Ausbildung und Berufstätigkeit entsprechen dem angestrebten Studienfach) durch die Universität festgestellt, entfällt dadurch für diese Fächer die Zugangsprüfung. In den übrigen Fächern ist jedoch eine Zugangsprüfung abzulegen.

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