Studierende, die das Studium ab dem Wintersemester 2022/23 aufgenommen haben, studieren das Profilmodul Interkulturelle und professionelle Kompetenz.
Studierende, die das Studium bis zum Sommersemester 2022 aufgenommen haben, studieren das Modul Internationalisierung.
(Bitte beachten Sie hier die Leitlinien für den Abschlussbericht)
Im Rahmen des Studiums Spanisch oder Französisch als Kernfach (fachwissenschaftlich oder auf Lehramt Gym/GS) sowie als Nebenfach (Lehramt Gym/GS) ist ein Auslandsaufenthalt im französisch- bzw. spanischsprachigen Ausland von mindestens drei Monaten vorgesehen. Für Studierende der Lehramtsstudiengänge ist dieser Auslandsaufenthalt auch laut Lehrerausbildungsgesetz des Schulministeriums NRW verpflichtend (siehe § 11 Abs. 10 LABG 2009). Das Modul steht nur Studierenden offen, die Profile bzw. Studiengangsvarianten Französisch und Spanisch studieren.
Der Aufenthalt soll studienbezogen sein, fachwissenschaftliche Anteile enthalten und/oder einen besonderen Schwerpunkt auf landeskundliche und kulturelle Aspekte legen. In Frage kommen daher insbesondere Studienaufenthalte an Hochschulen (z.B. mit dem Austauschprogramm Erasmus+) und Tätigkeiten als Fremdsprachenassistent/in an Schulen im französisch- / spanischsprachigen Ausland sowie Praktika/Volontariate in Firmen oder bei Kulturorganisationen im französisch- / spanischsprachigen Ausland. Wichtig ist, dass die Studierenden in die Kulturen und die jeweilige Sprache eintauchen, um ein ganzheitliches, vollständigeres Verständnis der Länder, Kulturen und Sprache, die sie später im Beruf als Fremdsprachenlehrer/innen vertreten werden, zu gewinnen.
Als absolutes Minimum für einen Auslandsaufenthalt gilt eine Gesamtdauer von drei Monaten. In jedem Fall empfehlen wir Ihnen, über einen längeren Aufenthalt nachzudenken und (sofern Sie an einer auswärtigen Universität studieren möchten) die Möglichkeit zu nutzen, auch einen Teil der zu erbringenden Studienleistungen dort zu absolvieren. Grundsätzlich möglich ist eine Aufteilung der drei Monate in max. drei kürzere Aufenthalte, die eine Zeitspanne von vier Wochen nicht unterschreiten dürfen. Im Hinblick auf die angestrebte Immersion in die fremde Sprache und Kultur halten wir dies jedoch für wenig sinnvoll. Sollten Sie eine solche Splittung planen, müssen Sie diese im Vorfeld von einem/einer der Modulbeauftragten genehmigen lassen.
Die jeweils geplanten Tätigkeiten müssen einen Gesamtumfang von 270 Stunden (9 LP) / 210 Stunden (7 LP) haben (s. Hinweise FsB). Sie sind im Vorfeld von der oder dem Lehrenden der romanistischen Studiengänge (mit Ausnahme von Lehrbeauftragten) zu genehmigen, die oder der auch die Bewertung des Berichts vornimmt. Als Studierende:r wählen Sie selbst in der Regel eine entsprechende Person aus. Gelingt dies nicht, bestimmt einer der Modulbeauftragten eine/n Gutachter:in. Nach Beendigung des Auslandsaufenthaltes reichen Sie bitte die nötigen Nachweise über Ort, Dauer und Tätigkeit während des Aufenthalts ein.